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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Gestern 21:34
#1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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Arndt

Wir kommen der Entbürokratisierung immer näher - also haben wir jetzt das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)...

Wer muss die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzen?Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft alle privaten Marktakteure, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Das sind Hersteller, Importeure, Händler und die Anbieter von Dienstleistungen. Nur für sehr kleine Dienstleistungs-Unternehmen gilt eine Ausnahme. Wenn eine Firma oder ein Verein weniger als zehn Personen beschäftigen oder wenn ihr Jahresumsatz weniger als zwei Millionen Euro beträgt, müssen sie sich nicht unbedingt an das BFSG halten. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen überhaupt nicht.

Ist Barrierefreiheit für Unternehmen ab Juni 2025 Pflicht?Barrierefreiheit für Unternehmen ab Juni 2025 Pflicht. Zum 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten, das die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umsetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen?Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Schranken bis (spätestens) 2025 abzubauen und eröffnet somit eine Ära der Gleichberechtigung im Internet. Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.

Wer kontrolliert die Barrierefreiheit?Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik ( BFIT-Bund ) als eigenständige, unabhängige Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ( § 13 BGG) am Standort der Regionaldirektion Berlin eingerichtet.

Wie testet man die Barrierefreiheit?Um festzustellen, ob ein Dokument oder eine Internetseite barrierefrei ist, ist es hilfreich, einen Screenreader zu nutzen. Damit kann man zum Beispiel die Lesereihenfolge überprüfen. Es gibt den kostenfreien Screenreader NVDA (NonVisual Desktop Access).

Link: Die besten Tools für digitale Barrierefreiheit

Noch Fragen Kienzle?Nein Hauser!

Gruß vom Arndt


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