Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???

31.03.2014 11:02
avatar  ( gelöscht )
#1 Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Gast
( gelöscht )

"Als Zahlungsziel gelten 45 Tage ab Rechnungsprüfung durch uns als vereinbart."

gruß vom lottchen

Erare humanum est

Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.

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31.03.2014 11:04
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#2 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
tr
transport-joe ( gelöscht )

Nette Formulierung

Lässt viel Interpretationsspielraum

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es

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31.03.2014 11:10
avatar  Joernontour ( gelöscht )
#3 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Jo
Joernontour ( gelöscht )

Ist doch eh alles sehr Dehnbar....

2 Tage den Eingang hinauszögern, Rechnung 3 Tage später bezahlen, vielleicht kommt ja noch ein Wochenende dazwischen oder Feiertag....

und Ruck Zuck wartest du 7, 8, 9, 10 Tage länger als vereinbart....

Hatte mal einen Auftrag da stand " 30 Tage nach Datum" ..... welches Datum??

Viele Grüße vom Jörn...
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> Die Rechtschreib- und Gramatikfehler sind Ausdruck meiner Kreativität ...<

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31.03.2014 11:21
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#4 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Bärenbruder ( gelöscht )

Dumm gelaufen wenn Buchhaltung 6 Wochen krank und dann 2 Wochen Urlaub

Wann kommt mal eine einheitliche Regelung ohne wenn und aber !!!


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31.03.2014 12:26
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#5 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
ex
expressprofi ( gelöscht )

Ich sach nur Finger wech !!!

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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31.03.2014 12:47
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Gast
( gelöscht )

Das sage ich auch.
Ich wollte heute noch 4Stp. nach Gelsenkirchen mitnehmen (Ich glaub Lotte hatte dort auch Probleme mit Zz einhalten) und der wollte 135€ zahlen. Dachte, okay, die 135€ sind noch ein netter Nebendienst, liegt alles direkt auf der Rennstrecke und dann wollte er nur ein Zz. von 45Tage. Weiter runter geht er nicht. Da meinte ich, bei 135€ 45 Tage warten kannst du knicken.

Sie können mich gerne versuchen von meiner festen Überzeugung abzulenken. ;)


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31.03.2014 14:09 (zuletzt bearbeitet: 31.03.2014 14:10)
avatar  Kühltaxi ( gelöscht )
#7 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Kühltaxi ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #4
Dumm gelaufen wenn Buchhaltung 6 Wochen krank und dann 2 Wochen Urlaub
Wann kommt mal eine einheitliche Regelung ohne wenn und aber !!!

Die wird es wohl in einer halbwegs freien Marktwirtschaft nie geben, man kann ja immer "im beiderseitigen Einvernehmen" eine Abweichung vom Standard vereinbaren und das "beiderseitige Einvernehmen" verlangt der Auftraggeber dann halt einfach damit man den Auftrag überhaupt kriegt.
Mich nervt dann schon mehr wenn Kunden noch nicht mal die abweichende Regelung einhalten und die Gründe die sie dann vorbringen, neben den von dir genannten noch ein paar:
- Rechnung ist verlorengegangen
- bin gerade nicht liquide (toll, und ich habe es immer zu sein um das zu kompensieren, hä?)
- habe ein Computerproblem

Wer noch was weiß bitte fortsetzen!

Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!


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31.03.2014 14:20
avatar  bomo ( gelöscht )
#8 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
bo
bomo ( gelöscht )

Das Problem mit den Paletten ist da auch gerne als guter Grund genannt um nicht zu Bezahlen bzw. um abzuzocken...


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31.03.2014 15:31
avatar  Joernontour ( gelöscht )
#9 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
Jo
Joernontour ( gelöscht )

Buchhaltung ist nur Donnerstags von 10-12 Uhr da, wie die Palettenabteilung...

Ja Ja, 30 Tage.... aber wir bezahlen immer den Donnerstag danach .... oder so

Viele Grüße vom Jörn...
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> Die Rechtschreib- und Gramatikfehler sind Ausdruck meiner Kreativität ...<

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31.03.2014 15:43
#10 RE: Was haltet Ihr von folgendem Zahlungsziel ???
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Christian

Um auf die Originalfrage einzugehen: Nix.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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