Zitat von transport-joe im Beitrag #1Uto wird es bestimmt schon mitbekommen haben. Meine sollen da mit dem normalen Sattel nicht fahren! Ist zwar nicht gesperrt aber irgendwie ziemlich blöd.
Unternehmen stammt fast aus der Gegend und sollte die Strecke eigentlich kennen - gibt noch mehr solche 'Steigen' auf die Alb. Sind für solche Fahrzeuge bis auf die Honauer Steige nicht befahrbar. Und stimmt....ich hatte es aus den Verkehrsnachrichten im Radio erfahren.
Wenn die vordere 3-Achs-Linie abgenommen worden wäre, hätte es wohl gereicht.
Zitat von Wildflower im Beitrag #4Und gerade wenn ich eh eine vorgegebene Strecke habe sollte das nicht passieren.
wird wohl in diesem Fall nicht vorgegeben worden sein - Leerfahrt möglich ohne Genehmigung unter folgenden Voraussetzungen:
Fahrzeug bis max. 40to zGM Leergewicht, Breite und Länge in den erlaubten Maßen für die normalen Dauerausnahmegenehmigungen (§70 und §29). Diese Kombinationen sind passend gebaut. Allerdings ist bei solchen Kombinationen, die nicht verkürzt werden können, auch bei Leerfahrt zumindest auf Bundes- und Landstraßen ein BF-3 Fahrzeug vorgeschrieben. Auf BAB ebenfalls, wenn Vmax begrenzt auf 62 km/h. Und da diese Firma eigene BF-3 im Einsatz hat, sollte zumindest einer der Fahrer die Tücken der Strecke in der Umgebung kennen. Ich sehe kein Begleitfahrzeug auf den Bildern und im Text wird auch keines erwähnt.
Wir holen 1x die Woche in Lenningen Material ab und fahren dann beladen die B465 Ri. Gutenberg / Donnstetten Ulm raus. Dies ist schon grenzwertig, da müssen alle 500 Pferde ran und brauchen oben auf der Alp neuen Hafer.
Vertrauen zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.
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