Vorschriften im In und Ausland

08.03.2015 18:11
avatar  Froggy66 ( gelöscht )
#1 Vorschriften im In und Ausland
Fr
Froggy66 ( gelöscht )

Moin,

ich habe mal eine Frage.

In einigen Vorgänger Beiträgen ( Genehmigung laminiert, Mindestgewicht auf Antriebsachse, Mietvertrag Mitführen ....) kommen ja immer wieder " neue " bzw. nicht jeden bekannten Vorschriften zum Vorschein.

Mit fehlenden Mietvertrag sind wir letztes Jahr im Ösi Land bei einem CW Fahrzeug auch teuer eingegangen.

Gibt es irgendwo eine Adresse im www. oder auch gerne gedruckt und bezahlbar wo genau für europäische Länder Sondervorschriften, Eigenheiten, oder ist doch klar weis jeder Weisheiten nachzulesen sind ?
so von Praktikern für Praktiker

oder wie immer der Spruch versuch macht klug und arm aber reicher an Erfahrung

Klar findet man im WWW fast alles wenn man weiß wonach zu suchen ist.

Aber wer sucht schon nach brauch ich in Österreich einen Mietvertrag in dem explizit Beginn und Ende der Mietzeit aufgeführt ist ? oder wie müssen in Österreich die orangenen Warnstreifen am 7,49 t befestigt sein.

und wenn es ein geheim manifest gibt, gern per pm.

Wir verstehen Sie

Was muss ich ?? nichts muss ich, !! nur kacken und Steuer zahlen , das muss ich

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08.03.2015 18:16
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#2 RE: Vorschriften im In und Ausland
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

hm, ich hab's bislang über learning by doing, googeln und gute Freunde fragen raus bekommen.

Würde sich vielleicht anbieten mal einen internen Thread für sowas einzurichten oder zu bloggen.

Bei mir sorgt das jedenfalls dafür das ich mich ab nächstem Jahr vorrangig nur noch in D rumtreiben werde. Mir ist das Risiko zu groß und die Marge zu klein für Vergehen, bei denen ich in D vielleicht mit 150 Euro dabei bin in B oder F direkt eine Null dran hängen zu müssen.

Der Fuhrmann

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08.03.2015 19:26 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2015 19:30)
avatar  Grani ( gelöscht )
#3 RE: Vorschriften im In und Ausland
Gr
Grani ( gelöscht )

Bei der SVG gibt es so ein schönes Taschenbuch für Fahrer und steht alles drin über die Vorschriften Verkehr und Zoll!

Es gibt Ostblockländer die Verlangen das Kondome mit geführt werden!

Wird in Bayern auch bald kommen, da Kondomzwang. Der Vollhorst wird es schon richten!

Habe vergessen als Mitglied vom Verband bekommst das kostenlos und auch die neusten Regelungen!


Ohne Mietvertrag, du könntest ja das Fahrzeug geklaut haben!


Hier kannst dich für Österreich informieren!


https://www.wko.at/Content.Node/Service/...Ueberblick.html

Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.

Deutschland hatte 29,7 Millionen Beschäftigte 2014

3,7 Millionen fallen unter das Milog.

Also ist es nur ein Bruchteil von Vollpfosten die den Arbeitnehmer Lohn vor enthalten!


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