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Lohnunternehmen mit Traktoren im gewerblichen Baustelleneinsatz
#1 Lohnunternehmen mit Traktoren im gewerblichen Baustelleneinsatz

Der Link zum aktuellen Bericht in der VR:
https://www.verkehrsrundschau.de/nachric...tz-2659123.html
Im Bericht ist leider ein gravierender Fehler bzgl. den Führerscheinen drin.
Die Fahrerlaubnisklassen L und T gelten nur für den landwirtschaftlichen Einsatz - im Einsatz als Lohnunternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr ist immer ein Führerschein Kl. CE erforderlich. Beim Einsatz als selbstfahrende Arbeitsmaschine ohne Anhänger für gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Arbeiten genügt je nach zGM des Traktors der Führerschein Kl. C1 oder Kl. 3 (bis 7,5to) bzw. Kl. C oder Kl. 2 (über 7,5to zGM)
Dies muss ein Werkssprecher eigentlich wissen.
Ansonsten sind die Vorteile und Probleme gut beschrieben.
Wenn der Traktor als reine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anbaugeräten (aber z.B. kein Anhänger mit einem Wasserfass drauf) eingesetzt wird, müssen die Vorschriften des GüKG nicht beachtet werden.
Allerdings dennoch die Handwerkerregelung und bei Traktoren über 7,5to zGM die Kontrollgeräte VO (EU) 165/2014 und Sozialvorschriften VO (EG) 561/2009 beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.
Der Lohnunternehmer, der einen Traktor mit Anhänger auf der Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum im Auftrag für nicht-landwirtschaftliche Transporte einsetzen will, muss die kompletten Vorschriften des Güterkraftverkehrs (GüKG) beachten, die auch für einen TU mit einem konventionellen Kipper gelten.
Dazu noch einige Vorschriften mehr:
Fahrerlaubnisklassen
technische Richtlinien Fahrzeuge
technische Prüffristen Fahrzeuge
Kfz-Steuer
StVO und StVO-Ausnahmen
StVZO-Ausnahmen
BKrFQG und Eintrag Ziffer 95
Kontrollgeräte VO (EU) 165/2014 und Einbau und Einsatz von Fahrtenschreibern
Sozialvorschriften VO (EG) 561/2009
Arbeitszeitgesetz
Umfangreiche Infos zu allen Vorschriften für die einzelnen Fahrzeugklassen und für Unternehmer und Fahrer gibt es für Vollmitglieder im internen Forumslexikon (FAQ)
#2 RE: Lohnunternehmen mit Traktoren im gewerblichen Baustelleneinsatz

Hier bei uns wird das inzwischen stark kontrolliert und auch hart geahndet. Ein "das wusste ich gar nicht" wird nicht mehr toleriert..
Leider auch zu viel passiert.
Seitdem sitzen die alle auf der Schulbank für Lizenz und die suchen Leute mit CE...
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Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr)Interessante Verkehrskontrolle in BHV (Traktor mit Anhänger als Lohnunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr)
erstellt von:
(
Gast
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03.05.2019 17:29
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Wildflower
07.05.2019 |
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