Fahrschulfrage ...

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20.10.2016 22:48
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#16 RE: Fahrschulfrage ...
Gast
( gelöscht )

Kraftfahrstrasse ist für Lkw generell 80. Ausser weniger ausgeschildert. Streckenverbot 70 hebt für alle die zul. Höchstgeschw. Auf 70 an.

Stahlkutscher ............


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21.10.2016 01:40
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#17 RE: Fahrschulfrage ...
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Zitat von rumbalotte im Beitrag #13
Die Geraer Polizei beruft sich auch auf die Kraftfahrtstraße und 60. Ist die Frage wirklich so kompliziert? Was sagt denn unser Torsten dazu?


Offensichtlich ist es kompliziert weil sich gerne der hypothetische Wolf diskutiert wird.

Fakt: Innerorts, Schild Nr. 274, Geschwindigkeitsangabe 70

Da ist es Latte welche Straße es ist;sofern es innerorts ist darf von jedem Fahrzeug, sofern es für diese Geschwindigkeit zugelassen ist, die Geschwindigkeit 70 gefahren werden.

Der Fuhrmann

***********************************
Welchen Tag haben wir denn?
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Das ist mein Lieblingstag!

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21.10.2016 09:03
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#18 RE: Fahrschulfrage ...
Bärenbruder ( gelöscht )

Genau ,
z.B. Magdeburg A2 bis Ortsausgang 80 ( auch mit LKW ) ab Ortsausgang bis Egeln 4 spurig mit Leitplanken ( Mautpflichtig ) LKW = 60


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21.10.2016 13:42
#19 RE: Fahrschulfrage ...
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Martin

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #5
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #4
70 aber nur wenn das Kraftfahrstraßen-Schild gestanden hat, ohne nur 60 !


stimmt! Tempo 50 innerorts ist aufgehoben durch 70er Erlaubnis.

Vorschriften für LKW über 7,5to zGM und Kombinationen:

2-spuriger Gesamtausbau mit baulicher Trennung = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60

auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60
auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 70

....





auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> wäre doch 80, oder?

Schönes Wochenende Euch allen....


Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)


"Ein ewiges Rätsel will ich bleiben mir und anderen..."

(Ludwig II.)

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21.10.2016 14:51
#20 RE: Fahrschulfrage ...
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Uto

Zitat von da_Strizzi im Beitrag #19
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #5
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #4
70 aber nur wenn das Kraftfahrstraßen-Schild gestanden hat, ohne nur 60 !


stimmt! Tempo 50 innerorts ist aufgehoben durch 70er Erlaubnis.

Vorschriften für LKW über 7,5to zGM und Kombinationen:

2-spuriger Gesamtausbau mit baulicher Trennung = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60

auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60
auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 70

....





auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> wäre doch 80, oder?



Martin, völlig richtig - hatte 70 auf diesen Fall bezogen - sorry für das Mißverständnis - Post berichtigt.


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