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Ukrainischer Führerschein hier gültig?
#1 Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Hallo Kollegen,
im Nachbarort ist eine ukrainische Familie und der Mann möchte in D als Fahrer arbeiten.
Was kann er hier mit dem Führerschein fahren?
Und wie machen die Polen das mit der “95”, gibt es in der UA nicht.FC688A48-D4F1-4BF1-B6D0-D2E39F105C11.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
#2 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

#3 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Ich habe das gelesen, aber trotzdem nicht kapiert.
Klartext: Muß der ukrainische Flüchtling, der hier für einige Monate als Fahrer tätig werden will die "95" nachweisen bzw. braucht er die?
Falls er die braucht, muss er in D die 35 Stunden machen und in welcher Sprache? Einfach reinsetzen obwohl er nichts versteht und danach mit den 5 Modulen fahren?
#4 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Zitat von Beetlejuice im Beitrag #3
Ich habe das gelesen, aber trotzdem nicht kapiert.
Klartext: Muß der ukrainische Flüchtling, der hier für einige Monate als Fahrer tätig werden will die "95" nachweisen bzw. braucht er die?
Falls er die braucht, muss er in D die 35 Stunden machen und in welcher Sprache? Einfach reinsetzen obwohl er nichts versteht und danach mit den 5 Modulen fahren?
Er braucht die '95' ab dem ersten gewerblichen Einsatz, sofern er nicht unter eine Ausnahme fällt. Ist im gewerblichen Güerverkehr normalerweise nicht der Fall.
Er muss in D die Grundqualifikation mit IHK-Prüfung in deutscher Sprache erfolgreich absolvieren. Erst danach kann er fahren.
Ergänzend dazu noch Theorie und Praxis incl. Prüfung bei Umschreibung von Führerscheinen der Kl. C und D.
Priva kann er nur mit seinem PKW-FS Kl. B und int. Führerschein max. 6 Monate ein Auto in D bewegen.
Wenn er länger in D bleiben will, muss er auch hier ab dem 1. Tag über 6 Monaten Theorie und Praxis incl. Prüfung für Kl. B nachweisen und erfolgreich absolviert haben!
Theorieprüfung in russisch möglich, Praxisprüfung nur in deutsch.
So muss das auch in Polen laufen - es sei denn, dass die national bei Führerscheinen eine Ausnahme haben wie z.B. bei uns die Staatenliste der FeV für andere Länder.
Bei der erforderlichen Quali gibt es keine Ausnahmen, da EU-VO.
Selbst bei einer größeren Anzahl von geflüchteten Männern wird es keine Ausnahmen zur '95' geben können. Siehe auch Asylbewerber aus 2015.
Wolfgang,
gib ihm den Tipp, sich bei einer Baufirma (z.B. Garten und Landschaftsbau) zu bewerben.
Die suchen immer und dort benötigt er nur den Führerschein, sofern er überwiegend handwerklich tätig ist. Und die zahlen nach meiner Erfahrung oftmals den Führerschein nach der Probezeit. Als reiner Fahrer benötigt er dort wieder die '95'.
#5 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

--> Die Seite finde ich sehr hilfreich. <--
Meine Lesweise ist: privat darf der Ukrainer 6 Monate fahren, gewerblich nicht.
@Stahli Torsten, hast du schon mal einen ukrainischen Lkw-Fahrer kontrolliert? Wenn ja, was hatte er für einen Führerschein?
#6 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

schon mehrfach kontrolliert.
Falls Ein Unternehmer diesen Einstellen will, kann er es machen. In der Folge muss der Unternehmer eine Fahrerbescheinigung nach VO(EU)1072/2009 beantragen. Diese wird längstens für 5 Jahre erteilt. Mit dieser wird auch die 95 erteilt und in der Bescheinigung eingetragen.
Die Frage ist jetzt aber eben das Wohnsitzrecht. Da der UA-Fahrer ja jetzt hier einen Aufenthalt hat, darf er mit seiner Fahrerlaubnis maximal 185 Tage fahren (bei ununterbrochenem Aufenthalt). In dieser Frist muss er die FE in Deutschland neu beantragen.
Ob es in naher Zukunft eine Möglichkeit zur Umschreibung geben wird, kann ich leider nicht voraussehen sonst dann wahrscheinlich nur über Fahrschule und ggf beschleunigte Grundqualifikation.
Ich denke mal, Uto sitzt da näher an den Quellen, wir sind leider meist die letzten, die was erfahren, wenn wir es nicht zufällig selbst finden.
https://www.ihk-regensburg.de/blueprint/...nigung-data.pdf
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/...rbescheinigung/
Antrag:
https://www.lrakn.de/site/lrakn/get/docu...scheinigung.pdf
#7 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

#8 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

#9 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Zitat von Stahli im Beitrag #6
schon mehrfach kontrolliert.
Falls Ein Unternehmer diesen Einstellen will, kann er es machen. In der Folge muss der Unternehmer eine Fahrerbescheinigung nach VO(EU)1072/2009 beantragen. Diese wird längstens für 5 Jahre erteilt. Mit dieser wird auch die 95 erteilt und in der Bescheinigung eingetragen.
FAQ - Auszug: Führerscheine aus der Ukraine - LKW- und Bus-Fahrer (alle Kl. C + D)
Bei Beförderungen, die dem BKrFQG unterliegen, ist eine EU-Fahrerbescheinigung gemäß Artikel 5 VO (EG) Nr. 1072/2009 erforderlich. Die Ausstellung dieser Fahrerbescheinigung setzt jedoch voraus, dass der Fahrer im Besitz einer Grundqualifikation gemäß § 2 BKrFQG ist.
Sofern ukrainische Fahrer im Besitz einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Berufskraftfahrer sind, können diese in einen deutschen Berufsabschluss anerkannt werden. In diesem Fall wäre nur die Absolvierung einer 35-stündigen Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG erforderlich, sofern der Abschluss der Berufsausbildung länger als fünf Jahre zurückliegt. Für die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) zuständig, Ansprechpartner ist aber erst einmal für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige IHK.
Fahrerbescheinigung m.E. nur möglich, wenn er z.B. in PL angestellt war und dort die GQ oder WB erfolgreich absolviert hat. Dafür müsste entweder einen FQN oder eine Fahrerbescheinigung aus PL nachweisen. Anderes EU-Land geht auch.
Aktuell erhalte ich vermehrt von Arbeitgebern auch Anfragen wegen Fahrern aus Belarus und Russland, die hier tätig werden wollen. Für diese gelten dieselben Voraussetzungen.
LRA-Auskunft - ein Trauerspiel!
#10 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Kabinett beschließt Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Zitat: Darüber hinaus soll die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweise ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert werden, teilte das Ministerium mit.
Immer tiefer in den Abgrund. Wir brauchen keine ukrainischen oder asiatischen Kraftfahrer! Wir brauchen eine faire und von der Politik und den "Kontrollorganen" überwachte Branche. Dann bekommen wir wieder die Frachtraten, um unseren einheimischen Personal die Löhne zahlen können, die sie wahrhaftig verdienen.
Aber ich schreibe schon wieder Bullshit...

#12 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Ruhig Blut....nur das Kabinett hat zugestimmt und wie üblich alle Wünsche der Verbände mangels Fachkenntnissen ignoriert.
Es gibt aktuell diverse rechtliche Probleme, die noch geklärt werden müssen. Dazu ist noch nicht sicher, wie und wann sich Bundestag und Bundesrat dazu stellen. Hatte dazu heute ein Gespräch mit einem Insider.
Spannend wird es ab sofort bei Bußgeldverfahren gegen ukrainische und andere Drittland-Fahrer und deren Arbeitgeber in D. Vor Gericht könnte bereits manches Verfahren aufgrund dieses Kabinettsbeschlusses eingestellt werden (siehe Cannabis)
Fakt ist aber: ausreichend jüngere Menschen aus D sind für diesen Job auch bei finanziellen Anreizen nicht mehr zu begeistern. Die Alternative für viele heißt Bürgergeld. Ich hatte seit 2022 nicht einen ukr. Fahrer bei GQ bzw. Weiterbildung. Diese suchen sich in D andere Jobs oder das Bürgergeld.
#13 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #12
Die Alternative für viele heißt Bürgergeld.
Bei einem halbwegs guten Elternhaus und bei einem zweistelligen Intelligenzquotienten ist das nicht der Fall.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #12
Fakt ist aber: ausreichend jüngere Menschen aus D sind für diesen Job auch bei finanziellen Anreizen nicht mehr zu begeistern.
Wer braucht denn schon Geld? Aber jeder ist käuflich.
#14 RE: Ukrainischer Führerschein hier gültig?

Update
Katastrophale Situation für Fahrer und Arbeitgeber, weil die EU-VO aus 2022 immer noch nicht in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wurde.
Stand heute muss der UA-FS Kl. C und/oder D immer noch mit Theorie- und Praxisprüfung umgeschrieben werden. Dazu bei fehlender gleichwertiger UA-Quali die Absolvierung der GQ.
Achtung: Führerscheinstellen haben manchmal keine Ahnung bei Auskünften! Hier will ein LRA prüfungsfrei umschreiben....verboten und Amtsversagen. Wird dann heftig bei Kontrolle, Unfall und Versicherungsschaden.
Habe aktuell solch einen Fall hier liegen. Mein Rat: Stellt keine UA-Fahrer ein.
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erstellt von:
Grani
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22.10.2013 22:10
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23.10.2013 |
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