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Woohin damit????
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #14
Wie ich das verstanden habe muss jede Lieferung/Fahrzeug beprobt werden...
...uuund was ist mit dem Material "mit Anhaftung"?????
Wie bereits geschrieben hier erfolgt keine Kontrolle seitens der Behörden. Deswegen reicht ja auch die schriftliche Bestätigung. Vielleicht lieber intern verschieben....
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #14
Wie ich das verstanden habe muss jede Lieferung/Fahrzeug beprobt werden...
...uuund was ist mit dem Material "mit Anhaftung"?????
So meinte ich das nicht ganz.
Eher grundsätzlich für jeden neuen Entsorgungsauftrag.
Dieser kann ja fast eine x beliebige Tonnage bzw. Menge einschließen.
Ob da nur einmal oder aller X Ladungen beprobt wird legt ja die Behörde fest.
Wie das im Detail bei einem Sammelentsorgungsnachweis ist müsste ich auch nachlesen.
Das tangiert mich (zur Zeit) ja selber nicht wirklich.
Wer macht das denn in deinen Fällen? Ihr als Dienstleister oder der Abfallerzeuger?
Wenn wir für verschiedene Kunden zu verschiedenen Anlagen fahren ist die Anzahl der Beprobungen völlig unterschiedlich. Je nach Kunden und Materialien.
Habe z.B. einen im Emsland der schickt uns u.a. nach Hannover, da ist jede 4.te Ladungen fällig.
Ein anderer schickt uns von Koblenz nach Witzenhausen, da sind wir aller 250 t dran.
Bei anderen aller paar tausend.
Da wo es schon mal Materialmängel gab auch bei jeder Ladung (meistens bei kleineren privaten Erzeugern die schonmal versucht haben zu "schummeln" oder zumindest der Verdacht da gewesen ist)
Manche größere Erzeuger machen auch selber (wenn sie das amtlich dürfen) Rückstellungsproben und lagern die für lange Zeit ein.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
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Zitat von Chris im Beitrag #12
@Jürgen
Bei jedem neuen Vertrag/Entsorgungsauftrag wird ein neuer Entsorgernachweis erstellt. Bei diesen wird eine Analyse/Beprobung vornweg gemacht. Ergo gibt es eine Neubewertung mit einhergehender Neueinstufung des Abfalles nach den neuen Regeln.
Wenn ich bestätige, dass es HCDP frei ist, ist es kein sternchenabfall mehr. Der entsorgungsweg bleibt der gleiche.
Zitat von Ribs im Beitrag #17Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #14
Wie ich das verstanden habe muss jede Lieferung/Fahrzeug beprobt werden...
...uuund was ist mit dem Material "mit Anhaftung"?????
Wie bereits geschrieben hier erfolgt keine Kontrolle seitens der Behörden. Deswegen reicht ja auch die schriftliche Bestätigung. Vielleicht lieber intern verschieben....
Aber die Anlagen beproben doch auch.
UND.... !!! (War mir auch neu)
Du bist als "Erzeuger" nach erfolgter + quittierter Anlieferung nicht (mehr) raus aus dem Rennen bzw. Verantwortung!!!
Die Erzeuger bleiben nun immer mit im Boot.
Ist gerade bei deponierten Stoffen brisant. Wenn da Jahre später etwas im Argen liegt bist du schlimmsten Falles (wenn dein Material nicht eindeutig zuordenbar oder ausschließbar ist) mit den gleichen Mengen in Art/Güte/Qualität auch im nach hinein noch mit fällig, wenn es um Rückbau und erneuter Beseitigung geht.
Gruß Chris
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Zitat von Ribs im Beitrag #19Zitat von Chris im Beitrag #12
@Jürgen
Bei jedem neuen Vertrag/Entsorgungsauftrag wird ein neuer Entsorgernachweis erstellt. Bei diesen wird eine Analyse/Beprobung vornweg gemacht. Ergo gibt es eine Neubewertung mit einhergehender Neueinstufung des Abfalles nach den neuen Regeln.
Wenn ich bestätige, dass es HCDP frei ist, ist es kein sternchenabfall mehr. Der entsorgungsweg bleibt der gleiche.
Habe ich verstanden.
Wenn es innerhalb eines bereits bestehenden Entsorgungsnachweises läuft glaube ich dir das blind.
Bei jedem neu zu machenden ENW wäre ich mir nicht sicher und würde mich vorsorglich genauer klug machen.
Wie bereits geschrieben, bin nicht in die Tiefe mit gegangen weil es mich nicht tangiert in der Funktion " Erzeuger".
Bin in den Fällen nur "Beförderer" und habe schlimmsten Fall eine Annahmeverweigerung und werde retourniert oder umverfügt.
Dann hat das Problem sowieso der Erzeuger.
Gruß Chris
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Zitat von Chris im Beitrag #20Zitat von Ribs im Beitrag #17Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #14
Wie ich das verstanden habe muss jede Lieferung/Fahrzeug beprobt werden...
...uuund was ist mit dem Material "mit Anhaftung"?????
Wie bereits geschrieben hier erfolgt keine Kontrolle seitens der Behörden. Deswegen reicht ja auch die schriftliche Bestätigung. Vielleicht lieber intern verschieben....
Aber die Anlagen beproben doch auch.
UND.... !!! (War mir auch neu)
Du bist als "Erzeuger" nach erfolgter + quittierter Anlieferung nicht (mehr) raus aus dem Rennen bzw. Verantwortung!!!
Die Erzeuger bleiben nun immer mit im Boot.
Ist gerade bei deponierten Stoffen brisant. Wenn da Jahre später etwas im Argen liegt bist du schlimmsten Falles (wenn dein Material nicht eindeutig zuordenbar oder ausschließbar ist) mit den gleichen Mengen in Art/Güte/Qualität auch im nach hinein noch mit fällig, wenn es um Rückbau und erneuter Beseitigung geht.
Das Zeug geht zumindest bei uns alles in die Verbrennung. Da bleibt dann nichts über was im Nachhinein noch kontrolliert werden kann. Und wie bereits geschrieben es wird seitens der Behörden nicht kontrolliert. Es reicht die Bestätigung. Zumindest in Bayern.
@Jürgen
Na bei uns hier nimmt keiner mehr Steropor an, weder HCDP belastestes noch HCDP freies Material!!!
Wie gesagt habe auch schon 1 1/2 Abroller voll damit, wenn ich einen Weg finde um wenigstens das HCDP freie Material weg zu kriegen, dann wäre ich schon ein Stück weiter
@Chris
Na bei "Kleinmengen" mit Sammler sind wir der Erzeuger...
und wenn ich das dierekt vom Kunden abhole ist er der Erzeuger
sammeln wir das aus dem Mischabfall wie es zur Zeit ist, sind wir der Erzeuger, klar aber so wie es die SBB schreibt gibts wohl keine Beprobung für eine XXX to./cbm.
@Jürgen
Ist euer Styropor auch in den 17ern eingeordnet?
Der 17 betrifft ja die Baugeschichten.
Oder habt ihr einen anderen z.B. 15er bei den Verpackungen oder oder ?
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0815Kutscher
(
gelöscht
)
#25 RE: Woohin damit????

habe übrigens das gleiche Problem mit nem Kunden...
hat sich auf verschiedenen Baustellen Abroller stellen lassen für Fensterholz (Aussenhölzer mit Anstrich), sooo jetzt die Abroller voll, nun kommt ein Fax von dem Kunden, sein Auftraggeber besteht darauf das ER als Entsorger genannt ist und nicht wir, so wir dürfen garnicht mit unserem Entsorgungsnachweis das Material abholen...
...gannnz toll, nun bringe dem erstmal bei das er einen Entsorgungsnachweis machen muss, und sich einen Entsorgungsweg suchen muss...
0815Kutscher
(
gelöscht
)
#26 RE: Woohin damit????

AVV 170603*
@Arndt
hatte drei 7er Mulden offen, zwei stehen bestimmt schon seit Anfang des Jahres da, im Regen und der Hitze...
Das war ne schöne schwarze klebrige Suppe, ich glaube das wäre nicht so das richtige für deinen Stas!!! Meinem Hardox ist das egal, habe danach gleich Betonbruch geladen...
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #26
AVV 170603*
Ja ja, deiner ist mir klar.
Ich wollte wissen ob Jürgen vom gleichen Schlüssel spricht.
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Zitat von Chris im Beitrag #24
@Jürgen
Ist euer Styropor auch in den 17ern eingeordnet?
Der 17 betrifft ja die Baugeschichten.
Oder habt ihr einen anderen z.B. 15er bei den Verpackungen oder oder ?
Ist doch egal in welcher Gruppe ich das habe, sobald ich bestätige dass es frei von HCDP ist hab ich bei meinem Abnehmer kein Problem mehr.
0815Kutscher
(
gelöscht
)
#30 RE: Woohin damit????

Wir fahren mit jeder Mischmulde sowieso zum Platz, da wirds gekippt und sortiert!
Seit Anfang des Monats bekommen alle Kunden von uns per Fax/Mail oder schriftlich auf den Bausellen ein Merkblatt das kein Steropor mehr im Mischabfall enthalten seien darf. So was glaubt ihr wohl was passiert, beim Kunden "nein da ist kein Steropor dabei" beim kippen, natürlich unten drin Steropor...
...der Kunde "nein das ist nicht von uns, und bla bla bla"
mit Foto vom auskippen und zu sehen die Muldennr.
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