Lenk- und Ruhezeiten

09.05.2014 19:01
#1 Lenk- und Ruhezeiten
avatar
Martin

grad erzählt mir einer meiner Jungs, dass er gehört hat, dass die Kontrollorgane zwischen Linz und Wien in der Nacht speziell nach Lenk- und Ruhezeiten prüfen.
Angebl. würden die keine zusammenhängenden Block von mehr als 3 Stunden akzeptieren. Also nicht die üblichen 4,5 Stunden.

Kann das wer bestätigen?
Mir wäre das neu.

been there, done that......

 Antworten

 Beitrag melden
09.05.2014 20:35
avatar  bomo ( gelöscht )
#2 RE: Lenk- und Ruhezeiten
bo
bomo ( gelöscht )

Nö... Nix davon gehört... Fahren aber auch kaum nachts da immer geblitzt wird wegen dem doofen Tempolimit


 Antworten

 Beitrag melden
09.05.2014 21:38
avatar  Convoy-Pusher ( gelöscht )
#3 Lenk- und Ruhezeiten
Co
Convoy-Pusher ( gelöscht )

Nee, Martin, waere auch mir komplett neu!

Weil, wenn ich in “Verkehrsgeographie” richtig aufgepasst habe, gehoert doch wohl die Strecke von “Linz” nach “Wien” irgendwie zu “Oestereich”?

Und denke weiterhin gedacht zu haben, das “Oesterreich” doch irgendwie auch zur “EU” gehoert?

Aber das man dort jetzt nicht mehr als nur drei Stunden am Stueck fahren darf?

Irgendwo spinnen die schon mit Sachen wie “Nachtfahrverbot” und so. Und die Italiener spinnen ja auch, vor allem in der Hoehe der “Strafen”.

Nur sagt Bruessel immer noch: “4,5 Stunden am Stueck, dann Pause”, und das gilt auch fuer Oesterreich.

Oder hat vielleicht Dein Fahrer da ‘ne Braut in der Ecke und hat Dir nachher erzaehlt =

“Sorry, Chef! Neue Bestimmung in Oesterreich. Musste nach 3 Stunden anhalten und ‘ne Zwangspause einlegen”(?).


quote
“ . . . die EG-VO 3820/85 ist in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in Österreich, unmittelbar anzuwenden. Das nationale österreichische Arbeitszeit-und Arbeitsruherecht ist in einigen Bereichen strenger als die EG-VO (z.B. bei Lenkzeit, Ruhezeit, Lenkpausen) Eine besondere gesetzliche Ermächtigung erlaubt aber eine Angleichung an die großzügigeren EG-VO-Bestimmungen. Davon hat der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Gebrauch gemacht . . .”
unquote


Also wenn das stimmt was Dein Fahrer gehoert haben will, haette ich gerne ‘mal gewusst wo das steht.

Weil es trifft mich immer so hart wenn ich ‘was nicht weiss weil ich’s wieder verpennt ‘hab.


Klaus

Klaus, der alte Hesse


 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 00:15
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: Lenk- und Ruhezeiten
Gast
( gelöscht )

Es gibt schon die 3 Stunden-Regel bei den Lenk und Ruhezeiten und Solo-Fahrerbetrieb



AAAAABBBBBBER das gilt nur für den Grenzüberschreitenden Personenverkehr , Seit 01.01.2014 geltend

Stahlkutscher ............

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 00:20
avatar  expressprofi ( gelöscht )
#5 RE: Lenk- und Ruhezeiten
ex
expressprofi ( gelöscht )

Da brennt doch der Baum !!!

Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 00:37
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Lenk- und Ruhezeiten
Gast
( gelöscht )
Stahlkutscher ............

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 01:15
#7 RE: Lenk- und Ruhezeiten
avatar
Martin

Zitat von Stahli im Beitrag #4
Es gibt schon die 3 Stunden-Regel bei den Lenk und Ruhezeiten und Solo-Fahrerbetrieb



AAAAABBBBBBER das gilt nur für den Grenzüberschreitenden Personenverkehr , Seit 01.01.2014 geltend


So passts, habe mit Ihm nochmal gesprochen, hat ein 15-Sitzer Sprinter Chauffeur gesagt. Dann passts.

been there, done that......

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 01:43
avatar  Convoy-Pusher ( gelöscht )
#8 Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
Co
Convoy-Pusher ( gelöscht )

Hallo, Thorsten (Stahli), Dank Deines Hinweises weiss ich jetzt mehr, auch wenn’s mich ‘ne Stunde am Telephon gekostet hat um die Kumpels zu fragen.

Betrifft aber wohl doch hoffentlich nur Busfahrer und nicht den allgemeinen Gueterverkehr per Lastkraftwagen(?).

Das ist dieser Mist mit der “MODIFIZIERTE 12-TAGE-REGELUNG FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN
PERSONENVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN”.

Das Ding gilt aber europaweit. Also nicht nur fuer Busfahrer aus Oesterreich sondern fuer alle. Auch fuer deutsche Busfahrer. Weil =


quote
Nach dieser Regelung können Busfahrer die wöchentliche Ruhezeit “verschieben” und koennen diese auch erst nach spätestens 12 Tagen einlegen, wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 Stunden ununterbrochen dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die 12-Tage-Regelung jedoch nur noch wenn =

a).
Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sind (Mehrfahrerbesatzung), oder

b).
bei “Solobetrieb” die Fahrtunterbrechung (Pause) zwingend bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt wird.
unquote


Da kommen die “3 Stunden Lenkzeit in Oesterreich her”, von dem Fahrer von Martin!

Aber da kannste doch bekloppt werden. Mit meinem “KOM” bin ich einfach immer nur (aushilfsweise) am Wochenende losgebrettert, Hier von Frankfurt/Main hat’s mit 4,5 Stunden gereicht bis kurz vor Muenchen, Oesterreich war fuer’n Arsch und hab’ ich eigentlich gar nicht zur Kenntnis genommen und schon war ich am Gardasee in Italien. Die Leute in’s Hotel eingecheckt, kurzes Nickerchen gemacht und abends dann noch nach Venedig. (O.k., da war ich dann echt “drueber”).

Aber heute?

Alleine diese “modifizierte 12-Tage-Regelung” mit allen Ausnahmen und Beschraenkungen wuerde mich einen halben Tag kosten um mir das alles ‘reinzuziehen und auch wirklich zu verstehen.


Klaus

Klaus, der alte Hesse


 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 05:58
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#9 RE: Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
tr
transport-joe ( gelöscht )

hatte gemeint, das gilt nur im Personenverkehr - bei Ausnutzung der 12 Tage-Regelung (12 Tage ohne Wochenruhezeit) - da hab ich solchen Schwachsinn gehört: nur 3 Stunden Blöcke - nur Fahrzeuge mit Digi......

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 10:17 (zuletzt bearbeitet: 10.05.2014 11:09)
avatar  ( gelöscht )
#10 RE: Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
Gast
( gelöscht )

Die 12 Tage Regelung war meines Wissens nach, auf Betreiben der Reiseunternehmer zustandegekommen, damit nicht unbedingt ein 2. Fahrer mitfahren muss und trotzdem längere Touren gefahren werden können.

Ich kenne es von einem Kollegen welcher nebenbei als Lackschuhtrucker rollt. Der war auch öfters mal mit nem PKW im Ausland, zum Fahrerwechsel.





EDIT: gerade erhalten


die Bayr. Antwort auf eine ANfrage des sächs. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an sein bayr. Pendant.

dei Antwort: und die gilt nur für Busfahrer ( solo) welche die 12 Tage-Regelung nutzen wollen !

Zitat

zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:



Liegen Beginn und Ende der Lenkzeit innerhalb des Zeitraumes von 22 bis 6 Uhr gilt eindeutig die 3 Stunden-Regelung für die Fahrtunterbrechung.



Wann eine Fahrtunterbrechung beim Eintritt in oder beim Austritt aus dem 22 bis 6 Uhr-Zeitraum erforderlich ist, richtet sich danach, welches Ereignis früher eintritt: maximal 4,5 Std. oder 3 Std. Lenkdauer.



Beispiel 1:

Lenkzeitbeginn 20 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 0.30 Uhr, da dann 4,5 Std. Lenkzeit erreicht sind. 3 Std. Lenkzeit nach 22 Uhr sind noch nicht erreicht.



Beispiel 2:

Lenkzeitbeginn 21 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 1 Uhr, da dann 3 Std. Lenkzeit nach 22 Uhr erreicht sind.



Beispiel 3:

Lenkzeitbeginn 3.30 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 8 Uhr, da dann 4,5 Std. Lenkzeit erreicht sind. 3 Std. Lenkzeit vor 6 Uhr sind noch nicht erreicht.



Beispiel 4:

Lenkzeitbeginn 3 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 6 Uhr, da dann 3 Std. Lenkzeit erreicht sind.





Die Bestimmung für die Fahrtunterbrechung bereits nach 3 Stunden Lenkdauer gilt nur für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Sie gilt nicht für die gesamte Tageslenkzeit (keine Ausstrahlung der Bestimmung über den genannten Zeitraum hinaus).


Stahlkutscher ............


 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 12:00
avatar  transport-joe ( gelöscht )
#11 RE: Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
tr
transport-joe ( gelöscht )

Lackschuhtrucker ??? keine Beleidigungen bitte

es gibt auch bei denen Vernunftige .... ein paar....

Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 16:44
avatar  Kühltaxi ( gelöscht )
#12 RE: Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
Kühltaxi ( gelöscht )

Ich kannte bisher nur den Ausdruck Krawattentrucker.

Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!

 Antworten

 Beitrag melden
10.05.2014 21:43
avatar  onkelp ( gelöscht )
#13 RE: Lenk- und Ruhezeiten in Oesterreich
on
onkelp ( gelöscht )

Nun die ganze Regelung ist doch völlig im Arsch. Dazu noch Polizisten die einfach meinen, Sie müssten alles Ahnden.
Wird doch immer schlimmer in D.

Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet....

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×