Frage zu "Out of Scope"

06.03.2019 13:25
avatar  Norbert21 ( Gast )
#1 Frage zu "Out of Scope"
No
Norbert21 ( Gast )

Meine Frage: Wir fahren auch Schneeräumdieste in abgschlossenen Firmengelände, wie Flughafen. Es wird mit Kipper neben der Fräse gefahren und der Schnee im Gelände abgelagert. Da wir nicht auf öffentlichen Gelände fahren, muß ich auch keine Karte stecken?

Dann zeigt FZ. an Fahren ohne Karte.

Oder muß ich "out of scope" fahren?
Im nicht öffentlichen Gelände bneötige ich doch gar nichts, hier gilt nur die Arbeitszeit und nicht das Güterkraftverkehrsgesetz.
Ich muß erst wieder Karte stecken wenn ich auf öffentlichen Straße fahre.

Was ist Eure Meinung, nicht mal die Polizei oder BAG kann hier eine päzise Auskunft geben.


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06.03.2019 15:39 (zuletzt bearbeitet: 06.03.2019 15:47)
#2 RE: Frage zu "Out of Scope"
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Uto

Zitat von Gast im Beitrag #1

.......nicht mal die Polizei oder BAG kann hier eine päzise Auskunft geben.

Hallo,
kann sie schon und wird sie auch zur Not über einen Bussgeldbescheid.

Empfehlung: Die Frage betrifft das Grundwissen, das vorhanden sein muß.
Als TU habt ihr die Verpflichtung zur Unterrichtung der Mitarbeiter über die Vorschriften (Art. 33 VO 165/2014) - vielleicht mal solch einen Lehrgang absolvieren? Und wenn du Fahrer bist, sollte dein Chef wissen, was zu tun ist.
Alternativ bei der nächsten Modulschulung mal den Referenten fragen oder Euer Ausbildungsinstitut - die müssen es auch wissen.

Meine Antwort kommt vielleicht ein wenig hochnäsig rüber- ich erhalte solche Anfragen bald jeden Tag und bin immer wieder erstaunt, dass nach fast 13 Jahren digitaler Fahrtenschreiber immer noch viele Fahrer und TU nicht wissen, wie es auch in Spezialfällen richtig geht. Es ist Euer Job und da gehört der Fahrtenschreiber auch dazu.

Grüße
Uto


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06.03.2019 16:16
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#3 RE: Frage zu "Out of Scope"
Ki
Kipper-Spedition ( gelöscht )

Zwischenfrage an Norbert21:
Steht das Fahrzeug ständig (z.b. von Nov.-März) auf dem Flughafen oder fahrt Ihr vom Betriebsgelände (täglich) über öffentliche Straßen zum Flugfeld hin und zurück ?

Man kann nicht immer nur arbeiten, man muss auch mal etwas Sinnvolles tun !

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06.03.2019 21:35
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: Frage zu "Out of Scope"
Gast
( gelöscht )

ich sags einfach mal so,

solange der LKW zwischen 0 und 24 Uhr am Tag auf dem Flugplatzgelände rollt, muss keine Karte gesteckt werden und am Gerät ist "Out of Scope" einzustellen.

Sobald das Kraftfahrzeug aber auch nur einen Meter aus dem Flughafensicherheitsbereich herausfährt, also in den tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, muss die Karte gesteckt werden.

In diesem Fall dürfen alle Fahrten im Sicherheitsbereich mit Out of Scope gefahren werden, beim Herausfahren aus dem Gelände ist das "Out" abzuschalten da hier die Nachweispflicht beginnt und beim Reinfahren wieder endet.

Stahlkutscher ............


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06.03.2019 22:22
avatar  ( gelöscht )
#5 RE: Frage zu "Out of Scope"
Gast
( gelöscht )

und im Flughafen wird out of scope gefahren - und nicht "ohne Karte".
Das erspart so manchen Diskussion im nachhinein

Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!!
----------------------------------------

Kunde: "Wo ist mein Container?"
Spediteur: "Der wird gerade gelöscht."
Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"


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07.03.2019 11:10
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Frage zu "Out of Scope"
Gast
( gelöscht )

is Richtig, muss man aber nicht, man sollte dann nur irgendwie nachweisen können, was das Fahrzeug im Zeitraum gemacht hat

Also z.B. ne Fahrzeugbezogene Rechnung oder sowas

Stahlkutscher ............


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13.03.2019 16:35
avatar  ( Gast )
#7 RE: Frage zu "Out of Scope"
Gast
( Gast )

Sicher fahren die nach Hause, aber dann mit Karte,


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13.03.2019 16:36
avatar  ( Gast )
#8 RE: Frage zu "Out of Scope"
Gast
( Gast )

Ja das denke ich auch


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