Handwerkerregelung für Führerschein T

16.12.2024 16:10
avatar  Sebastian ( Gast )
#1 Handwerkerregelung für Führerschein T
Se
Sebastian ( Gast )

Liebes Forum,
ich habe ein Nebengewerbe im Bereich Veranstaltungstechnik. Ich weiß, dass ich wegen der Handwerkerregelung mein Equipment ohne Berufskraftfahrer fahren darf. (Klasse C z.B.)
Wie verhält sich das bei der Führerscheinklasse L/T?
Darf ich - als jemand der die Handwerkerregelung in Anspruch nimmt - mit Führerscheinklasse T ohne Berufskraftfahrer einen Traktor mit Anhänger fahren?
Also ich besitze Klasse T - diese ist ja aber nur für Land-/Forstwirtschaft bestimmt.

Lieber Gruß
Sebastian


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16.12.2024 16:31
#2 RE: Handwerkerregelung für Führerschein T
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Arndt

Hier hilft dir bestimmt der Uto @hurgler0815 oder der Götz @gb-log.de ! Hab aber bisschen Geduld, die zwei haben arbeitstechnisch einiges an der Backe.

Gruß vom Arndt


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16.12.2024 18:29 (zuletzt bearbeitet: 16.12.2024 18:35)
#3 RE: Handwerkerregelung für Führerschein T
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Uto

Hallo Sebastian,

Ich denke, dass Du die FS-Klassen C sowie die Berufskraftfahrerqualifikation gem. BKrfQG meinst mit FQN und Ziffer 95. Passt für Veranstaltungstechnik mit der Handwerkerregelung, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.

Kl. T mit Anhänger im lof-Bereich bis Vmax 45 km/h ist Qualifrei. Ebenfalls für Sonderbedingungen im Umkreis von 100 km um den Betriebssitz

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/new..._Umkreis_100_km

Als Fahrer eines Lohnunternehmers musst du die Quali haben sowie den FS Kl. CE.

Grüße
Uto


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16.12.2024 21:25
avatar  Sebastian ( Gast )
#4 RE: Handwerkerregelung für Führerschein T
Se
Sebastian ( Gast )

Servus Uto,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Link ist sehr aufschlussreich.

Danke für die Richtigstellung gleich zu Beginn. Ja ich meine den FQN - das war mir bisher kein Begriff - ich habe mich gleich informiert.
Ich glaube ich kann keine Nachrichten zitieren (Meldung: Anzahl verwendet Links überschritten), deswegen habe ich eckige Klammern genutzt.

[bezüglich gesendetem Link]
=> Als LOF-Fahrer darf ich im Umkreis 100 km ohne FQN nur mit dem Führerschein entsprechende Fahrzeuge fahren.
=> Auch wenn das Fahrzeug unter 45 km/h fährt darf ich es überall ohne FQN fahren.
Interessant.

[Passt für Veranstaltungstechnik mit der Handwerkerregelung, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.]
=> Ich darf mit Führerscheinklasse T ohne FQN einen Traktor mitsamt Anhänger zur Beförderung von Veranstaltungstechnik (im Sinne der Handwerkerregelung) verwenden?

Gruß
Sebastian


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16.12.2024 21:34
avatar  Sebastian ( Gast )
#5 RE: Handwerkerregelung für Führerschein T
Se
Sebastian ( Gast )

Ergänzung:

Also trotz dessen, dass Führerscheinklasse L/T klar nur für LOF-Zwecke ausgestellt werden darf ich damit - begründet durch die Handwerkerregelung - diese auch für entsprechende Zwecke verwenden?


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