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Parken auf der Autobahn TBNR 118704

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18.10.2019 21:37
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#1 Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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hatte gestern Abend einen Anruf eines Forenmitgliedes mit einer Frage zu unten genanntem Tatbestand.

Zitat


TBNR 118704
Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße
§ 18 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG; 85 BKat



Hintergrund: Einer seiner Fahrer hat nach einem Stau, welcher die Fahrzeit versaut hat, Pause in einer Pannenbucht auf der Autobahn gemacht. Die Polizei ist erschienen, hat ihn weitergescheucht und ein Bußgeld von 95€ und einen Punkt angekündigt.

Die Frage an mich war, " Ist das rechtmäßig ?"

Meine Erklärung zu genanntem Sachverhalt war eindeutig. Es ist rechtmäßig, denn :

§ 18 Absatz 8 der STVO sagt eindeutig : Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten. Damit ist logischerweise auch das Parken verboten !

Durch einen anderen Paragrafen, genauer gesagt, den § 42 StVO Absatz 2 wird auf folgendes hingewiesen :

Zitat

Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.



auch interessant ist der folgende Absatz 3

Zitat

Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.



Das logische Fazit aus alen hier genannten Zitaten ist:

Auf Autobahnen ist generell das Parken verboten.
Auf Autobahnparkplätzen ist durch Anlage 3 zur STVO durch § 42 Absatz 2 und 3 das Parken ab dem "Parkplatzschild" Zeichen 314 gestattet. Wenn kein Parkplatz mehr erkennbar ist dann logischerweise das Parken nicht mehr gestattet. Auch nicht auf dem Seitenstreifen oder der Nothaltebucht.
Auch nicht an Tankstellen.


Ja, ich weiß, auch aus eigener Erfahrung, das Nachts die Parkplätze eng werden, und das mancher Angst hat, wegen Lenkzeitüberschreitung bei der Parkplatzsuche Probleme zu bekommen.
Aber vielen Fahrern fehlt trotz den bisherigen Lehrgängen nach BKrfQG noch das Wissen über den "Ausnahmeparagrafen" in der EU-Verordnung 561/2006, welcher die Weiterfahrt unter bestimmten Voraussetzungen gestattet!
Deshalb hier nochmal als Zitat.

Zitat

Artikel 12
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird,
kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen
geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist,
um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner
Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser
Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes
handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts
oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im
Arbeitszeitplan zu vermerken.



Bitte beachtet, dass zu dem Grund (siehe ROT markiertem Text im Zitat) auch der Hinweis auf die Ausnahme zu schreiben ist. Insbesondere im internationalen Verkehr. Die Zahlen kann auch ein im Ausland Kontrollierender lesen. irgendwelche Krakel in Bildschrift, Mandarin, kyrillisch oder auch ................ muss er nicht lesen können und schreibt damit folglich eine Anzeige. Diese ist dann wie bei uns für Ausländer, auch im Ausland für unsere Fahrer als Sicherheitsleistung zu bezahlen. Um das Geld zurück zu erhalten, muss man dann den Rechtsweg gehen.

nochwas zum Anfang des Textes.

Das Bußgeld beträgt 70,-€ bei Fahrlässigkeit.
hinzu kommen noch 28,50€ Verwaltungskosten. ( nicht wie angekündigt 25,-€ ausser es ist ein Fahrer mit ausländ. Hauptwohnsitz. )
hinzu kommt auch noch ein Punkt in Flensburg. ( genauer gesagt ist es ein B-Punkt, was aber für einen alten gestandenen Kraftfahrer nix zu sagen hat. B-Punkt ist nur ein Hinweis für Fahrer mit FE auf Probe, die dürfen/müssen erst ab dem zweiten B-Punkt mit Probezeitmaßnahmen rechnen )


Übrigens, noch einen Hinweis in eigener Sache. dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Hinweis auf die entsprechenden Rechtsnormen und die entsprechenden Folgen, welche hier eindeutig gesetzlich geregelt sind. Nicht dass ein überschneller Abmahnanwalt was haben will.
Ach so, das ist mit Absicht öffentlich geschrieben. Und nein, der Anrufende muss hier nicht bekanntgeben, wer er ist :-)

Stahlkutscher ............


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18.10.2019 21:45 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 21:48)
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#2 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Ach so nochwas.

Bitte diskutiert hier nicht über die Polizei, welche in vielen Fällen das Parken in den Zufahrten der Rastplätze duldet. Wer darüber diskutiert, hat sicher auch bei den letzen Jahren die Parteien gewählt, welche für den Personalabbau bei den Behörden, welche für die Gefahrenabwehr zuständig sind, verantwortlich sind.
Bei einer akuten Gefährdung schreitet die Behörde sicher auch schnellstens ein.


übrigens hier noch ein Link zur passenden Anlage zur StVO, welche die passenden Zeichen erläutert

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

Stahlkutscher ............


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18.10.2019 22:03
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#3 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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@stahli was bitte ist ein B-Punkt

Kenne nur den G ....

Gibt es noch ein zweites Register oder wie soll man das verstehen?

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18.10.2019 22:09
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#4 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Nee, für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gibt es entsprechend der B-KatV 2 verschiedene Punktekategorien.

1 A-Punkt macht sofortige Probezeitmaßnahmen notwendig

1 B-Punkt nicht, dies erst ab dem 2. B-Punkt


d.h. im oben genannten Fall erst ab dem 2. B-Punkt oder nachfolgendem A-Punkt.

geht hier um Nachschulung u.ä.


zum Nachlesen:

FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

Stahlkutscher ............


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18.10.2019 22:30
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#5 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Och menno Torsten .... rede doch mal deutsch mit mir . Ist das nun ein richtiger Punkt oder nicht? Also kommt der zu richtigen 4 Punkten dazu oder zählt parallel in einer anderen Kartei? Warum bekommt man auf simple Fragen immer tausend Tabellen und Paragraphen?

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18.10.2019 22:36
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#6 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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mensch, nochmal im Normaldeutsch

für jemanden, der aus der Probezeit ist, ist es ein Punkt wie jeder anderer !




und bei nem FE-Probezeitler


addieren sich die Punkte auch, aber erst ab dem 2. B-Punkt oder eben dem ersten A-Punkt gibts ne Nachschulung

Stahlkutscher ............


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18.10.2019 22:43
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#7 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Geht doch ... jetzt verstanden oder wie sagte der Spagetti : isch abe gar kein Auto

Danke Dir, auch wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist. Wir beschäftigen BKF und keine Juristen.

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18.10.2019 23:03
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#8 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Nee aber es gibt ein gewisses Grundwissen, was sein muss

und wenn das fehlt......................

Stahlkutscher ............


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19.10.2019 10:24 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2019 11:01)
#9 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Uto

Kopiert aus diesem Thread:
Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung) (15)
ab Beitrag #219


Zitat von Stahli im Beitrag Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)
Das Problem ist doch, das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Plätzen gestattet. Alles andere Parkt auf der Autobahn. Macht 70 plus Verwaltungskosten. Damit ist der LKW Fahrer der Schuldige. Dem PKW Fahrer kann man nix mehr vorwerfen.

D.h. die Haftpflicht-Versicherung des LKW-Fahrers muss (zumindest teilweise - hängt sicher vom Gutachten ab) für alle Schäden incl. evtl. Renten etc. für die Angehörigen des toten PKW-Fahrer aufkommen. Und kann dann versuchen, Regreß beim Halter zu nehmen. Der muss dann seinen Fahrer in die Pflicht nehmen (grobe Fahrlässigkeit).
Unschöne Vorstellung, dass so etwas geschehen kann.

Zitat von Stahli im Beitrag Man(n) oh Man(n) - Besondere Unfälle und Vorfälle (Alkohol, Drogen, Geisterfahrer, Ladungssicherung)

........
Nutze Artikel 12 der VO 561/06. Das wissen selbst gestandene BKFs nicht, das man den Artikel auf den Ausdruck schreiben MUSS. Sonst zahlt man im Ausland

Und nicht nur dort - auch hinterher bei intensiverer Betriebskontrolle
Resultat auf die Frage nach dem Inhalt des Art. 12: fast immer Schweigen im Saal...höchstens 5% wissen es.

Erwähne ich jedesmal bei allen Modul- und Tachoschulungen (da gibt es sogar Musterkopie) und erkläre, was zu tun ist. Nach spätestens 5 Jahren alles wieder vergessen, wenn oder weil der Art. 12 nicht genutzt wurde. Im übrigen kann es nach solch einer Betriebskontrolle in solchen Fällen (vor allem, wenn sie öfters auftreten) zu Unannehmlichkeiten für den Chef kommen. Stichworte: Art. 33 VO(EU) 165/2014 und VO(EU) 2016-403.
Traurig.

Grüße
Uto


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19.10.2019 12:29
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#10 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

.... was heisst bitte Musterkopie?

Der Fuhrmann

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Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.
Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.


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19.10.2019 13:31 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2019 13:32)
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#11 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Kipper-Spedition ( gelöscht )

Ralf, mach doch einen Vordruck (Musterkopie) auf einen A4-Briefbogen und lege die in jedes Fahrzeug.
Ich, Herr Wachtmeister Krause habe am xx.xx.xxxx aus folgenden Grund:
-.... (Vollsperrung etc.)
den Artikel 12 der VO 561/06 anwenden müssen.

Die braucht der Fahrer bei einer Verfehlung nur noch auszufüllen und zu unterschreiben. Das hilft dir zumindest in D weiter, bei einer England- oder Frankreichtour wird dich das jedoch nicht weiterbringen.
Mach mal, du bist doch kreativ...

Wollen ist wie machen, nur fauler...


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19.10.2019 13:38
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#12 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Arndt das war eigentlich ein Wink mit dwm Telegraphenmast für Uto das der uns hier sowas reinstellt wie es rechtskonform aussehen könnte.

Wenn der Uto schon ein Rat hat muss ich das doch nicht nochmal neu erfinden.

Der Fuhrmann

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19.10.2019 13:48
avatar  Kipper-Spedition ( gelöscht )
#13 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Kipper-Spedition ( gelöscht )

Beachte bitte meine Signatur... !

Wollen ist wie machen, nur fauler...

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19.10.2019 13:54
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#14 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Jetzt wo Du es sagst - Signaturen kriege ich hier auf dem Handy garnicht angezeigt.

Der Fuhrmann

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19.10.2019 15:01
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#15 RE: Parken auf der Autobahn TBNR 118704
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Ich frag jetzt nochmal ganz blöd : ich steh 5 Stunden im Stau und muß dann mal einem menschlichen Bedürfnis nachgehen. Dummerweise fängt es just diesen Moment wieder an zu Rollen. Jetzt muß ich mich also entscheiden, ob ich einen Punkt kassiere oder auf den Sitz pinkle? Oder wäre das etwas anderes?

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