verkürzter LangLkw

27.01.2018 20:14
#1 verkürzter LangLkw
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Christian

Moin Liebe Gemeinde,

da ich bei den Anforderungen für die großen Autos nicht so textsicher bin, habe ich eine Frage an die Experten in dieser Runde.
Mir sind in den letzten Wochen zweimal Lkw begegnet, genauergenommern waren es Vorläufer, die von mir überholt wurden, welche auf den Portaltüren mit dem Schild "LANG-LKW" ausgeschildert waren.
Es waren der Anschauung nach aber ganz normale Sattelzüge. Offensichtlich wurde es versäumt, das entsprechende Schild von dem Auflieger vor dem Fahrtantritt abzupuhlen.
Mal abgesehen davon, daß man den Fahrer möglicherweise für eine mangelnde Abfahrtskontrolle verarzten könnte, wie ist bei dieser Ausschilderung "LANG-LKW" die Vorschriftenlage?
Ist die Anbringung/Entfernung der "LANG-LKW Beschilderung ähnlich gestaltet wie bei dem "A-Schild"?
Sprich, wenn es einmal montiert ist, dann ist gut?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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27.01.2018 20:43
#2 RE: verkürzter LangLkw
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Patrick

Ich weiß gar nicht ob man in Deutschland eine Zusatzausbildung braucht, glaube geht nur um Punktekonto oder so....

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

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27.01.2018 20:56
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#3 RE: verkürzter LangLkw
Gast
( gelöscht )

sicher, dass es sich nicht um einen längeren Sattelanhänger handelte, welcher unter die VO fällt?

https://www.bwvl.de/fm/2492/Ausnahme-Ver...%20Lang-Lkw.pdf

Sattel-Kraftfahrzeuge ( SZM+SANH ) max. 17,80 m jetzt max 16,50 m

Stahlkutscher ............


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27.01.2018 21:27
avatar  Iltis ( gelöscht )
#4 RE: verkürzter LangLkw
Il
Iltis ( gelöscht )

War ein verlängerter Auflieger und die müssen gekennzeichnet werden.Lachhaft das die nur in der Ausführung für Bahnverladung oder Kombiverkehr zugelassen sind.


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27.01.2018 21:30 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2018 21:35)
#5 RE: verkürzter LangLkw
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Christian

oha, eher ein klares "könnte sein".
Ehrlich geschrieben, die 1,3m Verlängerung bei einem Sattelzug würden mir in meiner Standardsituation beim Überholen kaum auffallen. Mein Augenmerk bei dem Überholvorgang liegt ja weniger auf den Verzierungen des zu überholenden, sondern zuerst auf dem sichernen Überholvorgang an sich, für alle Beteiligten. Es kann also gut sein, daß alles ordnungsgemäß war....guter Hinweis. Mir fehlte nur optisch der Anhänger.....

Ich bin hier aber penetrant und möchte meine Frage an unsere Gemeinde erneut stellen.
Rein hypothetisch: Ich sattele morgens um 2:30h einen Auflieger auf, der vorher Teil eines Lang-LKW war und vergesse, das entsprechende Schild abzunehmen. Und fahre damit fröhlich durch die Gegend....

Nachtrag:
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn ich eine solchen Aufkleber auf meine Karre anbringen würde, was wären die Konsequenzen?
Und die Eingeweihten wissen ja, mit was für einem mächtigen Fahrzeug ich aktuell unterwegs bin.
Wäre es vergleichbar mit dem "A-Schild" bei Leerfahrt?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte


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27.01.2018 23:06
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: verkürzter LangLkw
Gast
( gelöscht )

Es gibt meines Erachtens nach dazu nix im BKat.

Vergessen drann zu machen schon eher da das Schild eine Auflage für den Betrieb ist.

Man müsste wissen, was in der Ausnahmegenehmigung drinn steht.

Stahlkutscher ............


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28.01.2018 12:40
#7 RE: verkürzter LangLkw
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Patrick

Interessant finde ich, das wir in D in jedem Bundesland einzeln über das Thema diskutieren und entscheiden. Bremen immer dagegen da Rot / Grün.

Inzwischen fahren zu Daimler in Bremen täglich bestimmt 10 dieser Lang Kombis. Außerdem pendelt Kühne und Nagel mit einem Langzug täglich mehrfach Bremen / Hamburg....

Mehrfach kam mir inzwischen ein Holländer zwischen Hamburg und Groningen mit einer Lang Kombi entgegen. Da der sehr bekannt ist und immer nachts dachte ich erst nun er probiert das mal einfach so weil spart ja das Kuppeln an der Fähre...
Aber nein, Polizist erzählte er hat Genehmigung von Travemünde Fähre bis Grenze Holland und ab da darf er eh....

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

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03.02.2018 08:51 (zuletzt bearbeitet: 03.02.2018 08:54)
avatar  Zwerg Heinrich ( gelöscht )
#8 RE: verkürzter LangLkw
Zw
Zwerg Heinrich ( gelöscht )

Zitat von Krischan im Beitrag #5
oha, eher ein klares "könnte sein".
Ehrlich geschrieben, die 1,3m Verlängerung bei einem Sattelzug würden mir in meiner Standardsituation beim Überholen kaum auffallen. Mein Augenmerk bei dem Überholvorgang liegt ja weniger auf den Verzierungen des zu überholenden, sondern zuerst auf dem sichernen Überholvorgang an sich, für alle Beteiligten. Es kann also gut sein, daß alles ordnungsgemäß war....guter Hinweis. Mir fehlte nur optisch der Anhänger.....

Ich bin hier aber penetrant und möchte meine Frage an unsere Gemeinde erneut stellen.
Rein hypothetisch: Ich sattele morgens um 2:30h einen Auflieger auf, der vorher Teil eines Lang-LKW war und vergesse, das entsprechende Schild abzunehmen. Und fahre damit fröhlich durch die Gegend....

Nachtrag:
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn ich eine solchen Aufkleber auf meine Karre anbringen würde, was wären die Konsequenzen?
Und die Eingeweihten wissen ja, mit was für einem mächtigen Fahrzeug ich aktuell unterwegs bin.
Wäre es vergleichbar mit dem "A-Schild" bei Leerfahrt?


Wenn du angeben willst, von wegen meiner ist der längste nagel dir doch das Portugische , Veiculo Longo , ans Auto , noch besser laß dir ein Schild machen ohne Vei das Longo tauschte dann gegen Grande in diesem Sinne .
Aber mal ersthaft , ich hatte über so große Karren nach gedacht weil ich ich viel leichte Hackschnitzel fahre , soweit ich weiß ist für den Fahrer X Jahre erfahrung vorgeschrieben und für die Karre sind Strecken vorgeschrieben , damit war mir der ganze Scheiß schon zu blöd und ich hab mich nicht mehr weiter umgetan .


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03.02.2018 13:19
#9 RE: verkürzter LangLkw
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Klaus

Meinste so oder so ähnlich?
20180129_095535.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

Geht nicht,gibt`s nicht!
Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!

Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!

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03.02.2018 22:43
#10 RE: verkürzter LangLkw
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Christian

Auf die Idee bin ich noch garnicht gekommen. Hat was.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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04.02.2018 12:31
#11 RE: verkürzter LangLkw
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Uto

Zitat von Zwerg Heinrich im Beitrag #8

Aber mal ersthaft , ich hatte über so große Karren nach gedacht weil ich ich viel leichte Hackschnitzel fahre , soweit ich weiß ist für den Fahrer X Jahre erfahrung vorgeschrieben und für die Karre sind Strecken vorgeschrieben , damit war mir der ganze Scheiß schon zu blöd und ich hab mich nicht mehr weiter umgetan .


siehe FAQ: LKWÜberlStVAusnV - Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

Grüße
Uto


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04.02.2018 12:36
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#12 RE: verkürzter LangLkw
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Zitat von Krischan im Beitrag #10
Auf die Idee bin ich noch garnicht gekommen. Hat was.


Ich find's in niederländisch am schönsten: Uitzonderlijk Vervoer

Das wollte ich immer mal für meinen Smart haben, Gott hab ihn selig.

Der Fuhrmann

***********************************
Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.
Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.

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04.02.2018 13:46
#13 RE: verkürzter LangLkw
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Christian

Bei einem Smart kommt es natürlich noch besser.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
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