Anbringung Rundumleuchte

08.06.2019 10:29
avatar  F8889 ( gelöscht )
#1 Anbringung Rundumleuchte
F8
F8889 ( gelöscht )

Mein Fahrer war mit einem offenen Auflieger unterwegs. Da er Überbreite geladen hatte, wurde natürlich auch das orange Rundumlicht in Aktion genommen. Per Magnet-Fuß hinten auf den Auflieger gepinnt und durchgestartet. In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war.
Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden..... Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem. Normalerweise müsste man in lautes Gelächter verfallen, aber da in unserer Quasi-Bananenrepublik fasst alles möglich schein, frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?


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08.06.2019 10:36
#2 RE: Anbringung Rundumleuchte
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Patrick

Kenne das auch so mit dem Magnetfuss...

Darf glaube ich nicht über 1,2 mtr Höhe angebracht sein, bin da aber auch nicht sicher...

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

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08.06.2019 10:59 (zuletzt bearbeitet: 08.06.2019 11:05)
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#3 RE: Anbringung Rundumleuchte
Gast
( gelöscht )

siehe Anlage ( die haben wir schon mal irgendwo )


in der StVZO steht nix zum Anbau drin

Stahlkutscher ............

Dateianhänge
  • RiLi-überlange KFZ und Ladungen.pdf

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08.06.2019 11:10
avatar  F8889 ( gelöscht )
#4 RE: Anbringung Rundumleuchte
F8
F8889 ( gelöscht )

Allso hatte mein Fahrer ein paar Übereifrige erwischt....


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08.06.2019 11:16 (zuletzt bearbeitet: 08.06.2019 11:35)
#5 RE: Anbringung Rundumleuchte
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Uto

Zitat von F8889 im Beitrag #1
... In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war.
Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.....

Fahrhöhe max. 1,40m (nehme ich an) - Kenntlichmachung Überbreite mittels LTE (Parktafeln ohne/mit Beleuchtung) ist vorhanden (nehme ich mal an)
siehe Richtlinie 3.1.a und 3.1.b...alles korrekt gemacht
Zitat von F8889 im Beitrag #1
Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem......frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?

Stimme @Stahli zu: nein, was die Höhe betrifft. Ja, was die Sichtbarkeit und Reichweite betrifft (siehe Richtlinie 1.e)
Zitat von F8889 im Beitrag #4
Allso hatte mein Fahrer ein paar Übereifrige erwischt....

Wo seid ihr in BaWü angehalten worden?
Wenn im Bereich Stuttgart, Esslingen...keine Übereifrigen.....weiteres nur per PN.

Generell ist BaWü aktuell ein heißes Pflaster bei allen Transporten, für die eine Ausnahmegenehmigung nötig ist (Einzel- oder Dauergenehmigung). Ebenso für alle TU, die neue Pkw und LKW befördern.

Wenn die Höhe der Anbringung der gelben Rumdumleuchte bemängelt wird, hätten die Beamten konsequenterweise den geforderten Lichtkegel und die geforderte Sichtbarkeit rechtssicher überprüfen müssen.
Wurde ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt? Wenn ja, Widerspruch einlegen.

Grüße
Uto


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08.06.2019 15:13
avatar  F8889 ( gelöscht )
#6 RE: Anbringung Rundumleuchte
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F8889 ( gelöscht )

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #5
Zitat von F8889 im Beitrag #1
... In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war.
Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.....

Fahrhöhe max. 1,40m (nehme ich an) - Kenntlichmachung Überbreite mittels LTE (Parktafeln ohne/mit Beleuchtung) ist vorhanden (nehme ich mal an)
siehe Richtlinie 3.1.a und 3.1.b...alles korrekt gemacht
Zitat von F8889 im Beitrag #1
Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem......frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?

Stimme @Stahli zu: nein, was die Höhe betrifft. Ja, was die Sichtbarkeit und Reichweite betrifft (siehe Richtlinie 1.e)
Zitat von F8889 im Beitrag #4
Allso hatte mein Fahrer ein paar Übereifrige erwischt....

Wo seid ihr in BaWü angehalten worden?
Wenn im Bereich Stuttgart, Esslingen...keine Übereifrigen.....weiteres nur per PN.

Generell ist BaWü aktuell ein heißes Pflaster bei allen Transporten, für die eine Ausnahmegenehmigung nötig ist (Einzel- oder Dauergenehmigung). Ebenso für alle TU, die neue Pkw und LKW befördern.

Wenn die Höhe der Anbringung der gelben Rumdumleuchte bemängelt wird, hätten die Beamten konsequenterweise den geforderten Lichtkegel und die geforderte Sichtbarkeit rechtssicher überprüfen müssen.
Wurde ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt? Wenn ja, Widerspruch einlegen.



Da Magnetfuss, wurde es 30 cm tiefer auf die Stossstange gepinnt und fertig.da es ja ein offener Mega war, blinkte die Laterne vorher bei 1.0 m über Boden....


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13.06.2019 11:23
avatar  Cristof ( gelöscht )
#7 RE: Anbringung Rundumleuchte
Cr
Cristof ( gelöscht )

Ich nehm mal an Tauberbischofsheim

Nur die Harten kommen in den Garten!

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13.06.2019 12:46
avatar  Jupiter ( gelöscht )
#8 RE: Anbringung Rundumleuchte
Ju
Jupiter ( gelöscht )

Original ist zb. bei Kögel das der Lampensockel hinten am Unterfahrschutz sitzt, ca. 30 cm über der Fahrbahn.

Das mit 1,2m höhe, war das nicht die Rote Fahne wegen Überlänge ?


Wie breit hatte er geladen ?

Über 3m ?


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14.06.2019 17:37
avatar  F8889 ( gelöscht )
#9 RE: Anbringung Rundumleuchte
F8
F8889 ( gelöscht )

Breite war nur rund 2,80. Also alles recht harmlos. Wo genau die Kontrolle war, kann ich nicht sagen.


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