Verzugszinsenrechner

28.10.2024 19:29
#1 Verzugszinsenrechner
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Arndt

NEU - VerzugszinsenrechnerEs sind harte Zeiten, es werden wahrscheinlich noch härtere Zeiten kommen. Da wird ein Zahlungsverzug noch was Beherrschbares sein, aber trotzdem ärgerlich.
Vielleicht braucht ja der eine oder andere dann mal den Forum-Transportunternehmer-Verzugszinsenrechner.

Was kann der Rechner?
  • er rechnet nach der Eintragung der erforderlichen Daten die Verzugszinsen aus.


Was kann der Rechner nicht?
  • eine Berechnung über die Stichtage der Bekanntgabe des Basiszinses am 01.01. und 01.07. des jeweiligen Jahres.


In dem Fall muss die Berechnung 2x gemacht werden, z.B. vom 05.06. bis zum 30.06. mit dem Basiszins 3,62% und vom 01.07. bis zum 12.09. mit dem Basiszins 3,37%.

Ich hoffe für euch, das den Rechner keiner braucht. Wenn doch, in "Anwendungen für Logistiker" ist er auf der linken Seite des Forums zu finden.





PS: vielen Dank an den euch unbekannten Wolfgang! Es ist immer wieder ein schönes Zusammenarbeiten mit Dir - einer hat ne Idee und der andere arbeitet...

Gruß vom Arndt


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28.10.2024 21:04
avatar  FLO
#2 RE: Verzugszinsenrechner
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FLO
Silvia

@Kipper-Spedition

Danke dir, Arndt, und dem uns unbekannten Wolfgang,
für den Verzugszinsenrechner.

Ich halte dieses Teil für richtig gut. Fragt sich nur, wer diese Zinsen sich traut, aufzuschlagen. Die meisten KMU halten schlicht die Klappe, wenn es darum geht, Verzugszinsen zu berechnen.


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28.10.2024 21:16
#3 RE: Verzugszinsenrechner
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Arndt

Warum soll man sich nicht trauen? In den meisten Fällen ist doch das (geschäftliche) Tischtuch eh durchgeschnitten, oder? Also ich hab bei säumigen Zahlern schnell die Schere in der Hand.

Gruß vom Arndt


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29.10.2024 11:47 (zuletzt bearbeitet: 29.10.2024 11:52)
#4 RE: Verzugszinsenrechner
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Uto

Zitat von FLO im Beitrag #2
@Kipper-Spedition

Danke dir, Arndt, und dem uns unbekannten Wolfgang,
für den Verzugszinsenrechner.

Ich halte dieses Teil für richtig gut. Fragt sich nur, wer diese Zinsen sich traut, aufzuschlagen. Die meisten KMU halten schlicht die Klappe, wenn es darum geht, Verzugszinsen zu berechnen.


Spätestens, wenn man über einen selbst erstellten Mahnbescheid nachdenkt, ist dieser Rechner sehr gut für eigene Zinsberechnungen geeignet. Und dann ist das Tischtuch längst zerschneitten - warum dann die Gegenpartei schonen?
Danke an Wolfgang und Arndt

Ich bin immer wieder erstaunt und auch erschrocken, wie wenig Unternehmensverantwortliche im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung bzw. bei einem Zahlungsverzug sich Bonitätsauskünfte einholen (auch wenn diese oftmals veraltet sind).
Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung und höheren Außenständen muss da, bevor nicht bezahlt wurde, klar ein NEIN kommuniziert werden. Verträge sind hier kündbar bzw. uninteressant, da bereits Punkte (hier Zahlungsverzug) nicht eingehalten wurden.
Und ja - Kundenschutz ist spätestens hier verwirkt. Und ja - mein Unternehmen ist keine Bank und dennoch berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.

Im Übrigen gilt für alle B2B-Geschäfte in D der § 286 Abs. 3 BGB.

Grüße
Uto


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30.10.2024 23:26
#5 RE: Verzugszinsenrechner
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Arndt

Ich habe den Rechner nochmal nachgebessert bzw. nachbessern lassen - z.B. die Null bei der Eintragung des Rechnungsbetrages muss nun nicht mehr gelöscht werden.
Des weiteren habe ich die Schlagworte mit nützlichen Links ausgestattet.

Gruß vom Arndt


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