Einsatz von Mietfahrern

17.12.2013 05:17 (zuletzt bearbeitet: 17.12.2013 05:43)
avatar  daeumling ( gelöscht )
#1 Einsatz von Mietfahrern
da
daeumling ( gelöscht )

Moinmoin,

ich kannte mal jemanden der hat sich mit dem Gewerbe "Fahrdienste" als Fahrer vermietet.

Der hatte das sehr sauber aufgestellt. Leider hab ich den Kontakt zu demjenigen verloren.

Habe jetzt jemanden an der Hand den ich gerne als Mietfahrer einsetzen würde. Hat da jemand aktuell auf dem Schirm welche Anforderungen so ein Fahrer erfüllen muss. Ich habe keine Lust im Anschluss die Sozialversicherungsbeiträge wegen Scheinselbständigkeit nachzuzahlen. Das es eine Clearingstelle zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status gibt ist bekannt.

Der Kollege den ich gerne gelegentlich einsetzen würde macht sich grad mit einer anderen Sache selbständig (Fahrzeugbau und Handel) die es ihm zeitlich aber gestatten sollte ab und an mal zu fahren. Ich habe ihm daher geraten sich auch mit dem Gewerbe "Fahrdienst" oder wie immer das Ding auch heisst soll selbständig zu machen.

Meine Idee ist jetzt eine Anfrage bei IHK, Krankenkasse, Finanzamt und BAG. Aber wenn mir jemand die Voraussetzungen klar aufzählen kann erspart mir das die Arbeit.

Ein anderer Kollege von mir ist damit mal derbst auf die Schnauze gefallen. Der hatte mehrere Mietfahrer im Einsatz und durfte anschließend die Sozialversicherungsbeiträge erstmal nachzahlen; Prozeß läuft noch.

Wenn ich nicht ganz sicher bin das mir das nicht blüht lass ich lieber die Finger davon.

Ralf


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17.12.2013 08:24
avatar  Grani ( gelöscht )
#2 RE: Einsatz von Mietfahrern
Gr
Grani ( gelöscht )

Melde ihn doch an für die Zeit wo er fährt!

Die Mehrkosten für ihn würde ich anders wo holen!

Bei mir hat immer ein staatlich geprüfter Schafscherer gefahren wenn er nichts zu tun hatte!

Wenn die geprüft haben, dann bei Steuerberater und die Akten bei mir!

Hätten die Menschen richtig geschaut, gab ja keine Veranlassung dann wäre er drauf gekommen!

IHK und Rentenversicherung sind 2 paar Schuhe, der kann sich nur an das Gesetz halten bei der Prüfung!

Als ich das erste mal Spesen nach versteuert habe und da kommen 40 % drauf, hat der mir den Tipp gegeben!

Zahle wöchentlich Spesenvorschuss in gleicher Höhe weiter und am Jahresende machst du die Abrechnung!

Ihm stehen zu und den Rest versteuerst mit 24 %, aber hier kann ich nicht raus aus der Nummer!

Die Spesen waren im Monat nicht zu hoch, nur verkehrt auf geteilt!

Hätte für Italien 125 DM könnt abrechnen, aber nur 55 DM eingesetzt!

Wo sind diese Tage
An denen wir glaubten
Wir hätten nichts zu verlieren
Wir machen alte Kisten auf
Holen unsere Geschichten raus

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17.12.2013 08:34
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#3 RE: Einsatz von Mietfahrern
Bärenbruder ( gelöscht )

Hallo

Ich hatte mal nen guten bekannten
hatte ne Fahrzeugaufbereitung 2 Angestellte und er hat sich vermietet
laut Steuerb. alles ok weil er noch Angestellte hatte
darf aber nur sich selber vermieten wenn er andere schicken will braucht er Arbeitnehmerüberlassung

Wenn du dich bei verschiedenen AG vermietest und nebenbei noch irgentwas zu Papier bringst ( Handel ,oder so )
gibs eigentlich keine Probleme
Mein Kumpel hatte sogar im Gewerbeschein Vermietung eigener Arbeitskraft drin stehen .


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17.12.2013 23:18
#4 RE: Einsatz von Mietfahrern
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Uto

Heißes Thema.....

Lt. Gesetz gibt es keine selbständigen Fahrer. Legal sind auf jeden Fall Arbeitnehmerüberlassung, d.h. du mietest eigentlich einen Zeitarbeiter, der anderswo sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Oder als Aushilfe auf € 450 Basis.

Das Gesetz ist eines - die Praxis aber anders.
Bescehinigung der Clearingstelle pauschal zu erhalten ist mittlerweile für einen Selbständigen nach meinen eigenen Erfahrungen völlig unmöglich. Die wollen für jeden einzelnen Kunden einen wasserdichten Vertrag sehen (völlig utopisch und unmöglich), sodaß man die Selbständigkeit eigentlich aufgeben kann.

Es gibt Anhaltspunkte für die Selbständigkeit:
- nicht weisungsgebunden
- kann selbständig die Arbeitszeiten und -einsätze bestimmen
- hat möglichst noch andere aktive Unternehmenszweige
- Vorhandensein von eigener Website pro Unternehmen und eigenem Marketing (Nachweise bei Bedarf erforderlich)
- Selbständiger Fahrer muß mind. Lizenz für den genehmigungspflichtigen Güterverkehr und Versicherungsnachweis vorweisen und mehrere Auftraggeber benennen können

Wie gesagt, nur Anhaltspunkte - es liegt wie immer im Ermessen eines Betriebsprüfers, was er anerkennt und was nicht....

Grüsse
Uto


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17.12.2013 23:30
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#5 RE: Einsatz von Mietfahrern
Is
Isegrim ( gelöscht )

Ralf,und dann bekommst von den Vermietgesellschaften,solche Typen wie jetzt bei einer Sped.aus Rheda fahren,hab gestern bei uns auf Bst. aufgeschlagen,war ne Alte mit Haare auffe Beisser,und Eisen inne Visage,hat sofort jedem Schläge angedroht,als sie zurückfahren sollte,und rumgekräht Frauen können nicht rückwärts fahren,usw. Schade war ja schon weg,hätte mir das gerne angesehen.


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18.12.2013 12:37
avatar  sabine
#6 RE: Einsatz von Mietfahrern
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Sabine

och isegrimm, die gibt es überall immer wieder.

die meisten meiner kolleginnen sind nette mädels.

wie schon mal erwähnt, eine fahrerin läßt am brenner einen pfurz und morgen haben 100 fahrerinnen durchfall.


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18.12.2013 16:20
#7 RE: Einsatz von Mietfahrern
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Martin

Ich würde den legalsten Weg gehen, anmelden als AN je nach Zeit geringfügig, dann biste auf der sicheren Seite.


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18.12.2013 17:47
avatar  sabine
#8 RE: Einsatz von Mietfahrern
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Sabine

anmelden geringfügige beschäfftigung

jenachdem wie oft du ihn brauchst


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18.12.2013 18:40 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2013 18:41)
avatar  Grani ( gelöscht )
#9 RE: Einsatz von Mietfahrern
Gr
Grani ( gelöscht )

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #4
Heißes Thema.....

,
Es gibt Anhaltspunkte für die Selbständigkeit:
- nicht weisungsgebunden
- kann selbständig die Arbeitszeiten und -einsätze bestimmen
- hat möglichst noch andere aktive Unternehmenszweige
- Vorhandensein von eigener Website pro Unternehmen und eigenem Marketing (Nachweise bei Bedarf erforderlich)
- Selbständiger Fahrer muß mind. Lizenz für den genehmigungspflichtigen Güterverkehr und Versicherungsnachweis vorweisen und mehrere Auftraggeber benennen können

Wie gesagt, nur Anhaltspunkte - es liegt wie immer im Ermessen eines Betriebsprüfers, was er anerkennt und was nicht....

Grüsse
Uto


Wenn das eingehalten würde, könnte 40 % zu machen!

Alle Sub sind weisungsgebunden die Vollcharter fahren!

Der bekommt den Auftrag, Abholung Firma XX und der Sub sagt, ich bin nicht weisungsgebunden und jetzt mache ich Feierabend, dann kann er morgen daheim bleiben und bekommt noch oben drauf und eine Ersatzforderung!

Solche Thesen werden eben nur in Bananen Republiken erfunden!

Als Sklave vermieten, gibt es nicht und aus oder volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen und nicht nach seinem Verdienst, sondern vom ortsüblichen Tariflohn!

Soll jeder so viel Personal vorhalten wie er braucht durch Urlaub und Krankheitsausfälle oder Fahrzeug stehen lassen!

In allen Fällen müssten sie dann ihre Preispolitik überdenken!

Jeder Fahrer kostet mehr und wenn ich das Fahrzeug stehen lasse kostet es auch Geld!

Und diese ganzen Halunken bezahlt ihr wenn sie nicht mehr arbeiten können mit euren Steuergeldern!

Jetzt weinen sie schon nach den neusten Rentenvereinbarungen das die Beiträge in 2030 auf 23 % steigen!

Mich juckt das nicht mehr, aber richtig, vom Brutto darf nur noch 40 % übrig bleiben, das Groß und Klein mal wach wird!

Bin ja mal gespannt was es gibt wenn der Mindestlohn von 8,50 die Stunde kommt!

ca. 21400 € Brutto fallen für die 48 Std. Woche an im Jahr.

Es sind nicht nur Trottel unterwegs und manche werden sich ihr Geld holen!

Wo sind diese Tage
An denen wir glaubten
Wir hätten nichts zu verlieren
Wir machen alte Kisten auf
Holen unsere Geschichten raus


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19.12.2013 19:22 (zuletzt bearbeitet: 19.12.2013 19:22)
#10 RE: Einsatz von Mietfahrern
Sk
Frank

oder Fahrzeug stehen lassen!

So mache ich das im Urlaub und wegen vieler Kunden gibt es bei mir auch kein Problem...manchmal schieße ich sie sogar ab.


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