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Brandaktuell: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

24.10.2019 23:41 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2019 23:46)
#1 Brandaktuell: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche
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Uto

Die Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche (Haftung der Auftraggeber für Verstöße der eingesetzten Subs bei den Sozialversicherungsbeiträgen) wurde heute im Bundestag beschlossen. Nach der fleischverarbeitenden Branche und dem Baugewerbe also der dritte Bereich, in dem das Gesetz gilt.
Haftung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt schon länger.

https://www.verdi.de/presse/pressemittei...3e-525400940f89

Meiner Meinung nach ein Papiertiger. Wer soll die Bestimmungen effektiv kontrollieren?

Grüße
Uto


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