LKW-Maut in D: Berechnung nach EUGH-Urteil?

18.12.2020 13:26 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2020 14:37)
#1 LKW-Maut in D: Berechnung nach EUGH-Urteil?
avatar
Christian

Moin liebe Gemeinde,
ich hätte da einmal eine Fragestellung.
Nach meiner Kenntnis ist es ja so, daß die Maut in D nach der gültigen Berechnungsgrundlage vom EUGH als unzulässig eingestuft wurde.
Und wird denn nicht weiterhin auf dieser, als vom EUGH als fehlerhaft erkannten, Grundlage berechnet?
Also sind denn nicht alle laufenden Mautforderungen falsch berechnet?
Wie löst Ihr das? Zahlung unter Vorbehalt?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2020 14:19 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2020 14:37)
#2 RE: LKW-Maut in D: Berechnung nach EUGH-Urteil?
avatar
Uto

Sehr gute Fragestellung

Zitat von Krischan im Beitrag #1
Nach meiner Kenntnis ist es ja so, daß die Maut in D nach der gültigen Berechnungsgrundlage vom EUGH als unzulässig eingestuft wurde

Nein - es wurde lediglich ein kleiner Teilbereich für fehlerhaft erklärt. Die Maut als gesamtes Regulierungswerk wurde nicht in Frage gestellt.

Es gibt folgende rechtliche Grundlagen zur Erhebung der Maut in D für Nfz und Kombinationen über 7,5to zGM:
01-Mautsystemgesetz (MautSysG)
02-Fernstrassen-Mautgesetz (BFStrMG)
03-LKW-Maut VO (LKW-MautV)
Diese müssen sicher noch der Rechtssprechung angepasst werden - das wird aber noch Jahre dauern, weil das jetzige Urteil die Möglichkeit der Berufung zulässt.
Zitat von Krischan im Beitrag #1
Und wird denn nicht weiterhin auf dieser, als vom EUGH als fehlerhaft erkannten, Grundlage berechnet?

Ja
Zitat von Krischan im Beitrag #1
Also sind denn nicht alle laufenden Mautforderungen falsch berechnet?
Wie löst Ihr das? Zahlung unter Vorbehalt?

Sehr gute Idee.
Die Frage ist - an wen stellst du den Vorbehalt?
An Toll Collect als Operator oder an das BMVI? Hat ein Vorbehalt eine aufschiebende Wirkung in zig Jahren? Wie muss der rechtssicher aussehen?

Einfach mal an Toll Collect eine Standard-Formulierung stellen - bin gespannt auf deren Reaktion.

Grüße
Uto


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2020 19:53
#3 RE: LKW-Maut in D: Berechnung nach EUGH-Urteil?
avatar
Christian

Ja, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Es ist nur ein Teilbereich. Jedoch wird die Maut weiterhin stumpf auf Basis dieser Grundlage erhoben. Das ist aus meiner Sicht eine Frechheit und Vorsatz.
Wenn ich j e t z t Maut bezahle, dann weis ich also, daß ich x% zuviel zu bezahlen habe.
Die Aufgabenstellung besteht aus meiner Sicht darin, sich die Rückzahlung dieses zuviel gezahlten Betrages rechtssicher und mit Verzinsung zu sichern.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×
×