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Fahren ohne Karte ?
Moin Moin ,
habe einen Bekannten der keinen Führerschein ( LKW ) hat .
Wenn der für mich im Wald vorläd ( Waldstrecke + Beladezeit ca 2 Std. ) wie sieht das mit dem Digi aus .
erstens brauch ich im Wald Führerschein ???
und was mach ich mit dem Digi ???
stell mir gerade vor Torsten hält mich an und ich hab so jeden 2. Tag 2-3 Std. leer drauf .
TORSTEN belehr mich mal
#2 RE: Fahren ohne Karte ?

Zitat von Bärenbruder im Beitrag #1
Moin Moin ,
habe einen Bekannten der keinen Führerschein ( LKW ) hat .
Wenn der für mich im Wald vorläd ( Waldstrecke + Beladezeit ca 2 Std. ) wie sieht das mit dem Digi aus .
erstens brauch ich im Wald Führerschein ???
und was mach ich mit dem Digi ???
stell mir gerade vor Torsten hält mich an und ich hab so jeden 2. Tag 2-3 Std. leer drauf .
TORSTEN belehr mich mal
Der Waldweg dürfte kein Privatgrund sein, da öffentlich zugänglich und genutzt, deshalb Führerschein und Fahrerkarte.
Darfst ja auf einem Supermarktparkplatz auch ned ohne Führerschein rumfahren.
Wenn Du Zaun und Tore um den Wald inkl. Wege hast dürfte es ohne beides gehen, Tacho dann auf "Out of scope", aber "Fahrtenbuch"
just my 2cts.
@Stahli
Wald ist öffentlich damt Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse notwendig.
zur Fahrerkarte :-)
Da die Fahrt im Wald im Rahmen der täglichen Lenkzeiten / Arbeitszeiten erfolgt, fallen diese auch unter die Nachweispflicht. Es gibt da keine Ausnahme. Genau wie das Beispiel
Fahren, dann in ein umschlossenes Betriebsgelände ( Karte ziehen nicht zulässig ! wird aber trotzdem teilweise gemacht ) zum Beladen/Entladen undd ann geht die Tour weiter.
Einzige möglicher Ausnahme wäre das Beladen/Entladen durch einen Extra-Fahrer aber auch der muss die Karte stecken, darf aber OUT fahren wenn er den ganzen Tag nur genau
das macht. Alles über 7,5t zGG unterliegt generell der Nachweispflicht !
Falls solche Geschichte mit dem Betriebsgelände festgestellt wird, dann winkt die Staatsanwaltschaft mit der "Fälschung techn. Aufzeichnungen"
750 € pro Vergehen für den TU! Sie ortneten an oder duldeten!
Wenn man regelmässig den LKW fährt musst du sogar die Karte stecken wenn man eine Reparatur gemacht hat, zur Probefahrt!
Eben dann Ausdruck machen und drauf schreiben Probefahrt!
Da durch wird die WE Ruhezeit nicht unterbrochen da es sich um keinen gewerblichen Güterverkehr handelt! Sie wollen eben einen lückenlosen Nachweis!
Ich hatte 3000 € und nach 2 Verhandlungen wurden 750 € auf gerufen weil es nicht glaubhaft war das es sich um eine Werkstattfahrt handelte!
Das alles gilt nur in Hessen wie es in anderen BL ist, weiß ich nicht!
Mit dem Ausdruck machen wurde vom Chef der Behörde angesagt, Zeugen der Richter und mein RA!
Nach dem Motto, unterwegs aufschreiben lassen und wenn sie was schicken, die Ausdrucke einreichen!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Zitat von Stahli im Beitrag #3
Wald ist öffentlich damt Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse notwendig.
zur Fahrerkarte :-)
Da die Fahrt im Wald im Rahmen der täglichen Lenkzeiten / Arbeitszeiten erfolgt, fallen diese auch unter die Nachweispflicht. Es gibt da keine Ausnahme. Genau wie das Beispiel
Fahren, dann in ein umschlossenes Betriebsgelände ( Karte ziehen nicht zulässig ! wird aber trotzdem teilweise gemacht ) zum Beladen/Entladen undd ann geht die Tour weiter.
Einzige möglicher Ausnahme wäre das Beladen/Entladen durch einen Extra-Fahrer aber auch der muss die Karte stecken, darf aber OUT fahren wenn er den ganzen Tag nur genau
das macht. Alles über 7,5t zGG unterliegt generell der Nachweispflicht !
Falls solche Geschichte mit dem Betriebsgelände festgestellt wird, dann winkt die Staatsanwaltschaft mit der "Fälschung techn. Aufzeichnungen"
Torsten wie sieht das denn auf dem Hof aus
Ich oder Schwiegers. fahr die SA manchmal vor sag mal so 2 - 300 m
da steck ich doch nicht die Karte
Wenn er an dem Tag nicht auf der Straße rollt, kein Problem.
Man sollte aber einen Ausdruck machen und unterschreiben.
" Rangierarbeiten auf dem Betriebshof "
Bei einer internationalen Fahrt könnte es aber trotzdem Probleme geben.
Bei uns auf dem Hof läufts am WE auch so :-)
Ich habe früher bei einem Kunden beim Ent- und Beladen immer die Karte rausgenommen und zwischendurch wurde das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände offiziell vom Ladepersonal bewegt.
Bei mehreren Kontrollen wurde es zwar gesehen, aber nach meiner Erklärung war es ok. Wenn die Fahrzeugbewegung immer 1-3 Minuten ist, wäre es nachvollziehbar.
Auf out of Scope hatte ich nie umgestellt.
gut wenn es geklappt hat.
Aber der kontrollierende kann auch mal Krümelkacker sein und ermitteln und dann ............................
Das Thema Out geht, wenn es nur kurze Bewegungen sind und nicht direkt im Anschluss an die vorhergehende längere Fahrt. Eigentlich muss man aber bei Out auch die Karte stecken.
Bei unserem Kunden rangieren wir auch mit Out of Scope oder fahren die Auflieger an die Rampe zum vorladen.
Der Mitarbeiter dort steckt zwar seine Karte hat aber nur den Führerschein für 7,5t + Anhänger.
@Stahli
Könnten wir da Probleme kriegen?
neee ist kein quatsch, dies muss auch auf dei Fahrerkarte geschrieben werden (wg der Nachweispflicht der Lenk und Ruhezeiten)
Falls ne Kontrolle in den Betrieb kommt und die Karte steckt nicht, und es gibt zufällig auch keine Rangierfahrer, ist die Ka....e am dampfen.
Auch beim Beim Busfahrer der mal Linie und mal Reiseverkehr fährt ..............................
@ Beppo, glaube ich nicht, in einem abgeschlossenen (nicht öffentlichen) Betriebsgelände, was einer Zugangskontrolle unterliegt, könnte sogar einer ohne FE die Fahrzeuge rangeren, hat dann aber evtl. keine Fahrerkarte.
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