E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

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23.08.2024 10:01
#16 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Siehe auch #8

Kann ich E-Rechnungen öffnen und lesen?Elektronische Rechnungen, die als hybride Daten vorliegen, können sowohl von Menschen als auch von Maschinen gelesen und verarbeitet werden. Am Beispiel von ZUGFeRD lässt sich das leicht verstehen:
E-Rechnungen werden per E-Mail im bekannten PDF/A-4-Format versendet. Sie können wie gewöhnliche PDF-Dateien geöffnet und gelesen werden. Diesen Dateien sind maschinenlesbare XML-Dateien angefügt, welche eine automatische Verarbeitung der elektronischen PDF-Rechnungen in der Buchhaltung ermöglichen.
Im Rechnungsformat ZUGFeRD erstellte, übermittelte und verarbeitete elektronische Rechnungen erfüllen die Richtlinien der GoBD innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union. So kann eine digitale Rechnung wie die ZUGFeRD-Rechnung z. B. auch GoBD-konform archiviert werden.

Wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung erhalten, können Sie auf verschiedene Weisen damit umgehen. Die geringsten Einstiegshürden für den Empfang von ZUGFeRD-Rechnungen bietet der Empfang als Mail-Anhang. Die ZUGFeRD-Datei wird dabei an eine E-Mail angehängt. Die E-Mail selbst dient hierbei quasi als Briefumschlag und ist für die Archivierung nicht von Bedeutung.
Sofern ein Bild-Repräsentanz (PDF) mitgeliefert wurden, können sie die ZUGFeRD-Rechnung mit einem herkömmlichen PDF-Reader öffnen und lesen
.


Quelle Beitrag 1
Quelle Beitrag 2 (blau)

Gruß vom Arndt


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23.08.2024 13:26
avatar  Hajo
#17 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
Ha
Hajo

Wo ich im Moment noch die großen ??? sehe:

Wenn ich eine eRechnung bekomme und die "automatisch" einlesen und verbuchen soll / will / kann... woher weiß dann die Software auf welches Sachkonto die Rechnung gehört?? Spätestens hier ist es doch mit der automatischen Verarbeitung erst mal Ende und man muss den Vorgang nach wie vor händisch anfassen.

Oder übersehe ich gerade was?

---
Logistik hat nichts mit Logik zu tun

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23.08.2024 15:08
#18 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Christian

Wie Du das intern verrechnest ist dem FA egal. Die wollen nur einen "Überblick". So verstehe ich jedenfalls die Situation.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


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23.08.2024 15:09
#19 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Christian

Ich hatte auf einen Gesetzestext gehofft.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
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23.08.2024 15:11
#20 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Christian

Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
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23.08.2024 15:36
#21 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Klaus

Zitat von Krischan im Beitrag #20
Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?


Nein @Krischan

wir sind fast die letzten .
Ungarn , Italien , Östereich usw haben das schon seit 18/19 .

Dieses Zugferd ist ja nur hinten an der PDF aber sollte dein Kunde eine Rechnung über das andere ( irgentwas mit x ) senden kannst diese nicht lesen .


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23.08.2024 15:43 (zuletzt bearbeitet: 23.08.2024 16:03)
#22 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Zitat von Krischan im Beitrag #19
Ich hatte auf einen Gesetzestext gehofft.

@Krischan
Schaust du mal bitte im Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBl I 2024 Nr. 108) nach, und kopierst für uns die Passage "Einführung E-Rechnung 2025" und stellst die hier ein?!

Für dich und alle Mitglieder folgender (eigentlich) kostenpflichtiger Link:

Gruß vom Arndt


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23.08.2024 15:52
#23 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Zitat von Krischan im Beitrag #20
Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?

Deutschland hinkt wieder mal um Jahre hinterher - wie immer.
Christian: gehe mal in Italien auf einem Markt Gemüse einkaufen. Jeder Händler hat dort eine Online-Finanzamt-Registrierkasse - JEDER! Die gehen sogar soweit, das die Guardia di Finanza Käufer nach dem Kassenzettel fragen darf. Kannst du keinen nachweisen, bezahlst du Strafe und die entgangene Steuern der Ware. ( Quelle und mehrere eigene Italienurlaube )
Deutschland ist ein Paradies für Schwarzgeldgeschäfte (z.B. Weihnachtsmärkte, Gastronomie, Autohandel usw.).

Gruß vom Arndt


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23.08.2024 16:36
#24 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #7

Ich werde bei Eingangsrechnungen weiterhin auf die Versendung in üblicher Form bestehen. Bin mal gespannt, was dann geschieht.




Quelle: #22 (Punkt 10)

Gruß vom Arndt


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24.08.2024 16:09
#25 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Christian

Danke, da werde ich mich einlesen.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
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25.08.2024 17:08 (zuletzt bearbeitet: 26.08.2024 13:50)
#26 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Webinar: Die verpflichtende elektronische Rechnung in Deutschland kommt



Wer es länger braucht (1:48 h)



Gruß vom Arndt


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22.10.2024 08:10
#27 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Meine Software wurde gestern für das ZUGFeRD bzw. für E-Rechnungen umgestellt.
Das Rechungsdateiformat ist das eine, die anderen Änderungen das andere. Vielleicht später im internen Teil mehr dazu.

Gruß vom Arndt


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10.11.2024 23:31 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2024 11:23)
#28 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Uto

Ein kostenfreies Tool von PDF24 für die Erstellung von E-Rechnungen. Gutschriftserstellung damit leider nicht möglich.

https://tools.pdf24.org/de/elektronische-rechnung-erstellen



Günstige kostenpflichtige Alternative

https://www.easybill.de/

Grüße
Uto


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11.12.2024 18:57
#29 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
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Arndt

Es weigern sich immer noch bei mir 3 größere Firmen meine Rechnungen per Email anzunehmen. Auf mein Argument, das sie das ab 01.01.2025 rechtlich und technisch müssen, reagierte man mit Unverständnis. Einige scheinen dies wirklich noch nicht zu wissen.
Da bin ich ja mal gespannt, wie das hektische Treiben im Januar in der Buchhaltung losgeht.

Gruß vom Arndt


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