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Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr

13.05.2023 10:00 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2023 11:06)
#1 Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr
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Christian

Moin Patrick,
das war mir nicht klar, sonst hätte ich nicht gefragt.
Ich ging davon aus, das die Batterien frei zugänglich am Auto angeflanscht wären......

Es interessiert mich weil ich eine regelmäßige Nahverkehrstour habe, die prima elektrisch betrieben werden könnte.
Natürlich muß man alle Beteiligeten gewinnen, insbesondere die Ver-/Belader. Das wäre bestimmt förderbar und somit schaffbar. Aber zuerst muß der Fahrzeughersteller ein geeignetes Fahrzeug (3,5t) bereitstellen.
1) Wechselakkus
2) Wechselakkus auf einem Leiterrahmen da Plane/Pritsche benötigt wird

Grundsätzlich hinderlich ist allerdings, das nach meiner Kenntnis 3,5t Fahrzeuge mit E-Antrieb aufgrund des Batteriegewichtes aufgelastet werden, damit jedoch digitachopflichtig sind. Da hat der Gesetzgeber nicht bis zum Ende mitgedacht.....

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


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13.05.2023 12:46 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2023 11:06)
#2 RE:Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr
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Patrick

Denke bei deinem Transporter mit 3,49t hast mit Batterie das Endgewicht erreicht. Auf der Messe war Ford mit einem Transit, ich weiß die Reichweite nicht mehr. Musst mal beim örtlichen Händler schnüffeln :-)

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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13.05.2023 19:07 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2023 11:05)
avatar  Stahli
#3 RE:Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr
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Torsten

elektro darf mit Batt 4,25 wiegen zumindest FE-rechtlich wie es mit der Lizenz aussieht weiss ich nicht


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13.05.2023 22:22 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2023 11:24)
#4 RE:Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr
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Uto

Führerschein Kl. B oder B192 bis 4,25 to zGM bei E-Fahrzeugen

EU-LIZENZ oder nationale Lizenz (gelb) - Pflicht über 3,5 to zGM
Güterschadenversicherung gem. § 7a GÜKG - Pflicht über 3,5 to zGM

Fahrtenschreiber - (noch) keine Pflicht in D bis 100 km Umkreis um den Betriebsstandort bis 7,5 to zGM gem. § 18 Abs. 1 Satz 6 FPersV
https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html
Bisher auch keine Pflicht ab 07.2026 gem. VO (EU) 165/2014, solange kein grenzüberschreitender Güter- oder Werkverkehr während der Tour statfindet.
Ich kann mir aber vorstellen, dass bei wachsenden Zulassungszahlen von Transportern mit E-Motor die FPersV entsprechend (auch kurzfristig) geändert wird.

Grüße
Uto


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18.05.2023 13:14
#5 RE: RE:Transporter mit E-Motor bis 4,25 to zGM - Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr
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Christian

@Wildflower
Ford, die habe ich noch garnicht auf dem Schirm. Da werde ich nachfragen. Danke.

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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