Mal wieder dumm gelaufen

14.03.2018 10:51
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#1 Mal wieder dumm gelaufen
tr
transport-joe ( gelöscht )

Uto wird es bestimmt schon mitbekommen haben.

Meine sollen da mit dem normalen Sattel nicht fahren! Ist zwar nicht gesperrt aber irgendwie ziemlich blöd.

https://www.teckbote.de/nachrichten/poli...rid,212970.html

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es


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14.03.2018 11:21
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#2 RE: Mal wieder dumm gelaufen
Bärenbruder ( gelöscht )

Manchmal glaub ich heut darf jeder alles und denkt er kann es .

Früher :
neuer Fahrer der fuhr erst mal 1-2 Wochen mit
und wenn Stammfahrer zum Chef sagte vergiss es wurde der nicht genommen .

Heute :
Fahrermangel , Autos auf dem Hof
neuer stellt sich vor - ok hast alle Papiere da steht LKW und los .


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14.03.2018 11:32 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2018 13:12)
#3 RE: Mal wieder dumm gelaufen
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Uto

Zitat von transport-joe im Beitrag #1
Uto wird es bestimmt schon mitbekommen haben.
Meine sollen da mit dem normalen Sattel nicht fahren! Ist zwar nicht gesperrt aber irgendwie ziemlich blöd.

https://www.teckbote.de/nachrichten/poli...rid,212970.html

Unternehmen stammt fast aus der Gegend und sollte die Strecke eigentlich kennen - gibt noch mehr solche 'Steigen' auf die Alb. Sind für solche Fahrzeuge bis auf die Honauer Steige nicht befahrbar.
Und stimmt....ich hatte es aus den Verkehrsnachrichten im Radio erfahren.

Wenn die vordere 3-Achs-Linie abgenommen worden wäre, hätte es wohl gereicht.

Grüße
Uto


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14.03.2018 12:00
#4 RE: Mal wieder dumm gelaufen
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Patrick

Und gerade wenn ich eh eine vorgegebene Strecke habe sollte das nicht passieren.

Aber leider hören alle heute auf das Navi.

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

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14.03.2018 13:08 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2018 19:14)
#5 RE: Mal wieder dumm gelaufen
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Uto

Zitat von Wildflower im Beitrag #4
Und gerade wenn ich eh eine vorgegebene Strecke habe sollte das nicht passieren.

wird wohl in diesem Fall nicht vorgegeben worden sein - Leerfahrt möglich ohne Genehmigung unter folgenden Voraussetzungen:

Fahrzeug bis max. 40to zGM Leergewicht, Breite und Länge in den erlaubten Maßen für die normalen Dauerausnahmegenehmigungen (§70 und §29). Diese Kombinationen sind passend gebaut.
Allerdings ist bei solchen Kombinationen, die nicht verkürzt werden können, auch bei Leerfahrt zumindest auf Bundes- und Landstraßen ein BF-3 Fahrzeug vorgeschrieben. Auf BAB ebenfalls, wenn Vmax begrenzt auf 62 km/h.
Und da diese Firma eigene BF-3 im Einsatz hat, sollte zumindest einer der Fahrer die Tücken der Strecke in der Umgebung kennen.
Ich sehe kein Begleitfahrzeug auf den Bildern und im Text wird auch keines erwähnt.

Grüße
Uto


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15.03.2018 18:57
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#6 RE: Mal wieder dumm gelaufen
Ki
Kipper-Spedition ( gelöscht )

Wir holen 1x die Woche in Lenningen Material ab und fahren dann beladen die B465 Ri. Gutenberg / Donnstetten Ulm raus. Dies ist schon grenzwertig, da müssen alle 500 Pferde ran und brauchen oben auf der Alp neuen Hafer.

Vertrauen zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.

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