Wochenendregelung

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24.02.2014 19:30
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#1 Wochenendregelung
Is
Isegrim ( gelöscht )

hab eben per Dekra Mail erhalten:
Frankreich: Gesetzesvorschlag zur Wochenendregelung für Lkw-Fahrer
24.02.2014

Der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung hat einen Gesetzesvorschlag präsentiert, mit dem die Abgeordneten verhindern wollen, dass Lkw-Fahrer ihre Wochenenden im Führerhaus verbringen. Zunächst einmal sollen Arbeitgeber mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Strafe von bis zu 30.000 Euro rechnen müssen, wenn sie die Arbeitsabläufe ihrer Fahrer so organisieren, dass diese dazu gebracht werden, ihre Ruhezeiten im Führerhaus zu verbringen.



Dies laufe den Regeln der Europäischen Union zuwider, wonach die Fahrer zumindest alle zwei Wochen ein Anrecht auf zwei reguläre Ruhezeiten haben: eine normale von mindestens 45 Stunden und eine kürzere, die später verrechnet werden muss. Zum Teil sei das Fahrzeug aber über Monate ihr einziger Wohnort. Dies schaffe eine Wettbewerbsverzerrung in Frankreich und gleichzeitig menschenunwürdige Lebensbedingungen für die Fahrer.

Die gleichen Strafen sollen für Arbeitgeber gelten, die ihre Fahrer nach den gefahrenen Kilometern bezahlen. Diese Praxis gefährde die Verkehrssicherheit und begünstige einen Missbrauch der europäischen Sozialgesetzgebung.



Ein weiterer Änderungsvorschlag sieht vor, dass Regelungen zur Kabotage auch auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen angewandt werden sollen. Das heißt, die Verweildauer in Frankreich für diese Transporte soll auf sieben Tage festgesetzt werden.

Der Gesetzgebungsvorschlag führt das Prinzip der „solidarischen Verantwortung“ ein, das erlaubt, einen Auftraggeber rechtlich für Vergehen von Subunternehmern zu verfolgen. Im Falle von Wettbewerbsverzerrung durch illegale Arbeit sollen künftig Verbände, Gewerkschaften, und Arbeitgeberverbände Klage einreichen können. Der Text wird am 25. Februar im Plenum abgestimmt.
Da werden dann Nägel mit Köpfen gemacht,der Belgische Polizist greift da ja schon durch,nur hier geht es nicht.


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24.02.2014 19:50
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#2 RE: Wochenendregelung
Gast
( gelöscht )

Würde ich sofort unterschreiben!!! Sowas für alle EU Länder und gut.
Dann gibt es schön ätsche bätsche aufem Markt...und keiner weiß mehr wo hinten und vorne ist.


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24.02.2014 23:52
#3 RE: Wochenendregelung
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Roland

Zitat von Isegrim im Beitrag #1
hab eben per Dekra Mail erhalten:
Frankreich: Gesetzesvorschlag zur Wochenendregelung für Lkw-Fahrer
24.02.2014

... dass Lkw-Fahrer ihre Wochenenden im Führerhaus verbringen....


Und ich dachte immer, das Führerhaus ist 1945 abgebrannt...

Ansonsten sehe ich das genauso, wie CEO das beschreibt. diese Regelung europaweit und europaweite Kontrolle der Kabotage (die sich bei Überwachung der Wochenenden aber eh automatisch reduzieren dürfte...) und schon hat man wieder einen halbwegs vernünftigen Wettbewerb. Bleiben nur noch die deutschen Dumper und damit sind wir eh gestraft genuch...

CU
Roland

I believe I spider !!


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25.02.2014 08:58
#4 RE: Wochenendregelung
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Christian

Mal eine Frage in die Gemeinde. In der Mail steht ja, daß man Fahrzeuge unter 3,5t einbeziehen will.
Wie soll den dort eine Krontrolle rein praktisch aussehen? Auf Basis welcher Dokumente/Belege?
Innerhalb von D gibt es das Tageskontrollblatt und das wars.
Mir fehlt da gerade die Erleuchtung. Oder übersehe ich hier etwas?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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25.02.2014 12:33
avatar  Kühltaxi ( gelöscht )
#5 RE: Wochenendregelung
Kühltaxi ( gelöscht )

Dann wollen sie wohl ein EU-weites Tageskontrollblatt ohne Begrenzung nach unten, also von 0-3,5 t einführen. Habe eh nie verstanden warum sie wenn sie hier ein Tageskontrollblatt fordern dies nach unten auf über 2,8 t begrenzen.

Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!

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25.02.2014 12:49
avatar  Joernontour ( gelöscht )
#6 RE: Wochenendregelung
Jo
Joernontour ( gelöscht )

So ist es Richtig, immer schön durchgreifen......

Wer sich nichjt an die Spielregeln hält wird bestraft, und das nicht zu knapp.

In Deutschland bekommt man so was nicht hin, laut BAG ist ja bei uns die Kabotasche nicht der Rede werd

Sollte man bei uns auch enführen, dann werde auch die Planensprinter mit RO,BG.... weniger, aber vermutlich geht das aus Rasistischen Gründen nicht, wie die PKW-Maut....

Viele Grüße vom Jörn...
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
> Die Rechtschreib- und Gramatikfehler sind Ausdruck meiner Kreativität ...<

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25.02.2014 14:30 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 14:31)
avatar  Kühltaxi ( gelöscht )
#7 RE: Wochenendregelung
Kühltaxi ( gelöscht )

Wegen mir soll es ruhig Kabotage auch bis 3,5 t geben. Neuerdings sieht man übrigens auch schon mal Kühler mit Topsleeper und Kühlung oben auf dem Koffer aus Polen.

Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!


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25.02.2014 15:38
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#8 RE: Wochenendregelung
Gast
( gelöscht )
Erare humanum est

Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.

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25.02.2014 19:10
#9 RE: Wochenendregelung
Sk
Frank

Endlich mal ein guter Beitrag...habe ich im Fratzenbuch für die Branchenfremden geteilt.

Heute hatte ich Termin mit einem großen Kunden und habe denen meine neuen Preisvorstellungen auf den Tisch gelegt....es wurde geschluckt.

Wir werden uns vielleicht auf irgendwas dazwischen einigen oder Frank sagt ohne neue Kunden in der Hinterhand zu haben "good bye", auch wenn ich mit den alten Preisen gut leben kann. Das habe ich vor 1,5 Jahren mit einem anderen auch gemacht und es gibt mich immer noch mit Gewinn on the road.

Arsch in der Hose ist angesagt...haben leider viel zu wenige.


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25.02.2014 19:23
avatar  ( gelöscht )
#10 RE: Wochenendregelung
Gast
( gelöscht )

das aktuelle Kabotageproblem ist kaum kontrollierbar.


unter 3,5 t, da nicht unter GÜKG fallend, fallen se raus

alles drüber, steht zwar in der dt. VO und auch in der EU-VO, dass die Unterlagen zu den Frachten ab Einreise mitzuführen sind und vorzulegen sind, wers nicht macht .................... Wegen Lügen gibtr es keine Strafe :-(

Stahlkutscher ............

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25.02.2014 19:31
#11 RE: Wochenendregelung
Sk
Frank

Torsten, da ist dringend Handlungsbedarf angesagt, aber es interessiert wohl keinen.

Lieber die Euronen von deutschen wegen Lenkzeitüberschreitung oder mangelnder LaSi holen....ist schnellere Kohle.

Mich betrifft es bei den Kontrollen nicht, im letzten Jahr 4x kontrolliert worden und 1x 35 Euronen, aber ich kann viele Kollegen verstehen.

Wenn ich was aus der Timno brauche, betrifft es mich aber auch.


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25.02.2014 20:21
avatar  Grani ( gelöscht )
#12 RE: Wochenendregelung
Gr
Grani ( gelöscht )

Dann trifft es auch jede Menge Deutsche wenn es Eu weit kommen würde, aber es soll ja nur in Frankreich in das hohe Haus! In der Eu kommt das nicht durch da ja ein Großteil dagegen wird stimmen!

Neulich 2 Sachsen mit geladen, der 4 Wochen der andere 3 Wochen unterwegs!

Die Sara Wagenknecht Fraktion hatte 2002 gefordert das in der EU Regelung mit auf genommen wird, die Anfahrt zur Arbeitsstelle als Arbeitszeit zu werten!

Dann hätten kaum welche aus dem Osten mehr Arbeit bekommen im Westen!

Wer stellt einen Fahrer ein, der nur noch 2 Fahrstunden hat?

UKRAINE IN DIE EU NEIN DANKE!

ES REICHT MIT BILLIG KRÄMER AUS OSTEUROPA!

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25.02.2014 21:16
#13 RE: Wochenendregelung
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Christian

Zitat von Stahli im Beitrag #10
das aktuelle Kabotageproblem ist kaum kontrollierbar.


unter 3,5 t, da nicht unter GÜKG fallend, fallen se raus

alles drüber, steht zwar in der dt. VO und auch in der EU-VO, dass die Unterlagen zu den Frachten ab Einreise mitzuführen sind und vorzulegen sind, wers nicht macht .................... Wegen Lügen gibtr es keine Strafe :-(


Hallo Torsten,

das meine ich mit meinem Beitrag.
Wie praktisch kontrollieren?
Gut, GÜKG ist eine nationale Angelegenheit. Vielleicht werden die Franzosen dann etwas eigenes bauen, wenn es denn kommt. Ist ja auch erstmal ein Vorschlag. Da fließt noch viel Wasser hoch und runter.
Aber im Ausland gibt es ja noch nichteinmal Tageskontrollblätter als Kontrollgrundlage.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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25.02.2014 21:25
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#14 RE: Wochenendregelung
Gast
( gelöscht )

Das Problem ist Litauer wie girteka und hegelmann zahlen für gefahrene KM
Die nehmen Teilpartien nach Süd Frankreich an warten wenn es schlecht läuft 1-2Tage bis lkw voll ist liefern zu spät aber zahlen ja nur fürs fahren!

Essers Genk macht das mit deren ostblockern auch so!

Die Litauer haben 2-3k raus...gibt ja keine Abzüge..Magic Stone wird der Magnet genannt dann rammeln die Kids halt mal 1600km durch wenn es sein muss!

In Norwegen ist den Behörden jetzt der Kragen geplatzt!
Kein Girteka und Vlantana Lkw kommt ins Land ohne Kontrolle! Zahlen fast alle Strafe..haben in Norge aber auch viel kaputt gefahren!


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25.02.2014 21:30
avatar  Grani ( gelöscht )
#15 RE: Wochenendregelung
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von rumbalotte im Beitrag #8
http://www.ardmediathek.de/hr-fernsehen/defacto/lohndumping-auf-der-autobahn-warum-lkw-fahrer-wochenlang?documentId=19843712


Republica della Banana!

Hi der eine, die Fahrzeugkosten kann man nicht mehr senken!

Ware Worte, Pema hat eine Preisliste und da stehen die Preise drin und das nehmen die auch!

Firma keine Kohle für eigene LKWs aber großen Molli machen!Hauptsache man nimmt am Markt teil!

Schon mal gesehen das sich bei so Reportagen Fahrer zu Wort melden die Tariflohn bekommen? Ich nicht!

UKRAINE IN DIE EU NEIN DANKE!

ES REICHT MIT BILLIG KRÄMER AUS OSTEUROPA!

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