Hallo , schön dass Du wieder vorbei schaust, wie schon User in 2025 vor Dir.

Einsatz von Drohnen (Privat und von Firmen)

Gestern 13:35
#1 Einsatz von Drohnen (Privat und von Firmen)
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Fabian

Hallo an Alle,

neben vielen Privatpersonen setzen immer mehr Unternehmer Drohnen bei Ihrer Tagesarbeit ein. Der Schwerlastunternehmer zur Vorabkontrolle der Fahrtstrecke, der Lagerhalter um Freilagerflächen zu prüfen oder der Kranunternehmer um sich Baustellen von Oben anzuschauen. Auch viele andere handwerkliche Gewerke oder Landwirte setzen Drohnen ein.

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen entstehen (ähnlich KFZ Haftpflichtversicherung).

Die Kosten für entstandene Beschädigung oder Zerstörung der Drohne trägt der Eigentümer. Um die Drohne gegen die alltäglichen Gefahren im Flugbetrieb zu versichern, ist eine Drohnen-Kaskoversicherung notwendig. Sie bietet Ihnen Schutz während des Flugbetriebs bei Beschädigungen nach einem Bodensturz oder Bedienungsfehlern. Außerdem haben Sie Versicherungsschutz während der Aufbewahrung in geeigneten Räumen und während des Transports. Wir bieten Ihnen den optimalen Versicherungsschutz in privaten und gewerblichen Einsatzgebieten.

Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme

Fabian Chr. Ude

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main

Tel 069-7803 1898
Fax 069-7803 77 1898
Handy 0151 26415845

mailto:fabian.ude@kravag.de


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Gestern 16:59 (zuletzt bearbeitet: Gestern 18:01)
#2 RE: Einsatz von Drohnen (Privat und von Firmen)
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Uto

Hallo Fabian,

danke für die Anregung zu der Drohnen-Haftpflichtversicherung. Drohnen sind ein wichtiges Instrument für GST-Erkundung sowie Kranarbeiten.
Drohnen werden auch von Jägern für die Suche im Mai und Juni nach Rehkitzen und anderen Jungtieren vor der Mahd eingesetzt.

Mein Fragen:
was bedeutet Aufbewahrung in geeigneten Räumen?

Da in den Drohnen Li-Ionen-Akkus verbaut sind (sind als Gefahrgut zu betrachten) - muss der Lagerraum und/oder die (Alu)Kiste gem. den Brandschutz-Vorschriften geprüft sein?


Habt Ihr eine Gewichtsbegrenzung?

Drohnen im Weinberg können mit Ausnahmegenehmigung bis zu 100 kg mit Flüssigkeit wiegen.


Wenn mehrere Drohnen über 500g im Betrieb vorhanden sind- gibt es eine Sammelpolice?

Grüße
Uto


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Heute 10:38
#3 RE: Einsatz von Drohnen (Privat und von Firmen)
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Arndt

Hier mal eine Wochenendlektüre von der BG Bau.

Link: Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

Gruß vom Arndt


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