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Ladungssicherung und DIN EN 12642 Code XL : Voraussetzungen und das Zertifikat für den Aufbau
#1 Ladungssicherung und DIN EN 12642 Code XL : Voraussetzungen und das Zertifikat für den Aufbau

Ein Auf- (oder Hilferuf?) an alle Unternehmer und Disponenten zum Thema Code XL
https://www.linkedin.com/pulse/frachtunt...paign=share_via
Hier der Text für alle, die kein LinkedIn-LogIn besitzen
Frachtunternehmer & deren Disponenten – Wissen um Code XL-Einsetzbarkeit? Vollkatastrophe!! [Eine provokante ‚Hetzerei‘!]
Rolf Buschhorn
Leiter Logistik/SCM MEG Kirkel GmbH - Schwarz Produktion bei MEG Kirkel GmbH | freiberufl. Mediator und Autor
Sehr geehrte Gilde der Transporteure/Fuhrunternehmer,
was wir als Auftraggeber/Versender aktuell erleben, ist eine Vollkatastrophe hinsichtlich ihrer Kompetenz und jener ihrer Disponenten in Sachen ‚Code XL-Einsetzbarkeit‘!
Ich kann gar nicht genug provozieren zu diesem Thema! Scheinbar sind Wissen und Verständnis um die Anwendung einer Code XL-Zertifizierung bei ihren Fahrzeugen/Aufliegern/Laderäumen eine weitgehende Fehlanzeige!
Dabei wird in der einschlägigen Presse schon seit Jahren berichtet, dass ‚Code XL‘ kein Allheilmittel oder gar ein Sorgenfrei-Zertifikat ist.
Seit Jahren bemängle ich schon das Verhalten vieler Speditionsdisponenten! Als ich noch ‚klein‘ war (Baujahr 1961 😉), bestand die Aufgabe eines Disponenten – neben dem Kümmern um die Sorgen und Nöte der Fahrer – in erster Linie darin Frachten ‚aufzureisen‘ UND bei dieser Gelegenheit IMMER zu klären, welche Risiken und Besonderheiten (z.B. Eignung Laderaum, Notwendigkeit und Aufwand Ladungssicherung) eine Fracht mit sich bringt.
Offenbar hat sich das ‚Berufsbild‘ dermaßen geändert, dass weder das Kümmern um die Fahrer noch die Abklärung der Beladungs-/Transportbesonderheiten wichtig ist.
Es macht jedenfalls einen schlechten Eindruck, wenn wir als Auftraggeber/Versender Unternehmern und deren Disponenten (Profis in diesem Geschäft?) ‚die Welt‘ erklären müssen.
* Übel ist es z.B., wenn Zertifikate vorgelegt werden für Getränketransporte, denen nicht zu entnehmen ist, wie die seitliche Sicherung durchgeführt wird (Auflieger Fa. System Trailers – ohne Aussage ob, welcher Art, welche Menge Einlegelatten notwendig sind) und ob der Auflieger für Getränketransporte zertifiziert wurde.
* Unverständlich ist, wenn bei Auftragsweitergabe an Sub-Unternehmer (bzw. schon bei Ausschreibung in Transportbörsen) zwar Code XL verlangt – auf die Notwendigkeit von Getränkezulassung (VDI 2700, Blatt12) nicht hingewiesen wird.
* Inakzeptabel ist, wenn der Auftraggeber/Versender Verladeanweisungen ausgegeben hat, diese aber nicht an eigene Fahrer oder Sub-Unternehmer weitergegeben werden (in unserem Fall würde Blatt 1 als Anhang zur Beauftragung ausreichen!).
Anhang als pdf: Code XL-Info 1-3
Und ja......er hat Recht!
Die meisten verantwortlichen Personen wissen wenig bis nichts zu diesem Thema bzw. es interessiert sie nicht., weil es ein kostenintensives Thema ist. Erlebe ich bald jedes Mal bei einer LaSi-Schulung.
Verlader: Entscheidungsfaktor ist meist der billigste Transport. Lagerpersonal kennt dieses Thema meist überhaupt nicht.
Spediteur: Entscheidungsfaktor ist die Rendite und nicht das Organisieren von geeigneten Fahrzeugen. Verantwortung wird dann schriftlich an den TU delegiert.
Transportunternehmer: mit dem Fahrzeug wird schon alles passen, der Fahrer ist geschult und macht das schon
Verlader, die den Focus auf Billig mit gebietsfremden Frachtführern setzen (sogenannte marktkonforme Preise), riskieren:
- das kurzfristige 'Sterben' der alteingesessenen D-TU zu forcieren, die Qualität bieten (können und wollen), aber sie nicht mehr finanzieren können
- das 'Sterben' der gebietsfremden TU zu beschleunigen
- Lieferprobleme mit den Kunden zu provozieren, da niemand mehr zu diesen Konditionen fahren will oder kann
- Verantwortungsprobleme im Fall einer Kontrolle oder eines Vorfalls
Ladungssicherung ist ein elementarer Bestandteil der Verantwortungskette!
Dies gilt sowohl für Verlader wie auch Spediteure ohne eigenen Fuhrpark und selbstverständlich Transportunternehmer.
Grüße
Uto
#2 RE: Ladungssicherung und DIN EN 12642 Code XL : Voraussetzungen und das Zertifikat für den Aufbau

Da beschwert sich wirklich jemand von der MEG, der jeden etablierten Spediteur meidet und zu 90% mit Ost EU Billiganbietern fährt?
Mein Mitleid hat er nicht. Wenn der als Verlader einen Code XL Getränke bestellt steht doch alles im Zertifikat.
In Holland und Skandinavien ist Code XL unbekannt. Hat da keine Sau.
#3 RE: Ladungssicherung und DIN EN 12642 Code XL : Voraussetzungen und das Zertifikat für den Aufbau

Zitat von Wildflower im Beitrag #2
............
In Holland und Skandinavien ist Code XL unbekannt. Hat da keine Sau.
In der EU gilt zuerst die EN 12195 ff als technische Regel zur Ladungssicherung. Die ist jedoch deutlich schwächer als die VDI 2700 ff. DIN EN 12642 für den Aufbau ist mittlerweile weit verbreitet und bei Neufahrzeugen verpflichtend. VDI 2700 ff ist in D die einzig anerkannte technische Regel. Und somit muss auch der Aufbau bei formschlüssiger Beladung stärker mithelfen. Geht nur mit Code XL und RHM, wenn wie z.B. bei Getränken wege der Lastverteilung die Ladung verteilt werden muss.
Er hat sich über den Zustand der Fahrzeuge beschwert - und das zurecht. Jedes neuere Planenfahrzeug ist heute gem. Code L oder XL zertifiziert - nicht jedoch jedes nach Blatt 12 für Getränketransporte. Fehlt vielfach bei den Ost-EU-TU...interessiert aber die Spediteure erst, wenn jemand die Beladung verweigert. Die Verlader beladen in der Regel, weil sie sonst Strafen für Terminverspätungen bezahlen müssen.
Es handelt sich meist um Fälle, bei denen der Aufbau mangelhaft, alt, verschlissen und zerschnittene Plane ist oder wo z.B. Spriegel fehlen. Ich habe da aktuelle Fotos, die man heute eigentlich nicht mehr glauben kann. Die Reparaturen sind deutlich aufwendiger und teurer. Da wird viel geschlampert oder nichts gemacht. TU und Fahrer sind sich ob der möglichen Folgen bei solchen Reparaturen oftmals nicht bewußt.
Er wird auch deswegen 'heulen', weil vielleicht er als Verlader in der Verantwortungskette schon bezahlen musste oder noch muss. Nicht witzig, wenn das Strafrecht noch bei Personenschäden dazukommt.
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