Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
Tomdiesel
(
gelöscht
)
#1 Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

#2 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Grani
(
gelöscht
)
#3 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zitat von da_Strizzi im Beitrag #2
Obacht, bitte genau lesen.... und nicht zu früh freuen.
Genau, nur mit dem neuen Satelíttenunterstützten DIGI der jetzt dann verbaut wird!
Deshalb war letzte Woche meine Frage, ob die Umrüstung der Mautbrücken für den neuen Tacho ist!
WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!
Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!
Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!
#4 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Vorsicht - der Erörterungstext und die Hinweise hier sind leider nicht ganz genau.
Die neue Tachogeneration, bei der die Nachweise für Urlaub/Krankheit evtl. entfallen können, werden erst 2018 auf dem Markt eingeführt! Die aktuellen Generationen benötigen weiterhin alle Nachträge und Bescheinigungen bei Urlaub/Krankheit oder den anderen Punkten.
Lest Euch bitte den Anhang der IHK Stuttgart genau durch. Aktuell wichtigste Neuerung für mich die geänderte Handwerkerregelung.
Grüsse
Uto
- Neue_EU_Kontrollgeraete_Verordnung_wurde_veroeffentlicht.pdf
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Grani
(
gelöscht
)
#5 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Die modernen Fahrtenschreiber zeichnen Geschwindigkeit, Strecken, Ausgangs- und Endpunkte der Tour auf und ermöglichen so Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer rasch zu ermitteln. Da die Geräte kostenlos mit dem globalen satellitengestützten Navigationssystem (GNSS) verbunden sind, können Kontrolleure die Daten auch aus der Ferne abrufen.
Dafür müssen sie in der gesamten EU ausgebildet und ausgerüstet werden, schreibt das neue Gesetz vor. Anders als zunächst geplant, darf die Fernabfrage nicht zu einer automatischen Strafe bei nachgewiesenen Gesetzesverletzungen führen.
Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf
UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!
Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!
Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!
Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!
WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!
Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!
Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!
#6 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zitat von Grani im Beitrag #5
Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf
UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!
Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!
Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!
Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!
Habe ich doch oben geschrieben - 2018 beginnt der Serienanlauf mit dem Einbau in Neufahrzeuge - eine Nachrüstpflicht wird es nach meinen Infos nicht geben, weil die Elektronik der heutigen Fahrzeuge für diese GNSS-gesteuerten Kontrollgeräte nicht ausgelegt ist.
Grüsse
Uto
Grani
(
gelöscht
)
#7 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #6Zitat von Grani im Beitrag #5
Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf
UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!
Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!
Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!
Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!
Habe ich doch oben geschrieben - 2018 beginnt der Serienanlauf mit dem Einbau in Neufahrzeuge - eine Nachrüstpflicht wird es nach meinen Infos nicht geben, weil die Elektronik der heutigen Fahrzeuge für diese GNSS-gesteuerten Kontrollgeräte nicht ausgelegt ist.
Grüsse
Uto
Nix beginnt, da müssen sämtliche neue Fahrzeuge mit dem Tacho ausgerüstet sein die neu zu gelassen werden!
Gilt auch für ein CH oder Norweger den ich gebraucht kaufe und einen EU Fahrzeugbrief ausstellen lasse, dann muss er auch drin sein!
LKW stehen auch schon mal 6 Monate und länger auf Halte und was machst du mit denen wenn sie keine Tagezulassung haben?
Mai 2006 kam der jetzige und in 2005 hatte ich schon den ersten mit DIGI!
WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!
Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!
Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!
#8 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Hermann,
im Prinzip hast du natürlich recht - die Zulieferindustrie wird sicher den Fahrzeugherstellern bereits ab 2017 entsprechende Lösungen anbieten, weil die Regelung im März 2018 in Kraft tritt. Kurzfristig bei Verkauf eines Lagerfahrzeugs umrüsten wird wegen der geänderten Elektronik wahrscheinlich nicht gehen.
CH und N werden sicher die gleiche Ausstattung haben, weil AETR und VO 561/2006 bzw. neue VO 165/2014 und EWG 3821/85 angeglichen sind. Ich vermute, daß alle LKW, europäischer Hersteller, die in den EU- und AETR-Staaten verkauft werden, eine identische technische Grundausstattung für den Einbau der Kontrollgeräte erhalten werden.
Grüsse
Uto
Grani
(
gelöscht
)
#9 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Ich gehe davon aus, das die die Kabelbäume schon früher verbauen!
Uto, du hast mich nicht verstanden!
Ich kaufe einen Gebrauchten aus den genannten Länder, Baujahr 2017.
In Deutschland muss er ja abgenommen werden und so braucht er den neuen Tacho!
Habe 2 Auflieger vor Jahren in A gekauft!
Auflieger kamen von D, standen 12 Monate und A die Gesetze geändert. Konnte man nur noch mit ABS neu zulassen!
Da er vor her die A Abnahme nicht gemacht hatte, war es aus und musste sie preiswert her geben!
Das war 1998!
WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!
Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!
Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!
- 🟢🟡 Öffentlicher Bereich
- Unser Gästeforum - hier könnt ihr Euch beteiligen
- Verhaltensregeln für das Gästeforum
- Anmeldung zum Forum
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Brandaktuelle Nachrichten
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Fahrzeughersteller - Transporter (Diesel und Elektro)
- Fiat Ducato
- Ford Transit
- Mercedes-Benz
- Streetscooter
- VW Crafter
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - LKW über 3,5to zGM (Diesel)
- DAF
- Ford
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Hersteller
- Fahrzeughersteller - Alternative und NEUE Antriebstechniken
- LNG und CNG
- IVECO
- Scania
- Volvo
- Hybrid mit Dieselmotor
- Elektro-Transporter und LKW
- EVCO (Electric Vehicles Company) - Ex-Nikola
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Tesla
- Volvo
- Andere Hersteller
- Brennstoffzelle (Wasserstoff-Antrieb)
- DAF
- Hyundai
- Mercedes-Benz
- Nikola
- Andere Hersteller
- Ältere Nutzfahrzeuge (LKW, SZM, Transporter)< EZ 05/2006 und noch kein...
- Rückrufaktionen der Hersteller
- Treibstoffe und Öle
- Benzin
- Diesel
- CNG
- LNG
- Alternative Kraftstoffe
- Motoröle
- Getriebeöle
- Reifen
- Allgemeine Technikfragen
- Historische Nutzfahrzeuge
- Anhänger und Auflieger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren, Kommunalfahrzeuge, Krane e...
- Suche und Biete
- LKW und Zugmaschinen
- DAF
- IVECO
- MAN
- Mercedes-Benz
- Renault
- Scania
- Volvo
- Andere Marken
- Schwerlast-Transport und (Mobil)Krane
- Schwerlast-Transport
- (Mobil)Krane
- Berichte und Publikationen
- Alles was Computer, Internet, Smartphone, Apps usw. betrifft
- Modellbau - die Transport-Welt in kleinerem Maßstab
- LKW und Anhänger
- Bilder der kleinen 'Schätzchen'
- Schwertransport und Kran
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Anhänger und Auflieger
- Wechselbrücken & Anhänger
- (Sattel)Anhänger mit e-Achse
- Flurförderzeuge aller Art (Ameise, Mitgänger-Flurförderzeug, Gabelstap...
- Recht + Geld
- Alles bezüglich diverser Karten
- Fahrerkarte
- Führerschein
- §- Der Rechtsanwalt informiert -§-
- §- Götz Bopp - Logistikberatung -§-
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Schnackecke
- Die Politikecke
- Die Blödelecke
- EU-Ausland - Neue Vorschriften
- Selbstfahrer: Wo gehts hin oder stehe ich (vielleicht trifft man sich ja)
- Raststätte/Autohof/Waschanlagen/aktuelle Dieselpreise
- Autohof
- Neben der Autobahn
- Raststätte
- Empfehlenswerte LKW-Waschanlagen
- Aktuelle Dieselpreise
- Fragen & Antworten
- 🟠 Interner Bereich (für Mitglieder auf Probe)
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Alles zu Anmeldungen bzw. Löschungen
- Zusammenarbeit unter Mitglieder
- Fragen & Antworten
- 🔴 Interner Bereich (für Mitglieder)
- Aktuelles aus Transport + Logistik
- Lager + Umschlag
- NFZ + Fuhrpark
- Trailer, Aufbauten + Ladehilfen
- Recht + Geld
- Mitarbeiter, Ausbildung + Karriere
- Vermischtes
- Frachtenbörsen und Frachtvermittler
- Fragen & Antworten
Ähnliche Themen
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!
Forenspende
Warum hier die Spendenseite? Seit 2021 spenden wir die überschüssigen Werbeeinnahmen immer zum Jahresende einer gemeinnützigen Organisation. 2021 war die Deutsche Krebshilfe der Empfänger, 2022 der Verein "Trucker for Kids" und 2023 die "Kinderarche Sachsen e.V.". Wir denken, das das eine gute Gelegenheit ist, anderen Menschen, den es nicht so gut geht wie uns, zu helfen. Mit dieser Seite wird das Hosting unserer Website mitfinanziert. Jeder €uro der hier landet, wird am Jahresende auch gespendet! Wenn Du uns dabei unterstützen möchtest, kannst Du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen. PS: Jede Spende ist auch ein großes Dankeschön für unsere Arbeit als Administratoren! Spendenziel: 520 €
0%
![]() ![]() ![]() |