Sieht aber professionell aus !!!

09.02.2017 08:19
avatar  Bärenbruder ( gelöscht )
#1 Sieht aber professionell aus !!!
Bärenbruder ( gelöscht )
09.02.2017 08:53
#2 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Sk
Frank

Auf jeden Fall war er sehr kreativ.


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09.02.2017 09:19
avatar  Jupiter ( gelöscht )
#3 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Ju
Jupiter ( gelöscht )

Sehe das Jetzt erst, die Schleppeinrichtung ist doch am Rahmen des Zugfahrzeuges befestigt, oder ?

Schaut so gut aus !

Würde mich nicht wundern wenn das in Bulgarien erlaubt ist !

Und Leuchtbalken und RKL hat er auch !

Gut, für BRD ist das nix ...


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09.02.2017 11:30 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2017 11:35)
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Gast
( gelöscht )

Das habe ich auch schon mal bei Mobile.de gesehen.


Eingekuppelt in die Sattelkupplung und am Rahmen verkettet.


Problem ist eher die fehlende Schleppgenehmigung. Das Abschleppen mit einer Vorrichtung wie Schleppbrille oder eben sowas ist nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt zulässig, nicht aber bis auf den Betriebshof. Da muss zwingend verladen werden.

Ist ein feines Spielchen für fremdländige Abschleppunternehmer, wenn se erwischt werden.


Übrigens, im RAhmen der Nothilfe kann man sowas auch benutzen.

Die Schleppbrillen der Bergefahrzeuge sind auch nur für die Nothilfe zulässig. Es gibt keinen Hersteller, welcher für seine Bergevorrichtung eine Betriebserlaubnis hat. Deswegen eben nur die Nothilfe zulässig


Edit: lt Pressebeitrag wurde auch nur das ungenehmigte Schleppen angezeigt. In diesem Fall fällt die Zulassung der Anhängelast bei fehlender Anhängerbremse ( ist ja mit Leitung möglich ) auf die Werte ungebremster Anhängelast ( 750kg ) oder eben gebremste Anhängelast zurück

Naja und Sattellast ist ja ca 11000 kg oder sowas in der drehe

Stahlkutscher ............


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09.02.2017 11:49 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2017 18:14)
avatar  Iltis ( gelöscht )
#5 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Il
Iltis ( gelöscht )

Zitat von Stahli im Beitrag #4
Das habe ich auch schon mal bei Mobile.de gesehen.





Übrigens, im RAhmen der Nothilfe kann man sowas auch benutzen.

Die Schleppbrillen der Bergefahrzeuge sind auch nur für die Nothilfe zulässig. Es gibt keinen Hersteller, welcher für seine Bergevorrichtung eine Betriebserlaubnis hat. Deswegen eben nur die Nothilfe zulässig


Da sind aber einige sehr mutig oder man schaut drüber weg. Wie oft sieht man Holländer die so ihre Autos zurück hohlen und der Rennfahrer Lenz leistet bestimmt auch keine Nothilfe in Bayern.


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09.02.2017 11:59
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Gast
( gelöscht )

Neee, die rechtliche Seite weiss kaum ein Polizist.

Schleppgenehmigung, das Thema ist für manchen schwer zu begreifen


Wenn Du noch Editieren kannst, mach mal am Ende des Zitates von mir ein [/quote] rein

Stahlkutscher ............


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09.02.2017 12:49
avatar  Jupiter ( gelöscht )
#7 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Ju
Jupiter ( gelöscht )

Schleppgenehmigung gibt es bei uns in NRW keine mehr ausgestellt, außer man hat noch eine, aber die läuft irgendwann ja auch aus.

Schleppen nur noch bis zur nächsten Fachwerkstatt, dnke also das bei 50 KM der Ofen aus ist.

Was du brauchst ist natürlich Genehmigung auf Überlänge wennst ganzen Zug abschleppst.


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09.02.2017 14:16
avatar  ( gelöscht )
#8 RE: Sieht aber professionell aus !!!
Gast
( gelöscht )

Schleppgenehmigungen gibt es nur noch über den Umweg der Ausnahme nach § 70 StVZO und das nur für eine Fahrt.

Stahlkutscher ............


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