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Fitnessstudio-Besuche während der Arbeitsunfähigkeit

Heute 11:27 (zuletzt bearbeitet: Heute 11:38)
#1 Fitnessstudio-Besuche während der Arbeitsunfähigkeit
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Arndt

Fitnessstudio-Besuche während der Arbeitsunfähigkeit: Was ein aktuelles Urteil für Beschäftigte bedeutet
Krankgeschrieben, aber trotzdem sportlich im Fitnessstudio aktiv?
Was für viele nach einem sinnvollen Ausgleich klingt,
birgt arbeitsrechtliche Risiken. Ein Urteil des Arbeitsgerichtes
Siegburg macht deutlich: Unter bestimmten Umständen
kann Sport während der Krankschreibung sogar zur fristlosen
Kündigung führen.
(Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.03.2022, Az.: 5 Ca 1849/21)

Mit freundlicher Genehmigung von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Detailinformationen: Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
Telefon 0351 80718-70, info@dresdner-fachanwaelte.de


Der konkrete Fall Ein Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer hatte sich für den Tag einer wichtigen Nachholprüfung krankschreiben lassen. Noch am selben Tag absolvierte er ein intensives Krafttraining – ausgerechnet im Fitnessstudio seines Arbeitgebers. Als dieser davon erfuhr, folgte die fristlose Kündigung. Das Gericht bestätigte die Entscheidung: Das Verhalten des Auszubildenden sei eine erhebliche Pflichtverletzung und ein gezielter Versuch, sich vor der Prüfung zu drücken. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber war damit nachhaltig zerstört.

Wann ist Sport trotz Krankschreibung erlaubt?Nicht jeder Besuch im Fitnessstudio während einer Krankschreibung ist automatisch ein Kündigungsgrund. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Genesungsfördernde, leichte sportliche Aktivitäten auf Anraten des Arztes können im Einzelfall gar sinnvoll sein – vorausgesetzt, sie stehen nicht im Widerspruch zur attestierten Erkrankung und sind nicht genesungswidrig. Hier ist aber Vorsicht geboten und eine solche Aktivität sollte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes erfolgen. Arbeitgeber müssen im Streitfall konkrete Hinweise auf eine Täuschung liefern.

Was Beschäftigte beachten solltenBei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Die Krankschreibung ist kein Freifahrtschein für beliebige Freizeitbeschäftigungen, sondern dient der Genesung.
Wer diese Grundsätze missachtet, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Link: Urteil Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.03.2022, Az.: 5 Ca 1849/21


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