Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Einsatzzwecke

03.06.2021 18:00
#1 Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Einsatzzwecke
avatar
Christian

Moin liebe Gemeinde,

im Zuge dieses Themas SAF TRAK R-Achse mit E-Motor bin ich über folgendes gestolpert.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...EX%3A32016R1628

Wie wird denn damit umgegangen?
So wie ich dies verstehe sind ja alle mit Nebenantrieb des für den Straßenverkehr bestimmten Motors auf der sicheren Seite.
Wie ist die Lage bei der Kühlerfraktion?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


 Antworten

 Beitrag melden
03.06.2021 18:29
#2 RE: Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Einsatzzwecke
avatar
Patrick

Ist ein Antrieb aber nicht für den Strassenverkehr, fällt somit nicht darunter.
Kühlmaschine darf ich sogar mit Heizöl betreiben.

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


 Antworten

 Beitrag melden
03.06.2021 18:31 (zuletzt bearbeitet: 03.06.2021 18:50)
#3 RE: Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Einsatzzwecke
avatar
Uto

Zu den Kühlmaschinen:

Artikel 4 Abs. 1 Punkt 2 Klasse NRG - darunter fallen handelsübliche Kühlmaschinen in Fahrzeugen und Anhängern

Emissionen: Stufe 5 - siehe Seite 52.
Angaben in g/Kwh
CO: 3,5
HC: 0,19
NO²: 0,67
PM: 0,035

Schadstoffnorm: wenn man LKW-Normen über 2.610 kg zugrundelegt, dann würden die Kühlmaschinen wie folgt eingestuft:
Euro 2: bei CO
Euro 5 EEV bei HC
Euro 6: bei NO²
Euro 1: bei PM
Ich weiß leider nicht, inwieweit die Werte kompatibel zu der Tabelle sind

Hier die Normen für LKW und Busse: https://www.umweltbundesamt.de/themen/ve...e-nutzfahrzeuge

Technisch muss nachgerüstet werden, wenn lokale oder nationale Vorschriften dies erfordern.
Umweltzonen und Dieselfahrverbote betreffen keine (stationären) Generatormotoren in Kühlmaschinen.

Da ist ordentlich Luft nach oben bzgl. Klimaschutz.

Grüße
Uto


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×
×