Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...

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21.04.2015 12:17
avatar  Grani ( gelöscht )
#16 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #15
Mal ne Frage an die Profis

Wie lange zählen die Module
Also von der Schulung bis zum eintragen

Wollte 95 eintragen aber Module zu alt
noch nie benutzt und trotzdem ungültig ???

Schulung 01 ; 02 2010



Fährst du nicht? War doch schon Stichtag letztes Jahr.

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!

Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!

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21.04.2015 12:23
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#17 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
Bärenbruder ( gelöscht )

Hermann ,
nein ich spiel doch nur am Lappi

Aber ab und zu mal vorladen , ausladen

da dachte ich trag mal lieber ein und alles ist gut


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21.04.2015 12:23
#18 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
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Martin

Zitat von Grani im Beitrag #16
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #15
Mal ne Frage an die Profis

Wie lange zählen die Module
Also von der Schulung bis zum eintragen

Wollte 95 eintragen aber Module zu alt
noch nie benutzt und trotzdem ungültig ???

Schulung 01 ; 02 2010



Fährst du nicht? War doch schon Stichtag letztes Jahr.


Module älter als 5 Jahre.... würde ich sagen.

Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.

(Marie von Ebner-Eschenbach)

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21.04.2015 12:31
avatar  Grani ( gelöscht )
#19 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #17
Hermann ,
nein ich spiel doch nur am Lappi

Aber ab und zu mal vorladen , ausladen

da dachte ich trag mal lieber ein und alles ist gut


Lass dich nicht erwischen!

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!

Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!

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21.04.2015 19:08
#20 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
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Uto

@ Klaus,

für Modulbescheinigungen, die bisher aus den frühen Anfängen ab 09.2009 nicht verwendet wurden, gibt es kein MHD -> kannst du jederzeit zum Eintragen benutzen. Wurden bis 2011 teilweise sehr individuell von den Anbietern erstellt, bevor ab Mai 2011 das einheitliche Formular kam.
Darf von den Führerscheinstellen nicht abgelehnt werden!

Ansonsten - sofort eintragen lassen, wenn FS später wie 10.09.2016 abläuft! Ansonsten wird es richtig teuer bei Bußgeld und HAFTUNG!

Grüsse
Uto


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21.04.2015 20:58
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#21 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
Bärenbruder ( gelöscht )

Uto ,

gibts da irgentwas schriftliches was ich den Damen unter die Nase halten kann
bei mir steht kein MHD drauf
und die agten uns damals das gleiche Module bis zum ersten eintragen gültig .


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22.04.2015 11:56
#22 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
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Uto

Klaus,

die sollen mal im BKrFQG-Gesetz nachschauen, da steht alles drin.
Grundsätzlich gibt es auf den Bescheinigungen (egal von wann) kein MHD-Datum.

Beispiel:
Hast du anfangs bis 2010 1 Modul doppelt gemacht? Und das erstgemachte für das Eintragen verwendet und das. 2. übrig? Dann ist das kein Problem! Jede Modulbescheinigung, die bisher nicht zum Eintragen verwendet wurde, kann für künftige Eintragungen verwendet werden.

Kann natürlich passieren, daß sie damit argumentieren, daß du zulange aktiv ausgesetzt hast und jetzt erst erneut Modulschulungen machen musst, bevor Ziffer 95 eingetragen wird (ist lt. Gesetz möglich). Und dann hast du das Problem des Nachweises deiner Praxis.

Grundproblem ist, daß viele FS-Stellen anfangs die vorgelegten Modulbescheinigungen nicht kopiert/gescannt haben und somit jetzt keine Nachweise aus diesen Zeiten haben. Kann dir auch passieren, wenn du in ein anderes Bundesland umziehst. Die wollen einfach verhindern, daß eine Modulbescheinigung für mehrere Verlängerungen benutzt wird.

Grüsse
Uto


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25.04.2015 13:05
avatar  Tomdiesel ( gelöscht )
#23 RE: Da manche fälschlicherweise meinen sie fallen in die Übergangsfrist...
To
Tomdiesel ( gelöscht )

meine bescheinigung über alle fünfe lag 4jahre im schrank.letztes jahr dimt zum verlängern vorgelegt - kein problem. die hat da nen stempel draufgedrückt damit ich damit nicht nochmal komm und fertig.

»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«

Theodor Körner 1791 - 1813

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