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Ob der auch ein Mautgerät drin hatte!
wie früher in der DDR, man kam angeflogen und auf einmal eine Kolonne Mähdrescher auf der Autobahn!
WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!
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Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!
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Gut das Du das schreibst, wollte ich letzte Woche schon nach fragen.
Da wurde in der Ecke das Gehölz an der Autobahn von der Fahrbahn aus geschnitten. Die Autos mit den Schneidgeräten kamen von der Autobahnmeisterei, waren jedenfalls orange. Und der Häcksler wurde von einem Bauern mit Trecker gestellt. Das Beste aber war, daß die Brösel ebenfalls mit dem Traktor weggefahren wurden.
Also an der Anschlußstelle vor der Einsatzstelle fädelt sich der Traktor in den fließenden Verkehr ein um bis zur Einsatzstelle zu fahren.
Und dann von dort bis zur nächsten Anschlußstelle, wo er die Autobahn unauffällig verläßt. Ich habe gestaunt und mir die Äuglein gerieben. War da nicht etwas mit bauartbedingt von 62 km/h? Wie ist denn das mit Ausnahmen geregelt? Ich wurde i de Fahrschulen über keine informiert.
Wäre ich ein Gartenbauer, Baumpflegebetrieb oder sowas aus der Gegend, würde ich mich darüber wohl genauer informieren......
Solche Fahrzeuge gelten als Baustellen Fahrzeuge, ob das so eines war bezweifele ich. Die werden dann begleitet!
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Joernontour
(
gelöscht
)
#5 RE: Ob der auch ein Mautgerät drin hatte!

Traktoren gibt es heute mit bis zu 80 km/h, die meisten sind aber nur bis 60 Zugelassen.
Viel schlimmer finde ich dass der Bauer die transporte ohne Genehmigung durchführt. Als bei uns die Strecke KA bis Leonberg auf 3 Spuren erweitert wurde haben die Bauern eine Goldene Nase verdient. Die meiste Erdbewegung wurde mit Traktoren gemacht. Großer Trecker mit großem Anhänger und los ging es. Die bewegen mit einer Fuhre mehr als ein 4 Achser. Die Kutscher aus der Umgebung waren ganz schön sauer.
Ich sehe das auch immer im Sommer wenn ich an der Ostsee Urlaub mache... Da wird die Ernte mit riesigen Traktoren zum Schiff oder ins Silo gefahren, da kommt kein TU mit Schubi oder so zum Einsatz. Und die fahren nicht nur das eigene Zeugs, die fahren das im Lohn.
Und das alles ohne Genehmigung, Transportversicherung, LuRZ und Milog.... Da ist es wieder das böse Wort !!

@Joernontour
Das meinte ich mit "da würde ich mich als ortsansässiger informieren".
@Grani
Ob das Baustellenfahrzeuge waren konnte ich nicht sehen. War zu schnell vorbei.....
Aber jetzt weiss ich, welche BEdeutung das Schild "Baustellenfahrzeug" hat.
Tomdiesel
(
gelöscht
)
#7 RE: Ob der auch ein Mautgerät drin hatte!

Was ist beim Transport von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen zu beachten?
Der Transport von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern ist zwar mit
der Führerscheinklasse T möglich, es müssen jedoch die Vorgaben für den gewerblichen
Transport beachtet werden, d. h. die Transporte unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG). Weiterhin wird dann die KfZ-Steuer fällig, solange die zweckfremde Benutzung andauert,
mindestens jedoch einen Monat. Gewerblich eingestufte Transporte dürfen gemäß
§ 2 GüKG nicht über den Maschinenring (MR) vermittelt bzw. nicht vom MR übernommen
werden, da dieser nur für Mitglieder - Landwirte und Lohnunternehmer (LU) - und nur im
Umkreis von 75 km für lof Zwecke tätig werden darf. LU können dagegen gewerbliche
Transporte übernehmen. Folgende Auswirkungen sind beim gewerblichen Transport hierbei
zu beachten:
· Bei Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
40 km/h muss ein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten (EU-VO Nr. 561/2006) eingesetzt
werden.
· Für gewerbliche Zwecke genutzte Anhänger müssen dafür zugelassen sein (eigenes
Kennzeichen und Zulassung, Hauptuntersuchung (HU), Versicherung...).
· Einholung einer Erlaubnis nach dem GüKG bei den zuständigen Einrichtungen (z. B.
IHK, Landratsamt, etc.).
· Die Zugmaschine muss sowohl für landwirtschaftliche als auch für gewerbliche
Transporte versichert werden.
· Die Kfz-Steuerpflicht dauert an, solange die zweckfremde Benutzung erfolgt, aber
mindestens jedoch einen Monat.
· Es müssen Warenbegleitpapiere (Lieferscheine) mitgeführt werden (für eigene Zwecke
nicht erforderlich, außer beim Transport mit dem LKW; eine Anlieferungsberechtigung
kann bei nicht gewerblichen Transporten hilfreich sein und kann bei einem
gewerblichen Biomassetransport ausreichend sein).
· Die Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoff entfällt.
· Der Transport unterliegt der Umsatzsteuer mit 19 %, die auch vom ansonsten pauschalierenden
Landwirt bei der Umsatzsteuer abzuführen ist.
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cf...icle/26347.html
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