Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ein kurzer Überblick
21.08.2023 11:39
#1 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ein kurzer Überblick

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ein kurzer Überblick
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EntFG (Entgeltfortzahlunggesetz) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bisher waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber war in der Vergangenheit berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Ein Kündigungsgrund konnte vorliegen, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, trotz Abmahnung ihrer Pflicht der rechtzeitigen Bescheinigung mehrfach nicht nachgekommen sind.

Bild: auf Canva
Was ist neu?
Nunmehr obliegt gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mehr die Vorlage der Bescheinigung, sondern sie müssen ausschließlich, gemäß § 5 Abs. 1a EntFG, das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung aushändigen lassen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen sich demnach nicht mehr aktiv um die Vorlage beim Arbeitgeber bemühen, sondern müssen schlichtweg nur zum Arzt gehen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen.
Den Arbeitgebern obliegt es nun, ihre Prozesse anzupassen. Sie müssen bei der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einsehen. Für die Arbeitgeber bedeutet dies allerdings vorerst eine Teildigitalisierung. Aktuell gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse. Weiterhin ist eine digitale Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes noch nicht möglich. Schließlich sind Privatpraxen von dem Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgenommen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist deswegen zu empfehlen, dass sie hinsichtlich der Bescheinigung beim Arzt nachfragen, um sicherzustellen, dass diese dem Arbeitgeber vorgelegt wird.
Für die Arbeitgeber entsteht durch das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst Mehraufwand. Weiterhin fällt die Möglichkeit der Entstehung eines Kündigungsgrundes in dem vorgenannten Ablauf weg, sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen.
Ob sich Vorteile für den Arbeitgeber aus der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukünftig ergeben und wie die Rechtsprechung mit dem Thema umgehen wird, bleibt abzuwarten.
Mit freundlicher Genehmigung von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Detailinformationen: RAin Lena Hoffarth, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Telefon 0351 80718-12, hoffarth@dresdner-fachanwaelte.de
14.06.2023 13:31
#2 RE: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

14.06.2023 13:33
#3 RE: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

21.08.2023 12:00
#4 RE: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

- 🟢 Öffentlicher Bereich
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- §- Der Rechtsanwalt informiert -§-
- §- Götz Bopp - Logistikberatung -§-
- Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Fragen & Antworten
- Unser Gästeforum - hier könnt ihr Euch beteiligen
- Verhaltensregeln für das Gästeforum
- Anmeldung zum Forum
- Die Politikecke
- Die Blödelecke
- EU-Ausland - Neue Vorschriften
- Selbstfahrer: Wo gehts hin oder stehe ich (vielleicht trifft man sich ja)
- Raststätte/Autohof/Waschanlagen/aktuelle Dieselpreise
- Autohof
- Neben der Autobahn
- Raststätte
- Empfehlenswerte LKW-Waschanlagen
- Aktuelle Dieselpreise
- Fragen & Antworten
- 🟡 Interner Bereich (für Mitglieder auf Probe)
- Schnackecke (teiloffen - Gäste können mitlesen)
- Brandaktuelle Nachrichten
- 🔴 Interner Bereich (für Mitglieder)
- Alles zu Anmeldungen bzw. Löschungen
- Technikbereich
- Fahrzeughersteller - Transporter (Diesel und Elektro)
- Fiat Ducato
- Ford Transit
- Mercedes-Benz
- Streetscooter
- VW Crafter
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - LKW über 3,5to zGM (Diesel)
- DAF
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - Alternative und NEUE Antriebstechniken
- LNG und CNG
- IVECO
- Scania
- Volvo
- Hybrid mit Dieselmotor
- Elektro-Transporter und LKW
- EVCO (Electric Vehicles Company) - Ex-Nikola
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Tesla
- Volvo
- Andere Hersteller
- Brennstoffzelle (Wasserstoff-Antrieb)
- DAF
- Hyundai
- Mercedes-Benz
- Nikola
- Andere Hersteller
- Ältere Nutzfahrzeuge (LKW, SZM, Transporter)< EZ 05/2006 und noch kein...
- Anhänger und Auflieger
- Wechselbrücken & Anhänger
- (Sattel)Anhänger mit e-Achse
- Rückrufaktionen der Hersteller
- Treibstoffe und Öle
- Benzin
- Diesel
- CNG
- LNG
- Alternative Kraftstoffe
- Motoröle
- Getriebeöle
- Reifen
- Allgemeine Technikfragen
- Historische Nutzfahrzeuge
- Anhänger und Auflieger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren, Kommunalfahrzeuge, Krane e...
- Suche und Biete
- LKW und Zugmaschinen
- DAF
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Marken
- Flurförderzeuge aller Art (Ameise, Mitgänger-Flurförderzeug, Gabelstap...
- Schwerlast-Transport und (Mobil)Krane
- Schwerlast-Transport
- (Mobil)Krane
- Berichte und Publikationen
- Alles was Computer, Internet, Smartphone, Apps usw. betrifft
- Modellbau - die Transport-Welt in kleinerem Maßstab
- LKW und Anhänger
- Bilder der kleinen 'Schätzchen'
- Schwertransport und Kran
- Zusammenarbeit unter Mitglieder
- Behörden
- Alles bezüglich diverser Karten
- Fahrerkarte
- Führerschein
- Ladestellen
- Frachtenbörsen und Frachtvermittler
- interne Tipps & Tricks für die Unternehmensführung
Ähnliche Themen
Thema | Antworten | Aufrufe | Letzte Aktivität | |||
---|---|---|---|---|---|---|
![]() |
eCMR - Der elektronische Frachtbrief kommteCMR - Der elektronische Frachtbrief kommt |
51
Kipper-Spedition
04.09.2024 |
2799 |
|
||
![]() |
15 Tonner Motorwagen oder doch kurzer Sattel ???15 Tonner Motorwagen oder doch kurzer Sattel ???
erstellt von:
Beppo
(
Gast
)
27.08.2015 17:58
|
11
(
gelöscht
)
05.09.2015 |
1029 |
|
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
×
×