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Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
#1 Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Moin Leute,
ich hab da ein Projekt in den Startlöchern, bin aber noch nicht sicher ob ich mich dem hingeben möchte.
Eigentlich habe ich zwei Wohnmobile, so Reisebusgröße, und irgendwie steigt der Wunsch in mir, lieber auf einen Wohnanhänger zu wechseln, also einen Koffer umbauen.
In meinem Fall einen Wohnauflieger. Ich erspare Euch Details zum Projekt, weil ist ja kein Wohnmobilforum hier, mir gehts um andere Dinge.
Wir sind auch keine Hardcore Camper, lieber frei stehen, deswegen auch großes Wohnmobil...vollkommen Autark Unterwegs, eigene Dusche, eigenes Klo wie daheim, nicht mit dem Kaggeschiebdingens übern CP stiefeln...bla bla...ich brauch keinen "Kleingartensiedlungsstyle" im Urlaub...und sonst auch nicht.
Jetzt muss ich wieder aufpassen...wenn hier Jemand ist dem ein Sprinter mit kurzem Radstand vollkommen ausreicht und dem der Gang mit dem Kaggeschiebdingens übern CP die beste Möglichkeit bietet, mit anderen ins Gespräch zu kommen...gern...jeder darf nach seiner Fasson glücklich werden.
Wie es zulassungstechnisch aus sieht mit der Zugm+Wohnauflieger weiß ich...wie es mit toll collect und anderen Mautsystemen in Europa dann funktioniert auch. Mein Problem ist BAG/BALM.
Die Ausgangssituation:
Selbstfahrender Fuhrunternehmer. Zugmaschine ist auf den Inhaber zugelassen, gewerblich also.
Der Wohnauflieger wird aufgesattelt. Der Zug ist somit ein Wohnmobil.
Eigentlich müßte ich nun die Fahrerkarte nicht stecken. Da ich privat unterwegs bin, kein gewerblicher Transport.
Ich stecke die Karte aber trotzdem. Weil...das Gerät ist vorhanden...also muss es genutzt werden.
Jetzt fahre ich paar Tage oder Wochen rum...halte mich dabei an keine Lenk- & Ruhezeiten.
Der Urlaub ist zu Ende...an einem Freitag...und Montag früh geht es los, Planenauflieger aufgesattelt und schön den Kram anderer durch das Land chauffieren. Und irgendwann werde ich kontrolliert. Volles Programm, Karte und Gerät auslesen.
Was wird nun passieren? Das Kontrollpersonal wird natürlich glauben, was ich Ihm erzähle? Das ich einen Wohnauflieger besitze und mit dem in Urlaub war. Eher nicht.
Eine Anfrage zu diesem Thema beim BALM wurde gestellt. Erste Antwort:
"Sehr geehrter Herr R..... Ihre Anfrage können wir nicht beantworten. Wenn Sie kontrolliert werden, wird das verantwortlich Kontrollpersonal entscheiden, ob eine Anzeige gegen Sie gestellt wird oder nicht. Diese Anzeige würde dann an die innere Abteilung des BALM geleitet werden und dann nach Aktenlage entschieden."
Ich fragte dann noch mal nach, was denn im "schlimmsten" Falle dabei raus käme, Antwort:
"Sehr geehrter Herr R....., ich habe Ihnen die entsprechende Antwort bereits mitgeteilt. Das BALM ist keine Rechtsberatung, bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab!"
Öhm...ja...hmm...okay...keine Rechtsberatung...aber wenn ich vorher schon mal Frage, wie ich mich richtig verhalten soll...ist das doch keine Rechtsberatung. Toll Collect hat mir ja auch gesagt, was ich tun soll. Ich denke mir mal eher...das BALM weiß es selber nicht.
Mir ist bekannt, das ich nicht der 1. mit der Wohnauflieger Idee bin. Habe bisher aber nur 1x die Chance gehabt mit Jemandem zu sprechen, der mit so einem Sattelzug rum fährt, der ist aber kein Fuhrunternehmer gewesen und hatte auch kein EG Kontrollgerät sondern einen Fahrtenschreiber.
Steigerung des ganzen ist bestimmt auch noch möglich...es führt mich dann mal eine Tour ins EU Ausland...Frankreich oder so...ich mein...selbst wenn 28 Tage rum wären nach dem Urlaub...zu sehen ist der "Mist" dann ja immer noch.
Fährt hier evtl. einer mit nem Wohnauflieger rum?

Name anonymisiert
Überschrift ergänzt wegen SuFu
#2 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung
Mein Kenntnisstand dazu (der ebenfalls keine Rechtsberatung darstellt).
Wenn ein Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen ist dann braucht man kein Kontrollgerät und ist aus allem erst mal sauber raus.
Dein Problem ist aber dass die Zugmaschine kein WoMo ist (auch wenn sie gerade eines zieht) - sondern eben eine ganz normale Zugmaschine. Über 7,5 to Gesamtgewicht gibt es keine Privatfahrten im Sinne der Sozialvorschriften. Also musst du in dem Fall die Karte stecken und auch im Urlaub die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Was anderes gibt das Gesetz nicht her. Oder du müsstest die SZM vor dem Urlaub auf eine andere Fahrzeugart umschreiben lassen (was auch nicht praktikabel ist)
#3 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

@Hajo
Bitte auch die Mitführpflichten beachten!
#4 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Hallo Hajo,
der Prüfing mit dem ich schon lange zusammen Arbeite, bei allen möglichen Umbauten, sagte mir folgendes.
Eine Sattelzugmaschine definiert sich durch die Nutzungsart in Verbindung mit dem Anhänger. Sobald ein Anhänger zu Wohnzwecken aufgesattelt ist, ist der Sattelzug zulassungstechnisch ein Wohnmobil.
Die Zugmaschine bekommt von Prüfing. die Eintragung..."In Verbindung mit Wohnanhänger Fahrgestellnr. XYZ123, So. Kfz. zu Wohnzwecken/Wohnmobil".
Toll Collect hat mir geschrieben, welche Anforderungen der Wohnauflieger erfüllen muss, damit der Sattelzug als Wohnmobil "durch geht". Und ich habe die Bestätigung das mit der Eintragung, wie der Ingenieur diese durchführen würde, dann meine sonst gewerbliche genutzte Zugmaschine, i.V.m. dem Wohnauflieger nicht Mautpflichtig ist. Sattel ich den Wohnauflieger ab...also bin Solo unterwegs oder mit einem Auflieger der für Transporte von Waren bestimmt ist, wieder Mautpflichtig...logisch.
#5 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Was TollCollect will, tangiert jedoch nicht StVZO, StVO sowie die VO(EG) 561/2006, VO (EU) 165/2014 sowie FPersV. BALM und Polizei kontrollieren nach diesen Vorschriften.
Knackpunkt ist die Regelung für Privatfahrten gem. Art. 3 VO (EG 561/2006. Eine Zulassung wahlweise als gewerbliche SZM oder WoMo-SZM ist nicht vorgesehen.
Nächstes Problem: Sonn- und Feiertagfahrverbot in D.
Und wenn du ins Ausland fährst, wird alles noch komplizierter.
ABHILFE: Renault Magnum als WoMo-SZM. Andere SZM gewerblich.
#6 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

so sehe ich es auch. Trotzdem passt das nur im Inland. Ob das im Ausland funktioniert ............ ich zweifle
da hat übrigens auich einer die Anfrage gestellt http://www.verkehrsportal.de/board/index...entry1058224745 is das oooch Christian ?
#7 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Also du kannst den ganzen Zug als Womo zulassen, dann entfällt meine ich auch das Sonntagsfahrverbot. Dann kannst dich in D auch Maut befreien lassen.
Im Ausland wirst du aber als Sattel geführt, mit allen Verboten (Z.B. Nachtfahr Tirol etc.).....
Ich würde wie Torsten geschrieben hat das Auto dann nicht noch anders nutzen.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
#8 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Zitat von Stahli im Beitrag #6
so sehe ich es auch. Trotzdem passt das nur im Inland. Ob das im Ausland funktioniert ............ ich zweifle
da hat übrigens auich einer die Anfrage gestellt http://www.verkehrsportal.de/board/index...entry1058224745 is das oooch Christian ?
Dat bin och icke, jup.
Könnt ick ja schwer abstreiten

#9 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

#10 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Ich hätte da jetzt noch eine andere These:
Ein Fahrer von mir leiht sich ein bis zwei mal im Jahr immer den Lkw um Kaminholz zu holen. Ich ihm immer gesagt: Brauchste keine Fahrerkarte stecken, mach vorher und nachher einen Ausdruck.
Prompt kommt er montags in eine Kontrolle. Der Kontrolleur hat ihm dann gesagt: Kannste froh sein das Du einen Ausdruck gemacht hast, denn sonst würde ich Dir eine Anzeige schreiben. Er hat glaube ich 35 Euro gezahlt, und ist von dem Kontrolleur dann darauf hingewiesen worden das es über 7,5to keine Privatfahrt gibt, und die Karte grundsätzlich zu stecken ist.
Jetzt meine These:
Wie wäre es denn wenn man die Fahrerkarte steckt, und trotzdem Fahrttäglich einen Ausdruck macht auf dem man vermerkt das es sich um keinen gewerblichen Güterkraftverkehr bei der Fahrt gehandelt hat? Würde das dann dazu führen das ein Kontrolleur diese Lenkzeiten bei einer Kontrolle nicht berücksichtigen würde?
Ein paar Dörfer weiter hat ein Spediteur lange Jahre mal einen Scania-Hauber mit Wohnmobilauflieger gehabt. Keine Ahnung ob der den immer noch nutzt.
Der Fuhrmann
***
Mit der Zeit wird die Zeit immer wichtiger
#11 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Zitat von Christian im Beitrag #9
Die Lösung des Problems ist eigentlich auch ganz einfach. Einfach an die Lenk- & Ruhezeiten halten im Urlaub. Problem gelöst...
28 Tage Mitführpflichten beachten...ab 01.01.2025 56 Tage. Dazu bei längerem Urlaub das Auslesen der Fahrerkarte und des Massespeichers (Unternehmenskarte!) nicht vergessen.
Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #10
.......
Jetzt meine These:
Wie wäre es denn wenn man die Fahrerkarte steckt, und trotzdem Fahrttäglich einen Ausdruck macht auf dem man vermerkt das es sich um keinen gewerblichen Güterkraftverkehr bei der Fahrt gehandelt hat? Würde das dann dazu führen das ein Kontrolleur diese Lenkzeiten bei einer Kontrolle nicht berücksichtigen würde?
NEIN...in Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 steht klar drin:....keine Privatfahrt über 7,5 to zGM - gilt für Busse und LKW und Kombinationen
#12 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

#13 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

#14 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html
Versuch wäre Artikel 18 Absatz 1 Nr. 10 Schaustellerfahrzeug ??
#15 RE: Privater Wohn-Sattelanhänger mit gewerblich genutzter SZM - Fragen zum EG-Kontrollgerät und der Nutzung

Ich habe den ganze Thread nicht durchgelesen, wenn ich ehrlich bin. Aber alles, was mit WoMo zu tun, stinkt steuerlich ganz gewaltig. Das ist so ziemlich eines der ersten Sache, auf die sich ein Prüfer stürzt.
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