Milog Frankreich

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01.07.2016 09:49
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#1 Milog Frankreich
Gast
( gelöscht )

Servus ab heute zählt ja in Frankreich auch Milog Frachtraten für Spriter gehen durch die Decke..... AUFPASSEN wie bei uns am Anfang weis keiner Bescheid

Wir erreichen manchmal nicht 100 % Qualität, aber oft 100 % mehr als unser Wettbewerb, der nur 5 % billiger ist.
Wenn man bedenkt, dass 20 % Qualitätsverbesserung Mehrkosten von 15 % verursacht, sind wir sehr günstig!


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01.07.2016 09:56 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 09:59)
avatar  Grani ( gelöscht )
#2 RE: Milog Frankreich
Gr
Grani ( gelöscht )

Hier ausführlich!

http://www.logistra.de/news-nachrichten/...eich-transporti


@Uwe, Verbandmitglieder wissen bescheidt! Warum sollen die Trittbrettfahreren auch teilhaben lassen?

Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden!






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01.07.2016 10:10 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 10:20)
#3 RE: Milog Frankreich
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Uto

Gleiches Thema und noch ein bisschen ausführlicher:

Entsendebescheinigung Frankreich

Für deutsche TU ab heute ein No-Go nach F, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen - es wird sicher sofort kontrolliert und abkassiert. Nur Transit ist ausgenommen.

Kurios: als der dt. Mindestlohn eingeführt wurde, gab es keine Preissprünge durch die Decke...warum wohl? Sollten wir bei uns die Franzosen doch einmal als Vorbild nehmen......

Grüsse
Uto

@Frank: öffentlicher Bereich - vielleicht intern verschieben?


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01.07.2016 10:18
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#4 RE: Milog Frankreich
Gast
( gelöscht )

Was ein Wahnsinn. Wer bitte soll denn den ganzen Bürokram noch bewältigen ?

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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01.07.2016 10:24 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 10:27)
#5 RE: Milog Frankreich
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Uto

Zitat von rumbalotte im Beitrag #4
Was ein Wahnsinn. Wer bitte soll denn den ganzen Bürokram noch bewältigen ?


ob das Ganze so auch rechtssicher ist, wage ich zu bezwiefeln - zumindest bei den Lohn- und Arbeitsbescheinigungen auf französisch. Deutsch ist schließlich auch Amtssprache in der EU. Egal - mit Kontrollen und Bezahlung werden Fakten geschaffen, die später nur schwer rückgängig gemacht werden können. Es gibt nur einen Weg dafür.....

Grüße
Uto


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01.07.2016 10:33
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#6 RE: Milog Frankreich
Gast
( gelöscht )

Der Weg führt zurück in die Kleinstaaterei Uto. Dann sollen die doch EU-weit die 10 Euro aufrufen und gut. Wenn ein Pole eine Ladung von Deutschland nach Frankreich fahren will, dann kann/muß einem der ja schon leid tun.

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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01.07.2016 10:36
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#7 RE: Milog Frankreich
ex
expressprofi ( gelöscht )

Warum sollte das nicht Rechtssicher sein Uto ???
Nationales, Französisches, Recht.

EU bedeutet für mich immer noch Eklatanter Unsinn.

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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01.07.2016 10:49
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#8 RE: Milog Frankreich
Gast
( gelöscht )

weil der freie Warenverkehr nicht unerheblich eingeschränkt wird Jürgen ???

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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01.07.2016 11:31
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#9 RE: Milog Frankreich
tr
transport-joe ( gelöscht )

Bin mal gespannt, wie streng das kontrolliert wird. Gibt auf jeden Fall viel zu tun für die Unternehmer, als auch für die Kontrollbehörden.

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es

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01.07.2016 12:33
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#10 RE: Milog Frankreich
ex
expressprofi ( gelöscht )

Zitat von rumbalotte im Beitrag #8
weil der freie Warenverkehr nicht unerheblich eingeschränkt wird Jürgen ???

Wo wird der eingeschränkt ????

Pipi Langstrumpf ????

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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01.07.2016 12:58 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 13:10)
avatar  Grani ( gelöscht )
#11 RE: Milog Frankreich
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #5
Zitat von rumbalotte im Beitrag #4
Was ein Wahnsinn. Wer bitte soll denn den ganzen Bürokram noch bewältigen ?


ob das Ganze so auch rechtssicher ist, wage ich zu bezwiefeln - zumindest bei den Lohn- und Arbeitsbescheinigungen auf französisch. Deutsch ist schließlich auch Amtssprache in der EU. Egal - mit Kontrollen und Bezahlung werden Fakten geschaffen, die später nur schwer rückgängig gemacht werden können. Es gibt nur einen Weg dafür.....

Grüße
Uto


Uto Deutsch in Deutschland und in Frankreich eben französchisch.

Bekommst du aus EU Land eine Gerichtsvorladung als Zeuge oder Beschuldigter, dann muß diese in der Sprache des Vorgeladenen sein, also deutsch bei uns und umgekehrt auch.

Wenn du eine Mahnung bekommst aus dem Ausland, muss diese in Deutsch sein, wird sie später vor Gericht nicht anerkannt und Fristen sind wo möglich verstrichen.

Macht euch keine Gedanken um D Milo. Letzte Woche beim Raben, 25 Mann vom Zoll. Da ich nur EP abgeholt habe, hatten sie mich drin nicht kontrolliert, draußen an der Schranke Der eine früher bei uns an der Grenze. Und rentieren sie diese Kontrollen, dass glaubste aber.

Alle Angaben die hier gemacht werden, werden kontrolliert, bei dir die Krankenkasse.

Also privat versicherte, neuste Beitragsrechnung mit führen.

Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden!






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01.07.2016 13:01
#12 RE: Milog Frankreich
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Christian

Auf jeden Fall zeigt Frankreich, wie man das, was unsere Politikdarsteller mit dem MiLoG ebenfalls erreichen wollten, hinbekommen kann.
Spannend finde ich die Regelung mit dem Repräsentanten vor Ort. Das war die Stelle, an der ich mit dem Lesen, ob ich die Kriterien denn erfüllen könnte, aufhörte.

@Schrotti
Klaus, wie wirst Du das denn machen?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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01.07.2016 13:40
#13 RE: Milog Frankreich
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Klaus

Ich mach nix. Das kann ich eh am besten...
Ich hab das ganze nur mal überflogen,aber irgendwo steht drin,dass sich für Selbstständige nichts ändert. Also brauche ich auch nichts machen...

Geht nicht,gibt`s nicht!
Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!

Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!

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01.07.2016 13:43
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#14 RE: Milog Frankreich
ex
expressprofi ( gelöscht )

Selbstfahrende Unternehmer brauchen nichts machen.
Als Angestellter in einer, eigenen, Kapitalgesellschaft wird der ganze Salon fällig.

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

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01.07.2016 13:44
#15 RE: Milog Frankreich
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Christian

Dann wird Frankreich auf mich verzichten müssen.
Ist aber nicht schlimm. Meinen Hund mögen sie ja auch nicht.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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