Fahrschulfrage ...

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20.10.2016 18:30
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#1 Fahrschulfrage ...
Gast
( gelöscht )

da das bei mir schon paar Jahre her ist. Ich habe ein Foto bekommen verbunden mit der Bitte um eine Spende des nächsten Polizeisportfestes der gemeinde Artern.

Innerorts, 2spurig, bauliche Trennung und ausgeschilderte 70. Blitzer der Polizei lt. Beweisfoto auf 60 km/h eingestellt. Was darf ich nun fahren : 50, 60 oder 70 ??

Haltet mich für blöd, aber ich dachte 70, um den Verkehr nicht zu behindern.

P.S. das Foto ist mir a.) zu teuer b.) bin ich nicht wirklich gut getroffen und c.) miese schwarz/weiß Qualität ^^ Preis-Leistung-Verhältnis stimmt überhaupt nicht

Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen

veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es

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20.10.2016 18:42
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#2 RE: Fahrschulfrage ...
Ki
Kipper-Spedition ( gelöscht )

Kraftfahrstraße
War dieses Schild auch aufgestellt ?

Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.

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20.10.2016 18:47 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2016 18:52)
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#3 RE: Fahrschulfrage ...
tr
transport-joe ( gelöscht )

gehe mal davon aus, das du mit dem LKW unterwegs warst.

meiner Meinung nach, gilt innerorts nicht die Beschränkung auf 60. Wenn 70 ausgeschildert ist, darftst du auch 70 fahren.

Hat meiner Meinung nach mit dem Schild "Kraftfahrstraße" nichts zu tun.

Hab heute auch ein Bild bekommen.... auch schlechte Qualität .... 15,- €

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es


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20.10.2016 18:52
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#4 RE: Fahrschulfrage ...
Ki
Kipper-Spedition ( gelöscht )

70 aber nur wenn das Kraftfahrstraßen-Schild gestanden hat, ohne nur 60 !

Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.

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20.10.2016 19:16 (zuletzt bearbeitet: 21.10.2016 14:52)
#5 RE: Fahrschulfrage ...
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #4
70 aber nur wenn das Kraftfahrstraßen-Schild gestanden hat, ohne nur 60 !


stimmt! Tempo 50 innerorts ist aufgehoben durch 70er Erlaubnis.

Vorschriften für LKW über 7,5to zGM und Kombinationen:

2-spuriger Gesamtausbau mit baulicher Trennung = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60

auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße ohne Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 60
auf jeder Richtung 2 Fahrbahnen (autobahnähnlich) = normale Landstraße mit Kraftfahrtstraßen-Schild -> Tempo 80

welcher Verstoß wird dir vorgeworfen?
geeignetes Blitzgerät verwendet, das PKW und LKW unterscheiden kann?
warum Einstellung auf 60 km/h? - Stichwort Toleranz
Meßprotokoll vorhanden?

Alternativ: kann ich beim Polizeisportverein mal kostenfrei ein kleines Körperpraktikum machen? Dabei LaSi der Geräte überprüfen......


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20.10.2016 19:42 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2016 19:46)
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#6 RE: Fahrschulfrage ...
Gast
( gelöscht )

Na das gibt aber eine große Weihnachtsfeier in Artern .....

Ich hatte vor zwei Wochen auch Post ... A9 Höhe Eisenberg. Fahrbahn Ok , keine Auf oder Abfahrt, keine Kurven in Sicht, Wetter trocken und sonnig, etc. völliger Blödsinn da eine Tempokontrolle zu machen.


Ich bin ja nur sehr selten mal dran, aber davon gingen seit 1990 bestimmt 80% der Spenden nach Artern.
Den ihre Angestellten werden scheinbar richtig gut darauf gedrillt an nichtgefährlichen Stellen zu stehen.



Im Land Thüringen verdient man halt nicht genug an einlaminierten EU-Lizenzen, da muss man sich noch mit unsinnigen Radarfallen die Landeskasse auffüllen.
Wenn sie das Geld wenigstens sinnvoll ausgeben würden ...

Gruß Chris


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20.10.2016 19:58
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#7 RE: Fahrschulfrage ...
Gast
( gelöscht )

Das Schild Kraftfahrtstraße interessiert erstmal nicht Arndt. Ich war ja mit dem PKW 3stellig unterwegs. Auf dem Foto stehen aber die Einstellungen des Gerätes und da stand für Lkw 60, was mir unlogisch erschien. Daher der erste Gedanke : falsch eingestellt.

Muß ich wohl doch andere Formfehler suchen.

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20.10.2016 20:09
#8 RE: Fahrschulfrage ...
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Christian

Das Schild Kraftfahrstasse sollte innerorts eh irrelevant sein.

Mein Stand vom LKW-Führerschein der "grünen Spedition" ist: Wenn innerorts die Höchstgeschwindigkeit durch eine entsprechende Beschilderung "erhöht" ist, also 60 bzw. 70, dann dürfen/sollen das alle fahren.
Ob die Straße dafür geeignet ist, ist Sache des Beschilderers. Man fährt, was die Beschilderung vorgibt.
War damals prüfungsrelevant, da es eine entsprechende Strecke in Husum gab.....
Ist allerdings Stand 1990.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

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20.10.2016 20:31
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#9 RE: Fahrschulfrage ...
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Mein Fahrlehrerkollege sagt 70 gilt dann nach Strassenverkehrsordnung für Fahrzeuge aller Art. Also auch 70 für Lkw.

Hat mich mein Gefühl doch nicht getrügt Lotte.

Der Fuhrmann

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Welchen Tag haben wir denn?
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20.10.2016 20:38
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#10 RE: Fahrschulfrage ...
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Bitte Bedeutung von Schild Nr. 274 durchlesen.

Der Fuhrmann

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20.10.2016 20:47
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#11 RE: Fahrschulfrage ...
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
Der Fuhrmann

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20.10.2016 21:01
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#12 RE: Fahrschulfrage ...
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Einstellung Lkw 60 also definitiv falsch.

Der Fuhrmann

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20.10.2016 21:19
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#13 RE: Fahrschulfrage ...
Gast
( gelöscht )

Die Geraer Polizei beruft sich auch auf die Kraftfahrtstraße und 60. Ist die Frage wirklich so kompliziert? Was sagt denn unser Torsten dazu?

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20.10.2016 21:46
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#14 RE: Fahrschulfrage ...
Ki
Kipper-Spedition ( gelöscht )

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #9
Mein Fahrlehrerkollege sagt 70 gilt dann nach Strassenverkehrsordnung für Fahrzeuge aller Art. Also auch 70 für Lkw.

Wenn 80 ausgeschildert wären, könnte man nach Deiner Antwort auch 80 km/h mit einen Lkw auf der Orts- bzw. Landstraße fahren ?

Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.

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20.10.2016 22:13 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2016 22:15)
#15 RE: Fahrschulfrage ...
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Christian

Nein, wie von mir bereits geschrieben. 70 ist innerorts das Maximum. 80 ist innerorts nicht legal ausschilderbar. Abgesehen von Sonderregelungen wie Autobahn.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
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