Ich ergänze noch die Frage, weil es sich anbietet:
Darf man sowohl die Straße geradeaus als auch den Weg geradeaus z.B. mit einem Gemeindefahrzeug oder einer Kombination über 3,5 to zGM (z.B. schmales Multicar zur Schneeräumung oder zur Landschaftspflege mit Anhänger) befahren?
Ja, wie interpretiert man dieses Schild? Zählt das für die Straße oder nur für die Anliegerstraße, oder doch beide? Wie weit darf ein Verkehrsschild von der Fahrbahn entfernt stehen? Dafür gibt es doch garantiert eine DIN-Norm, oder?
PS: der @Krischan fährt noch bis Ende Januar jeden Tag dran vorbei. Bin gespannt welchen Weg er einschlägt...
Kipper-Spedition
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Lag ich doch nicht soweit daneben, obwohl das ja nicht meine Hausstrecke ist. Bin dort letztes Jahr mal mit dem PKW vorbeigefahren
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #10 Ja, wie interpretiert man dieses Schild? Zählt das für die Straße oder nur für die Anliegerstraße, oder doch beide? Wie weit darf ein Verkehrsschild von der Fahrbahn entfernt stehen? Dafür gibt es doch garantiert eine DIN-Norm, oder?.
Hier ist alles klar - nämlich unklar Für mich bedeutet es, dass der nebenliegende Weg vom Fahrverbot gem. VZ 253 betroffen ist - nicht die Hauptstraße. Wenn die Hauptstraße betroffen sein soll, dann muss das VZ 274-70 mit Tempo 70 versetzt werden und dort das VZ 253 aufgestellt werden.
Kollegen in der Fahrschule haben eine zweigeteilte Meinung...und das sind schließlich Experten, die täglich LKW-Fahrer ausbilden.
Das Schild ist mir vor einer Weile schon unangenehm aufgefallen. Aber erst, nachdem mich ein anderer Fahrer darauf aufmerksam gemacht hat, daß ich dieses Schild ignoriert hätte. Ich habe es damals schlicht und ergreifend nicht gesehen. Ein ehrlicher Irrtum. Jetzt wo ich weiß das es da ist ärgere ich mich jedesmal darüber. Einfach weil es für mich persönlich nicht im regelmäßigen Sichtbereich für stillstehende Dinge bei einer Fahrtätigkeit ist. Ich habe es für mich unter der Rubrik "Hinterhalt" abgelegt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #12 ....... Einfach weil es für mich persönlich nicht im regelmäßigen Sichtbereich für stillstehende Dinge bei einer Fahrtätigkeit ist.
Genau dieser Aspekt wäre für mich der Einspruch gegen einen evtl. Bußgeldbescheid. Das Schild muss auch für einen Ortsunkundigen auf den ersten Blick klar erkennbar sein incl. seiner Gültigkeit für die Strasse. Und ich bin mir sicher, dass dann ein Verfahren eingestellt wird.
Stimmt ja, wenn ich das Verbotsschild ignoriere darf ich 70 in der Ortschaft fahren! Das wird immer interessanter.
Spaß beiseite, die Umleitung ist nun nicht so groß, das man es aus wirtschaftlicher Sicht drauf anlegen muss. Trotzdem ist es ein doof angebrachtes Schild.
Die Leute sagen immer: Die Zeiten werden schlimmer. Die Zeiten bleiben immer. Die Leute werden schlimmer. - Joachim Ringelnatz
Gibt es im Ort oder an einer zentralen Kreuzung vor dem Ort noch ein Hinweisschild auf das folgende Durchfahrtsverbot VZ 253 am Ortsende?
Wenn nein, dann ist alles klar - das VZ 253 bezieht sich auf den rechten Weg neben der Straße. Wenn ja, dann ist es m.E. egal, da das Schild für die Hauptstraße falsch aufgestellt ist - und das zählt letztlich.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #9Klasse Foto, Arndt
Ich ergänze noch die Frage, weil es sich anbietet:
Darf man sowohl die Straße geradeaus als auch den Weg geradeaus z.B. mit einem Gemeindefahrzeug oder einer Kombination über 3,5 to zGM (z.B. schmales Multicar zur Schneeräumung oder zur Landschaftspflege mit Anhänger) befahren?
Hat keiner eine Antwort - ist tatsächlich hochspannend.
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