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E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025
#16 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Wo ich im Moment noch die großen ??? sehe:
Wenn ich eine eRechnung bekomme und die "automatisch" einlesen und verbuchen soll / will / kann... woher weiß dann die Software auf welches Sachkonto die Rechnung gehört?? Spätestens hier ist es doch mit der automatischen Verarbeitung erst mal Ende und man muss den Vorgang nach wie vor händisch anfassen.
Oder übersehe ich gerade was?

Wie Du das intern verrechnest ist dem FA egal. Die wollen nur einen "Überblick". So verstehe ich jedenfalls die Situation.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde

Ich hatte auf einen Gesetzestext gehofft.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde

Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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#21 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Zitat von Krischan im Beitrag #20
Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?
Nein @Krischan
wir sind fast die letzten .
Ungarn , Italien , Östereich usw haben das schon seit 18/19 .
Dieses Zugferd ist ja nur hinten an der PDF aber sollte dein Kunde eine Rechnung über das andere ( irgentwas mit x ) senden kannst diese nicht lesen .
#22 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Zitat von Krischan im Beitrag #19
Ich hatte auf einen Gesetzestext gehofft.
@Krischan
Schaust du mal bitte im Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBl I 2024 Nr. 108) nach, und kopierst für uns die Passage "Einführung E-Rechnung 2025" und stellst die hier ein?!
Für dich und alle Mitglieder folgender (eigentlich) kostenpflichtiger Link:
#23 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Zitat von Krischan im Beitrag #20
Aber eine Frage zu diesem Thema.
Wie sieht es aus wenn eine Rechnung mit dem Ausland (EU oder nicht) geschickt oder empfangen werden soll?
Ist das eine Insellösung für D weil das FA der Auffassung ist, noch nicht über genügend Informationen zu verfügen?
Deutschland hinkt wieder mal um Jahre hinterher - wie immer.
Christian: gehe mal in Italien auf einem Markt Gemüse einkaufen. Jeder Händler hat dort eine Online-Finanzamt-Registrierkasse - JEDER! Die gehen sogar soweit, das die Guardia di Finanza Käufer nach dem Kassenzettel fragen darf. Kannst du keinen nachweisen, bezahlst du Strafe und die entgangene Steuern der Ware. ( Quelle und mehrere eigene Italienurlaube )
Deutschland ist ein Paradies für Schwarzgeldgeschäfte (z.B. Weihnachtsmärkte, Gastronomie, Autohandel usw.).
#24 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #7
Ich werde bei Eingangsrechnungen weiterhin auf die Versendung in üblicher Form bestehen. Bin mal gespannt, was dann geschieht.
Macht ein Rechnungsaussteller von den genannten Übergangsvorschriften keinen Gebrauch, müssen Sie grundsätzlich ab dem 1.1.2025 eRechnungen empfangen und verarbeiten können. Deren Nutzung ist nicht an die Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.
Quelle: #22 (Punkt 10)

Danke, da werde ich mich einlesen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
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#26 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

#27 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

#28 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Ein kostenfreies Tool von PDF24 für die Erstellung von E-Rechnungen. Gutschriftserstellung damit leider nicht möglich.
https://tools.pdf24.org/de/elektronische-rechnung-erstellen
Günstige kostenpflichtige Alternative
https://www.easybill.de/
#29 RE: E-Rechnung B2B - Vorschriften ab 01.01.2025

Es weigern sich immer noch bei mir 3 größere Firmen meine Rechnungen per Email anzunehmen. Auf mein Argument, das sie das ab 01.01.2025 rechtlich und technisch müssen, reagierte man mit Unverständnis. Einige scheinen dies wirklich noch nicht zu wissen.
Da bin ich ja mal gespannt, wie das hektische Treiben im Januar in der Buchhaltung losgeht.
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