Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?

11.04.2024 19:50
#1 Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Arndt

Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?




Wer das zurückliegende Wochenende aufgrund des sommerhaften Wetters im Freien verbracht hat, könnte mancherorts einen ungewöhnlichen Duft wahrgenommen haben. Vermutlich hat es sich dabei um den Geruch verbrennenden Marihuanas gehandelt, denn: Seit dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis unter gewissen Voraussetzungen legal. Doch darf man nach dem Graskonsum folgenlos hinter das Lenkrad seines Pkws steigen?


Darf ich Cannabis konsumieren und fahren?
Wer nun annimmt, dass er seit dem 01.04.2024 problemlos Cannabis konsumieren und dabei oder im Anschluss ein Fahrzeug führen darf, wird eine böse Überraschung erleben. An den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts wird sich voraussichtlich nichts ändern. Deshalb ist die Frage klar mit „Nein“ zu beantworten. Wer als Kraftfahrzeugführer den Grenzwert von aktuell 1,0 ng/ml THC im Blut überschreitet und von der Polizei kontrolliert wird, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Was bedeutet der Cannabis-Grenzwert?
Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anders als beim Konsum vom Alkohol hat der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben gemacht, ab welchem Grenzwert beispielsweise eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vorliegt. Dennoch orientieren sich Gerichte und Bußgeldstelle an dem Wert von 1,0 ng/ml THC. Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wird nun eruiert, ob der Grenzwert nach oben angepasst und gesetzlich festgeschrieben werden soll. Eine Expertenkommission hat empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml THC hochzusetzen.
Problematisch ist, dass man nicht sagen kann, welches Konsumverhalten zum Überschreiten des Grenzwerts führt. Die Wirkung der Droge und der Abbau kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein.

Ist meine Fahrerlaubnis bedroht?
Wie so häufig hängen die Konsequenzen vom jeweiligen Einzelfall ab. Wird man als Fahrzeugführer mit einer THC-Konzentration von mehr als 1 ng/ml im Blut festgestellt und sind keine Ausfallerscheinungen wahrnehmbar, so droht beim ersten Mal eine Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro und einmonatiges Fahrverbot.

Werden Sie erneut erwischt, wird man von Ihnen eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro verlangen und Sie müssen für drei Monate Ihren Führerschein abgeben. Hat man daraus immer noch nicht gelernt und wird ein drittes Mal unter dem Einfluss von Cannabis festgestellt, so wird man 1.500,00 Euro Geldbuße verlangen und abermals ein dreimonatiges Fahrverbot verhängen.

Allen Verstößen ist gemein, dass sie mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden.

Stellt man zusätzlich cannabisbedingte Ausfallerscheinungen fest, liegt nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 316 StGB vor. Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ferner ist anzunehmen, dass der Delinquent ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen.

Ähnliche Folgen drohen, wenn zusätzlich eine gefährliche Verkehrssituation durch den Konsum und die damit verbundenen Rauschwirkungen herbeigeführt wurde. Zur Wiedererteilung muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.

Häufig unbeachtet: Erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis, dass THC im Blut wurde, werden automatisch Maßnahmen zur Überprüfung Ihrer Fahreignung eingeleitet. Je nach Höhe des THC- und THC-COOH-Werts (Abbauprodukt) wird die Behörde eine ärztliche Begutachtung, medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) oder gar Fahrerlaubnisentziehung anordnen.

Sollte Ihnen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenden Sie sich gerne an uns.



Mit freundlicher Genehmigung von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Detailinformationen: Rechtsanwalt Philipp Burchert, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Telefon 0351 80718-70, info@dresdner-fachanwaelte.de


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Gruß vom Arndt


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12.05.2024 10:45
#2 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Uto

Und schon hat das erste Gericht ein Urteil gefällt, das nicht den noch aktuell gültigen Vorschriften entspricht.

https://focus.de/259931820

Völlig unverständlich.

Grüße
Uto


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16.05.2024 10:32
#3 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Uto

Heute in 1. Lesung im Bundestag: mehrere Änderungen in verschiedenen Gesetzen u.a. für Autofahrer

https://www.verkehrsrundschau.de/nachric...lnehmer-3514237

Grüße
Uto


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21.08.2024 12:52
#4 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Uto

Es wird ernst für alle, die mit Cannabis am Steuer unterwegs sind - das neue Gesetz ist unterzeichnet

Alle Infos - auch zu den Strafen- hier

https://trans.info/de/gesetz-zu-cannabis...in-kraft-395233

Grüße
Uto


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23.08.2024 10:36 (zuletzt bearbeitet: 23.08.2024 10:40)
#5 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Arndt

Gruß vom Arndt


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23.08.2024 15:18
#6 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Christian

Ich gehe davon aus das die Kontrollfahrzeuge dann zusätzlich diese oder eine ähnliche Ausrüstung zukünftig mitführen werden.
https://www.ace-technik.com/product/star...pi.6847967.html

Wieviele Einheiten müssen dann bundesweit angeschafft werden, wieviel wird das kosten? Und warum muß eine zusätzliche Droge legalisiert werden?
Haben wir nicht schon genug Probleme mit Drogen in unserer Gesellschaft?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


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23.08.2024 15:36
#7 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Arndt

Zitat von Krischan im Beitrag #6

Wieviele Einheiten müssen dann bundesweit angeschafft werden, wieviel wird das kosten? Und warum muß eine zusätzliche Droge legalisiert werden?
Haben wir nicht schon genug Probleme mit Drogen in unserer Gesellschaft?


Cannabis ist da, das ist selbst im kleinsten Dorf zu jeder Zeit verfügbar. Ob legal oder illegal ist egal, es kann und will (jüngeres Wählerpotenzial) anscheinend keiner kontrollieren oder gar eindämmen.
Früher war ab THC-Wert von 1,0 ng/ml der Führerschein weg, jetzt ab 3,5...

Anscheinend hält man die heutige Zeit nur noch bekifft aus.

Gruß vom Arndt

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23.08.2024 15:38
#8 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Klaus

Die Jugend kann halt mehr ab .

Ist wie nach zehn Bier - In der Stadt besoffen auf dem Dorf bist der Fahrer


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13.10.2024 12:47
#9 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Patrick

Ich bekomme seit Jahren den Newsletter der Polizei in Münster.

Dieses mal zum Thema Drogen, fand ich gut gemacht und verständlich. Habe ihn mal zur allgemeinen Info angehängt.

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....

Dateianhänge

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29.11.2024 22:08
#10 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Uto

Ein Interview zu den neuen Vorschriften im Straßenverkehr und den Cannabis-Konsum.

https://forum.dguv.de/ausgabe/11-2024/ar...-unterschaetzen

Grüße
Uto


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11.12.2024 11:32 (zuletzt bearbeitet: 11.12.2024 11:38)
#11 RE: Fahren auf Gras – Mit Cannabis noch im grünen Bereich?
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Uto

Eine sehr gute Informationskampagne des DVR über die Gefahren von Cannabis-Einfluss beim Fahren mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr


Link: https://www.high-laesst-fahren.de/

Grüße
Uto


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