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Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Moinsen liebe Gemeinde,
ich habe da mal eine Frage:
Soweit ich weiß, ist bei LKW mit mehr als 3,5t das Fahrzeug begrenzt. Ich werde aber öfters von Fahrzeugen überhohlt, die etwas über meiner Leistungsklasse (3,5t zGG) zu liegen scheinen. Also optisch 3,5ter mit Hinterrandantrieb und Doppelbereifung (also 4t, 4,5t usw.). Und nein, es sind nicht nur die üblichen Verdächtigen, sondern auch einige mit "D" Kennzeichen. Gibt es Ausnahmeregelungen für Handwerker?
Gibt es länderspezifische Regelungen, die dann auch in anderen Mitgliedsländern der EU gelten?
Ich bin verwirrt. Hat jemand eine Idee?
expressprofi
(
gelöscht
)
#4 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t


Ich stelle mal eine doofe Frage: Wenn ich so ein Fahrzeug ablaste, was habe ich dann noch an legaler Nutzlast?
Für die Kardanwelle, das Differential und den Unterschied einer gegossenen Achse anstelle des popeligen Vierkantrohres so 120kg extra.
Die beiden zusätzlichen Reifen mit Felge, jeder auch noch mal 15kg. Sind so ca 150kg weniger Nutzlast.
Dann bleiben noch ca 500-600kg über......bis zur 3,5t Grenze. Das bringt doch nix.
expressprofi
(
gelöscht
)
#6 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Habe ein halbes Jahr nen Maxi Daily mit einfach bereifter Hinterachse gefahren.
Der hatte mit Holz-Boden und Seitenverkleidungen sowie ein par Gurten und vollem Tank schon 2640 KG Leer auf der Waage.
Wenn Du dann noch den Fahrer dazu packst kommst du auf um die 800 kg Nutzlast.
Bei vergleichbarem Auto (Zwillingsbereift) gehe ich sogar soweit das so ein Daily gerade mal 675kg laden darf.
Es kümmert nur die wenigsten, da so ein abgelasteter 4,6 to ja laut deren aussage Stabiler ist und dafür ausgelegt ist.
Wenn die Rennleitung die Sprinterklasse öfter über die Waage ziehen würde wäre ein wichtiger schritt in richtung sichere Strßen getan.

Also mich hatten Sie letztes Jahr 3 mal am Wickel. Haben sich nur für das Gewicht interessiert.
Und zweimal bin ich vom Haken gekommen, weil auf kurze Entfernunf das "D" am Kennzeichen lesbar wurde.
Kühltaxi
(
gelöscht
)
#8 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Zitat von expressprofi im Beitrag #6
Habe ein halbes Jahr nen Maxi Daily mit einfach bereifter Hinterachse gefahren.
Der hatte mit Holz-Boden und Seitenverkleidungen sowie ein par Gurten und vollem Tank schon 2640 KG Leer auf der Waage.
Wenn Du dann noch den Fahrer dazu packst kommst du auf um die 800 kg Nutzlast.
Bei vergleichbarem Auto (Zwillingsbereift) gehe ich sogar soweit das so ein Daily gerade mal 675kg laden darf.
Es kümmert nur die wenigsten, da so ein abgelasteter 4,6 to ja laut deren aussage Stabiler ist und dafür ausgelegt ist.
Wenn die Rennleitung die Sprinterklasse öfter über die Waage ziehen würde wäre ein wichtiger schritt in richtung sichere Strßen getan.
Dann könnte es aber in die andere Richtung gehen. Es gibt ja jetzt schon aufgelastete VW T5 als 3,5er, auch mit Koffer und dann evtl. auch mit Jumboplane und Krähennest. Ob das sicherer wäre als Überladung zu tolerieren?
Extrem ist ja die Schweiz, weil es da zwischen 3,5 und 18 t nichts gibt (keine Ahnung warum, ist aber so) sind die 3,5er teils riesig und die Polizei drückt beide Augen ganz fest zu. Basis dann meistens der Daily mit Zwillingsreifen, den gibt's ja schon serienmäßig als 3,5er. So gewaltig ist der Gewichtsunterschied zu einem einzelbereiften Hecktriebler auch nicht, man darf es natürlich nicht mit einem Fronttriebler vergleichen.
Ich finde der Ball liegt hier bei der EU (mit "assoziierten Staaten"), alle relevanten Grenzen (Führerschein, Limits, Genehmigungspflicht) auf 5 t erhöhen und das dann strenger handhaben wäre imho die ideale Lösung.
expressprofi
(
gelöscht
)
#9 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Andreas Toleranz hin oder her.
Regeln sind nun mal da.
Da hat sich eigentlich jeder dran zu halten.
Ein aufgelasteter T5 ist mit Sicherheit der ritt auf der Kanonenkugel.
Ein doppelt bereifter Kasten hat einige Kilos mehr auf der Waage.
4 Räder wiegen erheblich mehr.
Achsbauteile sind auch erheblich schwerer.
Wie sieht die Realität aus ???
4,6to werden auf unter 1 to Nutzlast abgelastet (Versicherunskosten).
Viele dann mit ner Luftfederung versehen.
Da wird dann geladen was passt, egal was es wiegt.
Ein Bekannter ist ab FFM Luftfracht mit so ner Kiste gefahren.
Blöderweise (für ihn) mit verschieden vergehen erwicht worden.
18 Punkte.
Pappe fott.
Eigentumswohnung kurz drauf auch.
Kurz danach die Olle.
Grani
(
gelöscht
)
#10 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Hi ihr Scheißer, wer kennt noch die alten Ford Transit, Baujahr Mitte der 70 er?
Langschnauzer, Doppelbereifung, 2 Fahrer und V/Max 200 km/h!
Hatten die 3 Liter Maschine drin!
Ich habe sie auf der Bahn mit dem 1900 Opel nicht gekriegt, als ich dann den 2,5 l Commodore 150 PS konnte ich mit halten!
NRW-München-NRW oder HH-Muc-HH Non Stopp mit Zeitungen! Hat man ganz selten gesehen das die einen Unfall hatten!
expressprofi
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gelöscht
)
#11 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Kühltaxi
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gelöscht
)
#13 RE: Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei zGG>3,5t

Mit kleinerem Benziner habe ich die olle Transe mit Zwillingsreifen auch noch gefahren, selbst da kamst du mit dem Tanken kaum hinterher, wie wird das bei der Topmotorisierung erst gewesen sein?
Beim Spinter mit 3 l V6 geht mit langer Achse, Chiptuning und Begrenzer weg auch 200.
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