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wie ist das jetzt??
0815Kutscher
(
gelöscht
)
#1 wie ist das jetzt??

so folgendes:
mein fahrer nimmt einer fahrradfahrerin die vorfahrt, worauf sie (fast) stürzt. sie konnte sich wohl grad so noch abfangen, soo aber diese fahrradfahrerin war eine pol-beamtin!!
nun sah sie das mein fahrer das mikrofon von unserem firmenfunkgerät (bündelfunk) in der hand hatte und hat ihn angezeigt, 200€ und einen punkt!!!!
mit der begründung wenn man ein fahrzeug lenkt darf man NICHTS in der hand haben, nur das lenkrad!!!!
wie war denn das, telefonieren/smartfon ist klar, aber funken (mikro in der hand) ohne irgendwelche schalter zu bedienen...
...die sache geht jetzt vor gericht!!!

In der StVO steht bestimmt sinngemäß das man alles zu tun hat, um Unfälle zu vermeiden, volle Konzentrtion auf das gelenkte Fahrzeug, Verkehssituation usw.
Daraus lässt sich ableiten, dass man eben nicht anderes nebei zu tun hat. Insbesondere, wenn man objektiv gezeigt hat, dass man die Situation nicht im Griff hatte. (Nehmen der Vorfahrt) Und die Fahrradfahrerin den Unfall eben nur durch alleinigen Einsatz verhindern konnte, und dies nur, weil sie eben besonders aufmerksam dem Verkehr folgen konnte. So oder so ähnlich sicherlich die Position der Gegenseite. DAs kann man bestimmt noch viel schöner formulieren, wenn man da mehr Zeit reinsteckt und Anwalt ist.
Dann die besondere und permanente Gefahr, die von einem LKW ausgeht, und die Tatsache, dass dem Fahrradfahrer, als einem der schwächsten Verkehrsteilnehmer eine besondere Schutzwürdigkeit zukommt.......
Unser Rechtssystem soll zwar ohne Ansehen der Person funktionieren, Fakt ist aber, die Eine ist Polizeibeamtin, der Andere nicht.
Also, wenn Ihr das Ding gewinnt, dann freue ich mich ehrlich....glaube es aber nicht.
Laß´ in der Sache von Dir hören und ich drücke Euch die Daumen.
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #3
ne nicht rauchen, nicht schalten, nichts essen und mal was trinken! die dame ist wohl sehr verbissen...
Thomas 100 € sind schon mal normal für Vorfahrt nehmen!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Vorfahrt Bußgeld.PNG
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Die Begründung ist Dünnschiß Nur das HAndy ist verboten (sonst dürften wier auch nicht funken )
man müsste mal den konkreten TAtvorwurf inkl. §§ und TBNR wissen.
Denke mal wie Grani.
Vorwurf wird die Vorfahrt sein, ggf. mit Gefährdung aber das sind eben max. 100€ plus Punkt, wo die anderen herkommen ?
Zitat von Stahli im Beitrag #11
Die Begründung ist DünnschißNur das HAndy ist verboten (sonst dürften wier auch nicht funken )
man müsste mal den konkreten TAtvorwurf inkl. §§ und TBNR wissen.
Denke mal wie Grani.
Vorwurf wird die Vorfahrt sein, ggf. mit Gefährdung aber das sind eben max. 100€ plus Punkt, wo die anderen herkommen ?
Ja , das ist dass erste wahre Wort was ich jetzt mal von der Gegenseite höre !! , ich habe mir letztes Jahr einen Punkt eingefangen - weil ich telefoniert haben soll , 2 Beamte die in Geseke in einer Seitenstrasse gestanden haben , wollen das gesehen haben !

Zitat von Colin2766 im Beitrag #12Zitat von Stahli im Beitrag #11
Die Begründung ist DünnschißNur das HAndy ist verboten (sonst dürften wier auch nicht funken )
man müsste mal den konkreten TAtvorwurf inkl. §§ und TBNR wissen.
Denke mal wie Grani.
Vorwurf wird die Vorfahrt sein, ggf. mit Gefährdung aber das sind eben max. 100€ plus Punkt, wo die anderen herkommen ?
Ja , das ist dass erste wahre Wort was ich jetzt mal von der Gegenseite höre !! , ich habe mir letztes Jahr einen Punkt eingefangen - weil ich telefoniert haben soll , 2 Beamte die in Geseke in einer Seitenstrasse gestanden haben , wollen das gesehen haben !- was hatte ich gemacht ? ich habe meinen Kopf beim Fahren auf der linken Hand abgestützt .... !! , keine Chance habe dafür abdrücken müssen .
Ich kann die Leute nicht verstehen die mit der linken Hand telefonieren, man sieht das schon 100 m entfernt im Rückspiegel!
Dieter, NRW ist pleite und da schreiben sie alles auf. Habe sie hier wieder geärgert! 10 Uhr Verhandlung und um 9:55 Uhr ist das Fax eingegangen, Einspruch zurück genommen! Von den 40 € die ich immer noch nicht bezahlt habe(erst nach Mahnung dann) haben sie bares Geld drauf gelegt! Müsste es jetzt noch auf die Spitze treiben und Teilzahlung erfragen!
Habe hier liegen wo ich nicht drauf geantwortet habe! 26.09.14 BAB 8 bei Stuttgart 15 Euro, ist verjährt!
5.05.15 Stuttgart Singen 15 Euro, verjährt!
2.06.15 Göttingen, Fahrerermittlung 10 km in der Stadt zu schnell, verjährt!
Jetzt haben sie überhaupt keine zeit mehr, da sämtliche Mitarbeiter in den Flüchtlingssachen arbeiten müssen!
Ich sehe nichts im Gesetz stehen das es verboten ist, CB oder Betriebsfunk während der Fahrt!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Zitat von Colin2766 im Beitrag #12
Ja , das ist dass erste wahre Wort was ich jetzt mal von der Gegenseite höre !! , ich habe mir letztes Jahr einen Punkt eingefangen - weil ich telefoniert haben soll , 2 Beamte die in Geseke in einer Seitenstrasse gestanden haben , wollen das gesehen haben !- was hatte ich gemacht ? ich habe meinen Kopf beim Fahren auf der linken Hand abgestützt .... !! , keine Chance habe dafür abdrücken müssen .
und bei sowas sollte man seinen Anwalt beauftragen :-) zum Beispiel kommt dann die Frage in der Verhandlung gegenüber der Polizei: Haben Sie das Handy gesehen ? Welche Farbe hatte es ? und so weiter
unsere Kollegen schreiben jetzt genau sowas mit auf die Anzeige, genau wie beim Sicherheitsgurt Farbe der Oberbekleidung und Farbe des Gurtes
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