Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

02.03.2015 17:34
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#1 Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
To
Tomdiesel ( gelöscht )
LEUTE !!! Lasst euch kein X für ein U vormachen. Seid auf der Hxt!!!

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02.03.2015 17:53
#2 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
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Martin

Obacht, bitte genau lesen.... und nicht zu früh freuen.

Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)

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02.03.2015 20:02
avatar  Grani ( gelöscht )
#3 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von da_Strizzi im Beitrag #2
Obacht, bitte genau lesen.... und nicht zu früh freuen.


Genau, nur mit dem neuen Satelíttenunterstützten DIGI der jetzt dann verbaut wird!

Deshalb war letzte Woche meine Frage, ob die Umrüstung der Mautbrücken für den neuen Tacho ist!

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!


Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!

Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!

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02.03.2015 20:46
#4 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
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Uto

Vorsicht - der Erörterungstext und die Hinweise hier sind leider nicht ganz genau.

Die neue Tachogeneration, bei der die Nachweise für Urlaub/Krankheit evtl. entfallen können, werden erst 2018 auf dem Markt eingeführt! Die aktuellen Generationen benötigen weiterhin alle Nachträge und Bescheinigungen bei Urlaub/Krankheit oder den anderen Punkten.

Lest Euch bitte den Anhang der IHK Stuttgart genau durch. Aktuell wichtigste Neuerung für mich die geänderte Handwerkerregelung.

Grüsse
Uto

Dateianhänge
  • Neue_EU_Kontrollgeraete_Verordnung_wurde_veroeffentlicht.pdf

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02.03.2015 21:54
avatar  Grani ( gelöscht )
#5 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
Gr
Grani ( gelöscht )

Die modernen Fahrtenschreiber zeichnen Geschwindigkeit, Strecken, Ausgangs- und Endpunkte der Tour auf und ermöglichen so Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer rasch zu ermitteln. Da die Geräte kostenlos mit dem globalen satellitengestützten Navigationssystem (GNSS) verbunden sind, können Kontrolleure die Daten auch aus der Ferne abrufen.

Dafür müssen sie in der gesamten EU ausgebildet und ausgerüstet werden, schreibt das neue Gesetz vor. Anders als zunächst geplant, darf die Fernabfrage nicht zu einer automatischen Strafe bei nachgewiesenen Gesetzesverletzungen führen.


Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf

UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!

Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!

Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!

Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!


Ein Kinderschutzbund will verbieten lassen das die Nachrichten in HD aus gestrahlt werden!

Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!

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02.03.2015 22:00
#6 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
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Uto

Zitat von Grani im Beitrag #5

Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf

UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!

Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!

Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!

Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!




Habe ich doch oben geschrieben - 2018 beginnt der Serienanlauf mit dem Einbau in Neufahrzeuge - eine Nachrüstpflicht wird es nach meinen Infos nicht geben, weil die Elektronik der heutigen Fahrzeuge für diese GNSS-gesteuerten Kontrollgeräte nicht ausgelegt ist.

Grüsse
Uto


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02.03.2015 22:34
avatar  Grani ( gelöscht )
#7 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #6
Zitat von Grani im Beitrag #5

Hier könnt ihr die EU Verordnung rein ziehen!

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/r...EUNr1652014.pdf

UTO müssen 36 Monate nach Bekanntgabe der Verordnung eingebaut werden!

Also werden die ersten dieses Jahr oder sind schon für Testzwecke und so wie die Hersteller die Freigabe haben und ich schätze Ende 2016 eingebaut!

Ich hatte schon 2 mit DIGI da haben andere noch mit Tachoscheiben gekauft!

Als nächstes kommen die Gewichtsensoren!




Habe ich doch oben geschrieben - 2018 beginnt der Serienanlauf mit dem Einbau in Neufahrzeuge - eine Nachrüstpflicht wird es nach meinen Infos nicht geben, weil die Elektronik der heutigen Fahrzeuge für diese GNSS-gesteuerten Kontrollgeräte nicht ausgelegt ist.

Grüsse
Uto



Nix beginnt, da müssen sämtliche neue Fahrzeuge mit dem Tacho ausgerüstet sein die neu zu gelassen werden!

Gilt auch für ein CH oder Norweger den ich gebraucht kaufe und einen EU Fahrzeugbrief ausstellen lasse, dann muss er auch drin sein!

LKW stehen auch schon mal 6 Monate und länger auf Halte und was machst du mit denen wenn sie keine Tagezulassung haben?

Mai 2006 kam der jetzige und in 2005 hatte ich schon den ersten mit DIGI!

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

WENN MAN DEN STAAT UM 20 MILLIARDEN BETRÜGT, IST DAS GELD NICHT FORT SONDERN IN ANDEREN TASCHEN!


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Es hätten sich schon mehrere Kinder erschrocken, letzten bei der Neujahrsansprache das sie lebenslange Schäden davon tragen!

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03.03.2015 15:47
#8 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
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Uto

Hermann,

im Prinzip hast du natürlich recht - die Zulieferindustrie wird sicher den Fahrzeugherstellern bereits ab 2017 entsprechende Lösungen anbieten, weil die Regelung im März 2018 in Kraft tritt. Kurzfristig bei Verkauf eines Lagerfahrzeugs umrüsten wird wegen der geänderten Elektronik wahrscheinlich nicht gehen.

CH und N werden sicher die gleiche Ausstattung haben, weil AETR und VO 561/2006 bzw. neue VO 165/2014 und EWG 3821/85 angeglichen sind. Ich vermute, daß alle LKW, europäischer Hersteller, die in den EU- und AETR-Staaten verkauft werden, eine identische technische Grundausstattung für den Einbau der Kontrollgeräte erhalten werden.

Grüsse
Uto


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03.03.2015 18:43
avatar  Grani ( gelöscht )
#9 RE: Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
Gr
Grani ( gelöscht )

Ich gehe davon aus, das die die Kabelbäume schon früher verbauen!

Uto, du hast mich nicht verstanden!

Ich kaufe einen Gebrauchten aus den genannten Länder, Baujahr 2017.

In Deutschland muss er ja abgenommen werden und so braucht er den neuen Tacho!

Habe 2 Auflieger vor Jahren in A gekauft!

Auflieger kamen von D, standen 12 Monate und A die Gesetze geändert. Konnte man nur noch mit ABS neu zulassen!

Da er vor her die A Abnahme nicht gemacht hatte, war es aus und musste sie preiswert her geben!

Das war 1998!

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