Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48

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12.02.2017 17:51
avatar  ( gelöscht )
#1 Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Gast
( gelöscht )

ich häng das jetzt mal hier rein, da ich es eben auch nur als Download von Hella habe.

Interessant ist, dass eben eine unbegrenzte Zahl von Seitenmarkierungsleuchten verbaut sein kann siehe Seite 12 (LKW) und 29 (Anhänger) ( nix für Lampenkevin )

und siehe Seite 30 gleich 3 Stück seitliche Blinker verbaut werden dürfen (sinnvoll)

Für Lampenkevin wäre die Seite 38, " hintere Umrissleuchte " zu empfehlen, wenn er es qualitativ hochwertig packt. Da dürften dann auch die eigentlich unzulässigen 3. LEDs von unten verwendet werden, Zusatzblinker sind auch zulässig, das einzige was nicht so richtig passt wäre die Verwendung als Zusatzbremsleuchten. Hier ist der Verbau nur mittig oder unter besonderen Bedingungen mit zwei Stück zulässig. Ich sage mal, ein Sicherheitsgewinn

Stahlkutscher ............

Dateianhänge
  • gesetztliche_vorschriften_19.08.pdf

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12.02.2017 19:43
#2 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
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Uto

Danke, Torsten!


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12.02.2017 19:45
avatar  0815Kutscher ( gelöscht )
#3 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
08
0815Kutscher ( gelöscht )

Ach Torsten...005 (13).jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

nicht jeder der ans Bett gefesselt ist, ist auch krank...

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13.02.2017 00:54
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#4 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

So muss das aussehen.
Nach neuesten Verordnungen dürfen soviel Seitenmarkierungsleuchten am Fahrzeug sein,wie man will.Bei Neuzulassung müssen diese dann beim Blinken mit aufleuchten.2010 208.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)


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13.02.2017 10:57
avatar  ( gelöscht )
#5 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Gast
( gelöscht )

3 müssen der Rest darf

Stahlkutscher ............


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13.02.2017 20:34
#6 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
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Uto

heute unterwegs 'erwischt' - ist das so zulässig? Normale Beleuchtung - keine Bremsung.

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20170213_173520.jpg

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14.02.2017 00:25 (zuletzt bearbeitet: 14.02.2017 00:26)
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#7 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

Das wäre ja wieder so ein Fressen für den lieben Baumann aus Münster,mit seinem Tollen Spruch..::: Da kann man vor lauter Rot das Rot nicht mehr sehen!!!!!
So wie ich das sehe,alles LED. Und vor allem kann man von weitem bei schlechter Sicht erkennen,Da fährt ein LKW.


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14.02.2017 07:50 (zuletzt bearbeitet: 14.02.2017 07:51)
avatar  Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )
#8 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
De
Der Fuhrmann (gesperrt) ( gelöscht )

Hartmut die sind aber manchmal so hell und grell das es aussieht als wären alle Bremslichter mit an. Mir ist das zu viel.

Wenn ich sehe wie schwach dagegen die LED-Rückleuchten am Kempf leuchten, da liegen Welten zwischen.

Insofern muss ich dem Baumann da ab und an auch Recht geben. Das sieht aus als wenn du bremst, und wenn er dann bremst dann siehst Du das bischen mehr rot nicht wirklich.

Für mich ganz klar zu viel und zu grell.

Man sagt auch Reizüberflutung dazu. Irgendwann nimmst Du das was Dich eigentlich warnen soll nicht mehr wahr weil es nicht mehr deutlich genug heraus sticht.

Weniger ist manchmal mehr.

Der Fuhrmann

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14.02.2017 08:25 (zuletzt bearbeitet: 14.02.2017 08:28)
#9 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
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Uto

Zitat von Isegrim im Beitrag #7
Das wäre ja wieder so ein Fressen für den lieben Baumann aus Münster,mit seinem Tollen Spruch..::: Da kann man vor lauter Rot das Rot nicht mehr sehen!!!!!
So wie ich das sehe,alles LED. Und vor allem kann man von weitem bei schlechter Sicht erkennen,Da fährt ein LKW.


war übrigens dieser LKW, den ich fotografiert und dann überholt habe....fuhr glatte 105 km/h auf der 3-spurigen Bundesstraße mit dem typischen V8-Sound aus Klappen-Pipes.
Vorne war fast die komplette Lampenbatterie an. Bilder der SZM sind aus dem Netz.

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14.02.2017 12:58
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#10 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

Uto,hatte der ein Ösi kennzeichen?????
Ralf,wieso brennen die LED so schwach???? Kann ich mir normal nicht vorstellen.
Und da du ja das mit den Bremslichtern erwähnt hast,da werden dann Zusatzleuchten im Shop am autohof gekauft und angebaut,sollen normale <Rücklichter sein,sind aber Bremsleuchten.Und das ist dann natürlich klar,das die dann heller sind.
Aber wenn es verünftig angebaut wurde wie bei meinem,da konnte man den Unterschied schon erkennen.Auch die Zusatzbremsleuchte unterm Kennzeichen war super.


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14.02.2017 13:05
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#11 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

Ralf,mal zur Info
http://www.proplast-online.de/Produktkat...PRO-CAN-XL.html
http://www.proplast-online.de/Produktkat.../Bremsleuchten/
Natürlich werden im Autohof Shop diese warscheinlich nicht angeboten,sondern irgendein billigen Chinaschrott.


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14.02.2017 13:07
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#12 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

Zitat von Isegrim im Beitrag #11
Ralf,mal zur Info
http://www.proplast-online.de/Produktkat...PRO-CAN-XL.html
http://www.proplast-online.de/Produktkat.../Bremsleuchten/
Natürlich werden im Autohof Shop diese warscheinlich nicht angeboten,sondern irgendein billigen Chinaschrott.


Sind natürlich nicht billig,gibst auch von Würth.
Ich hatte diese Leuchten dran verbaut.
http://www.proplast-online.de/Produktkat...O-SPOT-ECO.html


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14.02.2017 14:08
#13 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
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Uto

Zitat von Isegrim im Beitrag #10
Uto,hatte der ein Ösi kennzeichen?????



Hartmut, nein - waren dieselben Kennzeichen wie auf den Fotos (RV.....).


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14.02.2017 14:30
avatar  Isegrim ( gelöscht )
#14 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Is
Isegrim ( gelöscht )

Uto.es ist natürlich eine Rarität,weil der Hauber nicht mehr gebaut wird.Aber alles Gelb nach vorne,hier nicht zugelassen.Frag mich nur zu welchen Tüv der fährt.Es ist natürlich ein Showtruck,der auf vielem Treffen zu sehen ist.Hatte erst an Melmer aus Östereich seinem gedacht.Der hat auch so ein Schmuckstück,und Superfahrer drauf.


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14.02.2017 19:57
avatar  Pirelli ( gelöscht )
#15 RE: Fahrzeugbeleuchtung, Zulässigkeiten entsprechend ECE R-48
Pi
Pirelli ( gelöscht )

Zitat von Isegrim im Beitrag #14
und Superfahrer drauf.


Können Die oder Der noch laufen...?

Also unsere Scania-Fraktion geht immer breitspuriger.

Ich behaupte, das liegt an den dicken Eiern, die man vom Scania fahren bekommt...


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