Italien - interessantes Urteil zu Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten

05.04.2022 19:16 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2022 21:23)
#1 Italien - interessantes Urteil zu Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
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Arndt

--> u.U. keine Mitverantwortung des Transportunternehmens <--

... Das Transportunternehmen hat somit seine Pflichten erfüllt und kann daher nicht für den Rechtsverstoß des Fahrers verantwortlich gemacht werden, so der Friedensrichter weiter. Demnach wurde die gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße aufgehoben und die Gerichtskosten erstattet.

Die Leute sagen immer: Die Zeiten werden schlimmer. Die Zeiten bleiben immer. Die Leute werden schlimmer. - Joachim Ringelnatz


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05.04.2022 21:12 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2022 21:23)
#2 RE: Italien - interessantes Urteil zu Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
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Christian

Zitat:"...dass es keine i t a l i e n i s c h e n Rechtsvorschriften diesbezüglich gibt..."
Und wie schaut das hier in D aus?
So wie ich das verstehe dann gilt bei dieser Gerichtsentscheidung (unharmonisiertes) nationales (italienisches) Recht vor EU-Recht?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


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05.04.2022 21:18 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2022 21:24)
#3 RE: Italien - interessantes Urteil zu Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
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Uto

Zitat von Krischan im Beitrag #2
Zitat:"...dass es keine i t a l i e n i s c h e n Rechtsvorschriften diesbezüglich gibt..."
Und wie schaut das hier in D aus?
So wie ich das verstehe dann gilt bei dieser Gerichtsentscheidung (unharmonisiertes) nationales (italienisches) Recht vor EU-Recht?

FPersG und FPersV in D - fast 1:1 zur VO (EG) 561/2006 umgesetzt.
Dann haben wir noch Art. 33 VO (EU) 165/2014 - die Verpflichtung der Unternehmen, Fahrer auf die Kontrollgeräte einzuweisen, dies zu dokumentieren, Daten zu speichern und auszuwerten und Verstöße abzustellen.
Alles gut.

Ja, verstehst du richtig. Halte ich für rechtlich nicht durchsetzbar, sofern die EU dann I verklagt. Gibt aktuell aber dringendere EU-Probleme.

Grüße
Uto


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