Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!

06.12.2015 20:02
avatar  Grani ( gelöscht )
#1 Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Ich werfe mich fort!

https://youtu.be/78SWzhxhx9s

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1

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07.12.2015 15:27
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#2 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
Gast
( gelöscht )

einfach und preisgünstig

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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07.12.2015 18:56
avatar  F8889 ( gelöscht )
#3 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
F8
F8889 ( gelöscht )

Auf jeden Fall kreativ UND politisch korrekt


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07.12.2015 18:58
avatar  Grani ( gelöscht )
#4 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von rumbalotte im Beitrag #2
einfach und preisgünstig



Wäre das nicht eine Geschäftsidee? In China aus Silikon lass fertigen und immer verwendbar!

Das muss doch ein Ossi gefilmt haben und an die englische Zeitung weiter gegeben haben!

Warum machen die keine Zollschnur in die LKW und Tiedenplombe?

Die klauen ja auch Waren runter die essbar sind!

Bei uns wenn die was vom LKW klauen, bekommst von dem Landkreis in dem es passiert ist!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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07.12.2015 19:02 (zuletzt bearbeitet: 07.12.2015 19:02)
avatar  F8889 ( gelöscht )
#5 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
F8
F8889 ( gelöscht )

Wenn du ein Schloss oder die Zollschnur rein machst, klettern die aufs Dach und öffnen mit dem Messer....


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07.12.2015 19:13
avatar  Grani ( gelöscht )
#6 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von F8889 im Beitrag #5
Wenn du ein Schloss oder die Zollschnur rein machst, klettern die aufs Dach und öffnen mit dem Messer....


Jau, das wird dann richtig teuer! Ich kenne es nur von 2000, da kam vom Wehmeier seinen Sub immer mal ein Fax von Engeland, 3 oder 4 tausend zu überweisen, das der LKW weiter fahren konnte.

Mich würde mal interessieren wenn D diese Aussengrenze hätte nach GB? Wenn man da jeden Tage Dienst hat als Grenzschützer, ich glaube ich würde ausflippen!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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07.12.2015 19:20
avatar  Grani ( gelöscht )
#7 RE: Trucker darf dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen!
Gr
Grani ( gelöscht )

So was hinter die Tür gehängt, wenn sie auf machen gleich noch über Magnetschalter Schweingegrunze ablaufen lassen!

Hergestellt in Deutschland!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


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