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ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)

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27.02.2019 18:06 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:20)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#1 ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

Unter Absatz 5.3.2.2.1 steht "Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die Grundlinie auf 30 cm, für die Höhe auf 12 cm und für den schwarzen Rand auf 10 mm verringert werden. "

Ist die Verkleinerte auch am LKW Zulässig?

Nach meiner Interpretation ja,wenn die Voraussezung (kein Platz) gegeben ist.

Kollege meint Nein,die gelten nur für PKW und Sprinter.


52698953_818409041831515_1230062201029525504_n.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

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»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813


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27.02.2019 18:39 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:21)
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#2 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Tom kannste vielleicht mal das komplette Fahrzeug rückwärtig fotografieren? Dann kann man sich ein besseres Bild machen.

Der Fuhrmann

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27.02.2019 19:34 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:21)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#3 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

Halt ein Tiefgekuppelter BDF-Zug.

Beispielbild

4574345_5.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

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27.02.2019 19:37 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:21)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#4 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

Besseres Beispiel

Wohin mit der großen Tafel??

3-_teiliges_Traggestell.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

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27.02.2019 20:36 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:21)
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#5 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Im Regelfall transportiert das Fahrzeug in diesem Zustand kein Gefahrgut sondern es werden Wechselbrücken aufgenommen. An diesen Wechselbrücken würde ich die ADR-Warntafel und ggfs dazugehörige Placards platzieren.

Hier mit der Minitafel zu arbeiten - ich weiß nicht - hätte ich Bauchschmerzen bei.

Der Fuhrmann

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27.02.2019 20:42 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:22)
avatar  Reifenhans ( gelöscht )
#6 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Reifenhans ( gelöscht )

Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #5
Im Regelfall transportiert das Fahrzeug in diesem Zustand kein Gefahrgut sondern es werden Wechselbrücken aufgenommen. An diesen Wechselbrücken würde ich die ADR-Warntafel und ggfs dazugehörige Placards platzieren.

Hier mit der Minitafel zu arbeiten - ich weiß nicht - hätte ich Bauchschmerzen bei.



AdR Tagel muss am Fahrzeug fest angebracht sein

Brücken sind nur ladeeinheiten


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27.02.2019 20:44 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:22)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#7 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

Hmmm. Jetzt fährt man Kundenwechselbrücken.... Placards sind ja eig. Sache des Versenders. Aber wie Befestige ich die Tafel an Wechselbrücken die mir nicht Gehören??
Magnet geht ja nicht...

Und die Große am Unterfahrschutz,die biegt die Deichsel in jeder Kurve um. Fahrer biegt zurück.... das machen Fahrer und Tafel eine Zeit lang.Dann wird's der Tafel zu Blöd und sie bricht ab...


Und die Tafel muß ja ans Fahrzeug und nicht an den Ladungsträger....

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Theodor Körner 1791 - 1813


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27.02.2019 21:20 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:22)
#8 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Martin

Kleine Tafel ist zulässig und wird unter Verweis auf die Ausnahme im Schein eingetragen.

Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.


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03.04.2019 11:18 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 11:22)
#9 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Uto

Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)

Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo

Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun.
@da_Strizzi
Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?

Grüße
Uto


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03.04.2019 11:52
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#10 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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( gelöscht )

Zitat von Tomdiesel im Beitrag #7
Und die Tafel muß ja ans Fahrzeug und nicht an den Ladungsträger....


Was spricht denn aber dagegen (bzw ist es irgendwo verboten) die Warntafel an die BW zu montieren?
Ich seh hier ab und an einen Zug von einer Entsorgungsbude die fahren alte Autobatterien in Abrollern (lose Schüttung).
Der hat die Tafeln mit Nummern auf jeden Fall seitlich am Container. Wo die hintere, neutrale ist muss ich mal bewusst drauf achten, wenn ich den wieder sehe.

Ich habe es auch irgendwie von der letzten Fortbildung noch so im Kopf: Wird eine WB nicht vom Fahrzeug abgesetzt gilt sie als normaler Aufbau und wird nur neutral orange gekennzeichnet. Wird die WB aber abgesetzt gilt sie als Container und braucht Placards.
Demzufolge wäre doch auch die hintere orange Tafel an der WB in Ordnung?!
Oder hat jemand ne genaue Info dazu?

Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!!
----------------------------------------

Kunde: "Wo ist mein Container?"
Spediteur: "Der wird gerade gelöscht."
Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"


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03.04.2019 13:02
#11 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Martin

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #9
Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)

Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo

Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun.
@da_Strizzi
Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?



Ich komme erst mrogen an den Fahrzeugschein ran. Melde mich ASAP

Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.

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03.04.2019 17:49
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#12 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #9
Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)

Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo

Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun.
@da_Strizzi
Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?


... der Anbauort der Warntafel wird nicht vom TÜV abgenommen. Es ist im ADR-Recht halt nur beschrieben wie die anzubringen ist.

Der Fuhrmann

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03.04.2019 18:20
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#13 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

@Ralf schon richtig. Aber wenn man aus Platzgründen die Verkleinerte braucht,wird das Eingetragen.

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

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03.04.2019 18:28 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 18:28)
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#14 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Zitat von Tomdiesel im Beitrag #13
@Ralf schon richtig. Aber wenn man aus Platzgründen die Verkleinerte braucht,wird das Eingetragen.

... ah, das wusste ich nicht. Nur bei Großfahrzeugen oder auch bei Kastenwagen?

Der Fuhrmann

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03.04.2019 20:41 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2019 20:44)
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#15 RE: ADR Frage (Größe der orangefarbenen Warntafel)
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Tomdiesel ( gelöscht )

Bei den Kleinen sind sie doch Standard. Zumindest vorne,um nicht die Kühlöffnungen zu verdecken. Wie es hinten beim z.B. Sprinter aussieht weiß ich nicht.


Bei den LKW <3,5t wurde mir erklärt, wird es deshalb eingetragen damit nicht jeder aus Optischen gründen mit der kleinen rumfährt.Also muß eine Übergeordnete Instanz festlegen daß es aus Platzgründen wirklich nur mit der Verkleinerten geht.

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