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Fahren ohne Führerschein mal anders!
Hi,
für Eilige: der eigentliche Grund für die Meldung ist unten bei Punkt 3 geannnt
zur Einhaltung der zGG-Grenzen eines Womos incl der verschiedensten Überlegungen und Haltungen dazu ist ja hier schon viel gesagt worden. Dazu möchte ich eigentlich nicht beitragen, nur eine Info weiter geben.
Ich bin selbst diesen Herbst auf einem nur kleinen Stück gefahrenem F-Autobahn von Polizei südlich Bordeaux direkt hinter Mautstation gezielt rausgewunken und gewogen worden, erst Vorderachse, dann Hinterachse usw.
Ergebnis: Keine Einzelachse überlastet, wohl aber bei einem auf 3,5t abgelasteten 4t-Chassis 400 kg Überladung bezgl zGG.
Konsequenz: Busse über 90 €, (ansonsten kein Ausladen verlangt, keine Probleme für eine unveränderte Weiterfahrt-sie wollten bloß das Geld).
Danach zum Thema besonders sensibilisiert, habe ich mich unterwegs mal verstärkt umgehört und u.a. folgende 3 Dinge festgestellt.
1. Schon ab 10 kg Überladung "soll" man in F mit diesen besagten 90 € dabei sein
2. Es "soll" neuerdings in F deutlich erhöht zu früher Mobile/Caravan gewogen werden landesweit
3. Folgender Fall "soll" sich zugetragen haben:
10 Woni-Clubcamperfreunde fahren mit ihren 10 Wonis quer druch F nach Lourdes. Sie werden alle unterwegs hintereinander raus gewunken und gewogen.
Alle 10 hatten 3500 kg zGG und waren überladen - (über 3500 kg) - mal merh, mal weniger
Alle haben diese besagten 90 € bezahlt fürs Überladen
Aber jetzt kommts.
Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen.
Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht.
Grüsse
Das kommt von Geiz ist Geil!
Womo ablasten und zu blöd den C zu machen!
Hat man die alte Pappe noch, können sie nicht machen und hat man die neue Scheckkarte dann wird es im Ausland teuer!
Glaube bei uns haben sie noch Narrenfreiheit die Womos!
Kühltaxi
(
gelöscht
)
#2 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Da kann aber einiges nicht stimmen.
Erstmal zur alten Pappe, das ist ja Klasse 3 falls nicht sogar 2.
Die gilt nach wie vor bis 7,5 t zGG (auch wenn man 50+ ist) und wenn man sie zur Karte umschreiben läßt kriegt man C1E, darf also auch bis 7,5 t fahren, Anhänger lassen wir der Einfachheit halber mal außen vor.
Aber selbst wenn die Leute nur Klasse B haben dürfen sie fahrerlaubnisrechtlich ein beliebig überladenes Womo mit 3,5 t zGG fahren und nur für die Überladung bestraft werden, und zwar in jedem Land.
Wenn der französische Staat das wirklich als Fahren ohne Fahrerlaubnis ansieht (was ich nicht so recht glaube) würde das ganze vor dem EuGH ziemlich schnell kippen.
Wenn du mir jetzt nicht glaubst soll Torsten mal ran.
ist eine solche Doppelbestrafung nach EU-Recht zulässig? auch wenn überladen, bleibt es ein Fahrzeug mit 3,5 to., das sich am Fahrzeugtyp nix ändert
Kühltaxi
(
gelöscht
)
#4 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Ist noch anzumerken daß Leuten mit nur B die kein C1 oder C machen wollen wohl nicht unbedingt zu blöd dafür sind, C-Klassen machen kostet heute eine Riesenstange Geld und nur fürs Womo, da würde ich mich auch auf 3,5 t beschränken. Dazu kommt ja auch noch daß man über 3,5 t an die Lkw-Limits gebunden ist und in den meisten Ländern auch die Lkw-Maut statt der billigeren Pkw-Maut oder Vignette bezahlen muß und für jedes Land noch eine extra Box braucht.
(
gelöscht
)
#5 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Hast natürlich nach deutschem Recht absolut Recht. Aber die Franzosen, da kenne ich mich nicht so aus.
@ Thommy auch nach deutschem Recht gibt es die Unterschiede zwischen Tateinheit und Tatmehrheit, zwar im Owi-Verfahren aber es gibt sie.
Nach deutschem Recht steht die Owi aber hinter der möglichen Straftat zurück, wird aber auch angegeben,
damit der Staatsanwalt bei ner möglichen Einstellung des Verfahrens, dieses an die BG-Stelle abgeben kann.
Grani
(
gelöscht
)
#6 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Es gab in keinem EU Land das man mit dem PKW Führerschein Fahrzeuge über 3,5 to fahren konnte, nur beim Michel!
Eher das überhaupt anerkannt wurde das der Deutsche mit 3 im Ausland über 3,5 to fahren durfte, war glaube erst in den 80er!
Siemens fuhr mit einem 5,8 to nach Italien mit 2 Mann, außerhalb Deutschland fuhr der eine der den 2 er hatte!
Wie war das, im VW Bus kann ich 8 Mann mit nehmen ohne den Personenbeförderungsschein!
Setze ich jetzt vor der Anschnallpflicht 11 Schmalrehe rein, dann gab es auch fahren ohne Personenbeförderungsschein!
In Frankreich überladen sagen wir Gesamt 41 to vor den 40 to Gesamtgewicht, also bei 38 to Gesamt!
In Folge sind auch die Achslasten überschritten! Also überladen 900 FF, und 5 Achsen A 900 FF!
Der Franzose wurde nicht bestraft und der Saarländer auch nicht, weil der Franzmann und der Saarländer 19 to bei dem LKW oder SZM hatten!
Wenn man über die Grenze fährt erlisch deutsche Recht!
Muss ich in Deutschland 12 Spangurte anlegen und mache am Brenner meine Pause, kann ich die schon entfernen!
Der Sizilianer fährt bis zum Brenner ohne und du übernimmst den Auflieger, musst du die 12 Gurte an legen, nicht der Italiener!
In Deutschland 60 km/h Landstr., In A 70 km/h in I 70 km/h, in F bis zum Anschlag 89 km/h auf der Nationale!
Bis der Begrenzer kam, durften in Spanien die Sattelzüge 100 km/h fahren auf der Autobahn!
Ich glaube auf der Insel die haben auch noch andere Bestimmungen weil früher alle die rüber sind gefahren, einen Schalter für den Begrenzer hatten!
Also merken, wer noch eine alte Pappe hat kann über 3,5 to im EU Ausland noch fahren, wer die Scheckkarte hat, nicht mehr!
Grani
(
gelöscht
)
#7 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Noch was!
bei uns 1 m rausladen hinten!
In Italien ist bei 30 cm Schluss, quasi Kellenlänge dann braucht man eine Genehmigung!
60 km/ und nicht mehr! Autobahn kann erst befahren werden, wenn der Mautner es zu lässt!
Begleitung reicht ein PKW mit Gelblicht!
Gen. kann man nur über bestimmte Spedis in Bozen beantragen und ich habe immer für einen LKW 3500 DM für das Jahr bezahlt!
Fährt man ohne Genehmigung, dann sind 3500 fällig plus Geschwindigkeit weil man da ja nicht 80 hm/h fährt!
Tauliner lässt sich ja leicht 2,55 m breite Teile laden!
3 Tage hat einer von mir gestanden bis wir eine Genehmigung hatten, auch die üblichen 3.500!
Bananen Republik gibt es nur in Deutschland!
Zitat von Grani im Beitrag #6
Also merken, wer noch eine alte Pappe hat kann über 3,5 to im EU Ausland noch fahren, wer die Scheckkarte hat, nicht mehr!
Das kannst du auch nicht so einfach sagen. Es kommt drauf an was auf der Scheckkarte steht. Bei einem der Klasse 3 hatte und ihn in Scheckkarte hat umschreiben lassen steht da nicht nur B (die "neue" Pkw-Klasse) sondern auch C1E, und zwar unbefristet. Nur CE aus Klasse 2 wird bis 50 befristet.
Zitat von Kühltaxi im Beitrag #8Zitat von Grani im Beitrag #6
Also merken, wer noch eine alte Pappe hat kann über 3,5 to im EU Ausland noch fahren, wer die Scheckkarte hat, nicht mehr!
Das kannst du auch nicht so einfach sagen. Es kommt drauf an was auf der Scheckkarte steht. Bei einem der Klasse 3 hatte und ihn in Scheckkarte hat umschreiben lassen steht da nicht nur B (die "neue" Pkw-Klasse) sondern auch C1E, und zwar unbefristet. Nur CE aus Klasse 2 wird bis 50 befristet.
Und wie viele, ach brauche ich nicht!
Ich habe so gar den T/S mit drin stehen!
Der sagte von der FS, schreiben wir mal mit rein!
C/CE läuft aus und ich verlängere ihn nicht kann ich immer noch die Kisten fahren!
Manch Autobahn Polizist fragt, was ist denn das?
Kühltaxi
(
gelöscht
)
#14 RE: Fahren ohne Führerschein mal anders!

Wenn Papierführerschein in Karte umgetauscht wird kriegst du C1E vollautomatisch ohne daß jemand fragt. Bis 50 befristet konnte man aus Klasse 3 auf Anfrage noch CE79 kriegen (soll jetzt auch automatisch gehen wenn man noch keine 50 ist), das ist aber heute praktisch sinnlos weil es wegen ungünstiger Maut (wie für 40-Tonner) keine Züge von 18.5 t mehr dafür gibt.
Die Klasse T gibt's auch automatisch wenn man Klasse 2 hatte, nur bei Klasse 3 muß man dafür einen Nachweis daß man Bauer oder "Knecht" bei einem Bauern ist (paar Stunden im Monat reicht) einreichen.
Das wußte ich größtenteils alles schon länger als ich im VP bin, als der Kartenführerschein eingeführt wurde hingen beim damaligen Arbeitgeber Infos aus weil viele Fahrer ja schon damals fast direkt Gesundheitsuntersuchungen machen mußten.
Ich war übrigens ziemlich sauer daß der Staat sich erdreistet so drastisch in Besitzstände einzugreifen und bin es heute noch!
Würde mal gerne die Politiker die ja größtenteils Juristen und Lehrer sind hören wenn die ihre Staatsexamen alle paar Jahre neu machen müßten....
. . . nur 'mal so 'ne Idee am Rande:
. . . sollten nicht auch hier in diesem Forum irgendwelche "Zitate" deutlich gekennzeichnet werden?
Siehe bitte den "Eingangsthread".
Passiert ja nix, nur dann wuesste man als “Mitleser” wenigstens, wer der Forenmitglieder hier “selbst” etwas geschrieben hat und was nur “copy-and-paste” ist.
Die Story mit “Frankreich” und “ueberladene Wohnmobile” ist uralt.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t64457.html
Nur ‘mal so zum Nachdenken.
Aber wenn dass hier ein “offenes” und “ehrliches” Forum ist, warum nicht dann einfach sagen =
“Hab’ da ‘was im Internet gefunden, was sagt Ihr dazu”.
Da ich selbst ja “geblockt” und in diesem Forum nicht mehr “on” sein kann, interessiert es mich nicht wirklich.
Wollte es aber trotzdem ‘mal zur Sprache bringen.
Klaus
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