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Anbringung Rundumleuchte
Mein Fahrer war mit einem offenen Auflieger unterwegs. Da er Überbreite geladen hatte, wurde natürlich auch das orange Rundumlicht in Aktion genommen. Per Magnet-Fuß hinten auf den Auflieger gepinnt und durchgestartet. In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war. Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden..... Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem. Normalerweise müsste man in lautes Gelächter verfallen, aber da in unserer Quasi-Bananenrepublik fasst alles möglich schein, frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?
Zitat von F8889 im Beitrag #1... In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war. Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.....
Fahrhöhe max. 1,40m (nehme ich an) - Kenntlichmachung Überbreite mittels LTE (Parktafeln ohne/mit Beleuchtung) ist vorhanden (nehme ich mal an) siehe Richtlinie 3.1.a und 3.1.b...alles korrekt gemacht
Zitat von F8889 im Beitrag #1Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem......frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?
Stimme @Stahli zu: nein, was die Höhe betrifft. Ja, was die Sichtbarkeit und Reichweite betrifft (siehe Richtlinie 1.e)
Zitat von F8889 im Beitrag #4Allso hatte mein Fahrer ein paar Übereifrige erwischt....
Wo seid ihr in BaWü angehalten worden? Wenn im Bereich Stuttgart, Esslingen...keine Übereifrigen.....weiteres nur per PN.
Generell ist BaWü aktuell ein heißes Pflaster bei allen Transporten, für die eine Ausnahmegenehmigung nötig ist (Einzel- oder Dauergenehmigung). Ebenso für alle TU, die neue Pkw und LKW befördern.
Wenn die Höhe der Anbringung der gelben Rumdumleuchte bemängelt wird, hätten die Beamten konsequenterweise den geforderten Lichtkegel und die geforderte Sichtbarkeit rechtssicher überprüfen müssen. Wurde ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt? Wenn ja, Widerspruch einlegen.
Zitat von F8889 im Beitrag #1... In BaWü wurde er von der Polizei angehalten, weil die sich daran störten, dass die Leuchte oben drauf war und nicht hinter der Stoßstange montiert war. Begründung (kein Witz!): es könnten andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.....
Fahrhöhe max. 1,40m (nehme ich an) - Kenntlichmachung Überbreite mittels LTE (Parktafeln ohne/mit Beleuchtung) ist vorhanden (nehme ich mal an) siehe Richtlinie 3.1.a und 3.1.b...alles korrekt gemacht
Zitat von F8889 im Beitrag #1Und wir reden hier von einer sich drehenden 0815-Leuchte, kein Flasher oder ähnlichem......frage ich mal lieber nach, ob es tatsächlich soetwas wie eine Einbau-Vorschrift gibt?
Stimme @Stahli zu: nein, was die Höhe betrifft. Ja, was die Sichtbarkeit und Reichweite betrifft (siehe Richtlinie 1.e)
Zitat von F8889 im Beitrag #4Allso hatte mein Fahrer ein paar Übereifrige erwischt....
Wo seid ihr in BaWü angehalten worden? Wenn im Bereich Stuttgart, Esslingen...keine Übereifrigen.....weiteres nur per PN.
Generell ist BaWü aktuell ein heißes Pflaster bei allen Transporten, für die eine Ausnahmegenehmigung nötig ist (Einzel- oder Dauergenehmigung). Ebenso für alle TU, die neue Pkw und LKW befördern.
Wenn die Höhe der Anbringung der gelben Rumdumleuchte bemängelt wird, hätten die Beamten konsequenterweise den geforderten Lichtkegel und die geforderte Sichtbarkeit rechtssicher überprüfen müssen. Wurde ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt? Wenn ja, Widerspruch einlegen.
Da Magnetfuss, wurde es 30 cm tiefer auf die Stossstange gepinnt und fertig.da es ja ein offener Mega war, blinkte die Laterne vorher bei 1.0 m über Boden....
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