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Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit (US)
#16 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Antragsstart
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025 - Antragsstart am 4. August 2025, 09.00 Uhr + Maßnahmenkatalog
Wie uns das BALM nun verbindlich mitteilt, können Anträge im Förderprogrammen Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025 ab dem 4. August 2025, 09.00 Uhr über das Antragsportal des BALM gestellt werden.
Achtung Windhundverfahren: Sind die Mittel erschöpft, wird das Antragsportal geschlossen!
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen nebst Videotutorials zur Antragstellung werden ab dem 14. Juli 2025 auf der Website des BALM abrufbar sein. Bereits heute will das BALM den Maßnahmenkatalog US 2025 veröffentlichen – der BGL hatte immer wieder um eine möglichst frühe Veröffentlichung gebeten.
Wichtige Information zum Maßnahmenkatalog:
Maßnahmen, die zwischenzeitlich obligatorisch (also gesetzlich vorgeschrieben) geworden sind, sind nicht mehr Gegenstand des Maßnahmenkatalogs.
Das BALM hat Vorgaben des Bundesrechnungshofes inhaltlicher Art umgesetzt: Maßnahmen, die nicht hinreichend der Erfüllung der Richtlinienziele dienen oder bislang nicht oder nur in geringem Umfang abgerufen wurden, sind nicht mehr im Maßnahmenkatalog enthalten und daher nicht mehr förderfähig.
Im Rahmen der Konzeptionierung des Maßnahmenkataloges hat sich BALM dafür eingesetzt, dass nunmehr eine Vielzahl von Maßnahmen aufgenommen wurde, die sich bislang nicht unter den in der vorangegangenen Förderrichtlinie US genannten Kategorien subsumieren ließen. Sämtliche Fördergegenstände aus dem (ehemaligen) Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK) wurden in den Maßnahmenkatalog US 2025 integriert.
Darüber hinaus wurde eine Konsolidierung von Maßnahmen vorgenommen, die bspw. doppelt oder unter verschiedenen Namen vorhanden waren oder inhaltlich zusammenhingen.
Zur Verdeutlichung der erfolgten Anpassungen wird das BALM eine S*ynopse zu den beiden Maßnahmenkatalogen* mit der Bezeichnung „Synopse Maßnahmenkataloge US 2024- 2025“ bereitstellen.
#17 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Link: Liste der förderfähigen Maßnahmen - Stand: 19.06.2025
@Ralla1729 und alle anderen: und am 04.08. einen Tag FREI nehmen und 8:59 Uhr an den Computer hocken...
#18 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit


Änderungen 2025 – Was ist neu?






Viel Erfolg beim Übertragen der Anträge!
Link: BALM-HP: Änderungen 2025 – Was ist neu?
#19 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Zitat von Ralla1729 im Beitrag #3
OK,
dann muß das neue Navi noch warten :-(
Ich zahle im übrigen soviel Maut mehr wie Ihr, da darf ich sogar immer 1. Klasse fahren ;)
Navigationsgeräte werden zu 80% gefördert. Aber erst kaufen, wenn der positive Bescheid da ist!
In der Rubrik "Sicherheit" stehen auch Bordkaffeemaschinen drin. Gilt das auch, wenn die während der Fahrt bedient werden...?

#20 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

#21 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

@Der Fuhrmann
Beitrag 18, Seite 3, Position 7:
Als zuwendungsfähig werden Ausgaben beurteilt, die für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und sonstigen Maßnahmen entstehen, unabhängig von der Art der Finanzierung. Maßgeblich ist die Ausrichtung auf den Erwerb.
Die Miete von Ausrüstungsgegenständen oder Einrichtungen ist ab der Förderperiode 2025 nicht mehr zuwendungsfähig.
Reine Leasing-Fahrzeuge sind nach meiner Lesart nicht förderfähig, da du nie die Absicht hast, das Fahrzeug zu erwerben. Beim Leasing mit einer Kaufoption sieht das m.M.n. schon anders aus.
Wie ist deine Lesart?
#22 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Link: Beitrag #18
#23 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Auszug aus dem Merkblatt zum Förderprogramm US 2025
Zitat Beginn:
6. Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr
im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und zum 01. Dezember 2024
Eigentümer/ Eigentümerin oder Halter/ Halterin von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr
auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ gelten
Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren technisch
zulässige Gesamtmasse mindestens 3.501 kg beträgt.
Zitat Ende
Erstmal geht es darum wer zuwendungsberechtigt ist. Das sind Unternehmen die Güterkraftverkehr durchführen. Die Unterscheidung "gewerblicher Güterkraftverkehr" und "Werkverkehr" wird nicht mehr getroffen. Zuwendungen bekomme ich sofern ich Eigentümer oder Halter zum Stichtag bin. Bei Leasing bin ich Halter.
Dann geht es darum was gefördert wird. Da kommt Deine Einschränkung zum Zuge. Früher wurde auch Leasing gefördert. Sprich für ein zuwendungsberechtigtes Fahrzeug lease ich Ausstattung (Beispiel Navigation/Telematik). Diese geleaste Ausstattung wurde gefördert. Jetzt sagt man "du musst es kaufen wollen", sprich Dein Invest muss auf Erwerb ausgerichtet sein.
Das hat aber nur was damit zu tun welche Rechnungen du einreichen kannst. Also nur Rechnungen für Kauf, nicht für Leasing.
Der Fuhrmann
***
Mit der Zeit wird die Zeit immer wichtiger
#24 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

In 2025 kann ich ein Navigationsgerät, welches in einem Leasingfahrzeug (ohne Kaufzusage) werkseitig verbaut ist, nicht mehr verteilt über die Leasingdauer abrechnen.
Kaufe ich jedoch ein externes Navigationsgerät für das Leasingauto, dann kann ich es sofort mit 80% abrechnen.
Praxisbeispiel:
Ein TU hat Ende 2023 ein Leasingfahrzeug ohne Kaufzusage, mit einer Leasingdauer von 3 Jahren, angeschafft.
Der konnte in 2024 das eingebaute Navigationsgerät mit 33% des Wertes im ersten Jahr abrechnen.
In diesem Jahr geht das nun nicht mehr.
Weis das jemand?
Die Ablehnungsquote wird extrem hoch sein und viele Antragsberechtigte mit Leasingfahrzeugen werden leer ausgehen.
#25 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Gewerblicher Güterverkehr und Werkverkehr ab 3.501 kg zGM....da werden erst einmal viel mehr Unternehmen wie früher antragsberechtigt sein.
Gew. Güterverkehr: man least überwiegend Fahrzeuge - muss da explizit ein Nachweis über einen Vertrag mit Kaufoption eingereicht werden oder nur auf Nachfrage oder nachträglich nach Ablehnung? Die Option wird ja fast immer nicht gezogen.
Werkverkehr: vielfach gekaufte Fahrzeuge -> antragsberechtigt. Hauptfuktion des Gewerbes ist nicht der Transport, d.h. diejenigen erhalten vermutlich mehr Budget, die es eigentlich nicht benötigen.
Streitfrage WoMo über 7,5 to:
unterliegt ja den Sozialvorschriften und damit den Regelungen zum gewerblichen Güterverkehr mit allen Pflichten. Nutzfläche solo max. 49% der gesamten Fläche - mit Anhänge gesamte Nutzflächer > Wohnfläche.
LKW-Mautpflichtig IMMER, wenn Nutzfläche > Wohnfläche (im Anhängerbetrieb) und Zugwagen mind. 3.501 kg tzGM hat.
Beispiel:
Geschäftsführer einer Firma reist mit solch einem Gespann zu Messen und Events und hat das nötige Material im Anhänger. WoMo und Anh. sind auf die Firma zugelassen.
Pferdesportler reist mit solch einem Gespann zu Training und/oder Veranstaltung. WoMo und Anh. sind auf die Firma (z.B. Reitsport GmbH) zugelassen
M.E. müssen auch hier die Fördermaßnahmen greifen, obwohl kein gewerblicher Güter- oder Werkverkehr betrieben wird.
Die Gerichte und Anwälte wird dieses Vorschriftenwerk wieder einmal freuen.
#26 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

#27 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

#28 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit



Verkehrsrundschau
#29 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

#30 RE: Förderperiode 2025 Umwelt und Sicherheit

Der Tip mit F5 war kriegsentscheident !!!
Danke
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