Wo er recht hat, hat er recht!

06.08.2015 06:44
avatar  Grani ( gelöscht )
#1 Wo er recht hat, hat er recht!
Gr
Grani ( gelöscht )

Bürgermeister von Gersthofen auf Facebook!

Der Facebook-Post des Bürgermeisters im Wortlaut

Liebe Vollidioten und Asoziale!
Wenn ihr glaubt, dass die erneute Zerstörung einer unserer Figuren der Ausstellung "Alltagsmenschen" cool sei, muss ich euch enttäuschen. Diese Aktionen sind sinnlos, niveaulos und einfach nur primitiv. Zumal könnt ihr euch der Tat nicht brüsten. Denn bei einer Belohnung von 1000 € könnt ihr es nicht mal den Kumpels erzählen. Ihr "Vollpfosten"

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


http://widget.homewizard.com/block/4746_32d4367d.png

 Antworten

 Beitrag melden
06.08.2015 15:54
avatar  Froggy66 ( gelöscht )
#2 RE: Wo er recht hat, hat er recht!
Fr
Froggy66 ( gelöscht )

moin,

und sogar dafür wir er angefeindet.

aber das ist vielleicht der Wortlaut den wo "diese" Leute verstehen.

Wir verstehen Sie

Was muss ich ?? nichts muss ich, !! nur kacken und Steuer zahlen , das muss ich


 Antworten

 Beitrag melden
06.08.2015 17:22
avatar  Grani ( gelöscht )
#3 RE: Wo er recht hat, hat er recht!
Gr
Grani ( gelöscht )

Er hat aber 90 % Zuspruch aus der Bevölkerung!

Jetzt wissen die Übeltäter was von ihnen gehalten wird!

Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.


http://widget.homewizard.com/block/4746_32d4367d.png

 Antworten

 Beitrag melden
06.08.2015 17:47
#4 RE: Wo er recht hat, hat er recht!
avatar
Christian

Mal bitte für jemanden erklärt, der persönlich nichts von der erstgenannten Quelle hält:
1) Was ist das für ein Kunstwerk mit den Alltagsmenschen?
2) Wer sind die 90%, die den Zuspruch geben?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.

Gustav von Rochow

(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
×
×