als ich meinen PKW Führerschein machte galt: Wer rein auf Automatikfahrzeugen lernt, darf keine Fahrzeuge mit Schaltung bewegen, wenn ich mich richtig erinnere. Ich habe damals eine Fahrstunde auf einem geliehenen Automatikfahrzeug gemacht und gut. Damit durfte ich dann beide bewegen. Bei meinem LKW Führerschein stellte sich diese Frage damals noch nicht. Da gab es nur synchronisiert und unsynchronisiert.
Frage: Wie ist das denn heute geregelt? Wer seinen LKW Führerschein auf, wie immer gefordert, zeitgemäßen Fahrzeugen macht, der fährt mit einem Automatikgetriebe. Dürfte dieser Führerscheininhaber denn auch LKW mit Handschaltung fahren?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Es gibt auch bei zeitgemäßen Fahrzeugen noch Handschaltung, So dass ich denke, da hat sich nichts geändert. Die Auflage Automatik gibt es auch noch als Schlüsselzahl für den Führerschein.
Zitat von Krischan im Beitrag #1 ......... Frage: Wie ist das denn heute geregelt? Wer seinen LKW Führerschein auf, wie immer gefordert, zeitgemäßen Fahrzeugen macht, der fährt mit einem Automatikgetriebe. Dürfte dieser Führerscheininhaber denn auch LKW mit Handschaltung fahren?
@Krischan , aktuell gültige Regelung in D lt. FeV: mache ich Prüfung Kl. B auf Automatik-PKW, wird die Schlüsselzahl 78 in Spalte 12 bei Kl. B in den FS eingetragen. mache ich Prüfung Kl. C und D (alle Arten) mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, wird nichts eingetragen - ich darf also alle Fahrzeuge mit Automatik oder Schaltgetriebe für Kl. C und D fahren.
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