Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung

01.10.2020 11:57 (zuletzt bearbeitet: 01.10.2020 15:00)
#1 Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung
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Uto

Fortsetzung dieses Uralt-Threads - mittlerweile hat sich bei den Vorschriften und hier etwas geändert - deswegen der neue Thread.

Europa in Bewegung



Zitat von Beetlejuice im Beitrag Europa in Bewegung
Hallo Kollegen,

Es gibt in Polen aber etliche Transportunternehmen, die nur noch mit ukrainischen LKW-Fahrern arbeiten.

Dies ist möglich, da Polen einen bilateralen Vertrag mit der Ukraine hat und deshalb ukrainische Leute beschäftigen darf. Wir als deutsches Unternehmen dürfen das nicht und haben auch keine Chance, eine Arbeitsgenehmigung für Ukrainer zu erhalten. Schon mehrmals übers Arbeitsamt probiert.

Eine polnische Transportfirma, bei der ein ukrainischer Bekannter beschäftigt ist hat um die 140 LKW, alles Euro 6 DAF und MAN und bezahlen den ukrainischen Fahrern 1000,- Dollar inclusive allem und Schäden werden davon noch abgezogen.

Diesen Fahrern ist es auch egal, ob die alle 3 Wochen in Polen sind oder irgendwo in Europa. De fahren zu 98 % 5 Monate lang in Deutschland und gelegentlich ins angrenzende Ausland und sind dann 1 Monat daheim in der Ukraine (unbezahlt).

Da können die in Brüssel noch weitere Gesetze entwerfen, wenn das nicht besser kontrolliert wird und mit Fake-Belegen Übernachtungen vorgegaukelt werden können, wird alles nur schlimmer.

Beetlejuice




Mittlerweile wurde in Sachen Kabotage durch das Mobilitätspaket zumindest die Regeln für die Zukunft ab 2022 beschlossen. Wie dieser Beschluß dann umgesetzt und kontrolliert wird - dazu gibt es konkrete Vorschriften, aber wenig Bereitschaft vor allem in den Ländern, aus denen die Ost-EU-Flotten meist kommen. Deren aktuelles Kabotage-Geschäftsmodell wird durch das Mobilitätspaket massiv beschnitten. Außerdem wurden hier bereits Klagen von einigen osteuropäischen EU-Staaten angekündigt.

Anlässlich der LKW-Demos in Berlin 2020 wurden Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die aktuelle Kabotageregelung angekündigt - hier nun das Ergebnis

https://www.eurotransport.de/artikel/kei...t-11168901.html

Die Ablehnung der Annahme der Beschwerden ist rechtlich sicher korrekt. Faktisch ist jedoch einiges aus dem Ruder gelaufen.


Kabotage
Definition: innergemeinschaftlicher Transport eines gebietsfremden Transporteurs

Aktuelle Regelung: 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen möglich; danach muss das Fahrzeug den EU-Staat (vorübergehend z.B. mit einer Leerfahrt) verlassen.

Neue Regelung ab 21. Februar 2022:
3 Transporte innerhalb von 7 Tagen möglich; danach ist eine ‚Abkühlphase‘ von mind. 4 Tagen vorgesehen – d.h.es dürfen an diesen Tagen keine Kabotageverkehre in diesem oder einem anderen EU-Land durchgeführt werden.
Keine Dokumentation (z.B. Fahrtenbuch) der durchgeführten Transporte nötig

Sonderregelung für Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr.

Jedes EU-Mitgliedsland kann diese Transporte als Kabotage-Verkehr werten oder auch nicht. Es muss sich schriftlich gegenüber dem Rat dazu erklären.

Bleibt es bei der aktuellen Regel (Kabotage), dann dürfen Fahrer von gebietsfremden Transporteuren in den Kombiverkehrsterminals zwei Wochenenden hintereinander ganz legal im Lkw verbringen, ohne vor ihrer Rückkehr in die Heimat Sanktionen bei Kontrollen befürchten zu müssen.


Rückkehrpflicht des Beförderungsmittels ab 21. Februar 2022
Pflicht zur Rückkehr eines gebietsfremden Fahrzeugs zur Betriebsstätte im Ausland per Last- oder Leerfahrt nach spätestens 8 Wochen.


Was gerne vergessen wird: auch die Fahrzeugklasse bis 3,5to zGM fällt unter die Kabotageregelung. Auch wenn diese Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr genehmigungsfrei unterwegs sind.

Grüße
Uto


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01.10.2020 14:37
#2 RE:Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung
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Thomas

Also wenn ich nur mal sehe wieviele Pol. Kipper hier durch die Gegend fahren, die ich aber auch nach kurzer Zeit wiedersehe, kann ich nicht glauben das die schnell über die Grenze sind und wieder da sind.

Wer zu spät kommt...

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01.10.2020 17:40
#3 RE: RE:Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung
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Patrick

Hier mit Holzzügen das Gleiche.

Am geilsten ist GLS in Hamburg, die WB Verkehre macht ein Ukrainer, wusste gar nicht das der in der EU ist....

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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02.10.2020 21:17
#4 RE: RE:Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung
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Christian

Das Thema Kabotage sollte ja in der Zukunft, entsprechend kraftvollen Willen vorausgesetzt, leicht zu kontrollieren sein. Stichwort zukünftiger Digitacho und Geodaten. Oder übersehe ich da etwas?

@Wildflower
Wie kann das sein, daß die Behörden in HH da nicht tätig werden?

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte

We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde


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02.10.2020 21:31
#5 RE: RE:Kabotage-Verkehre - Fakten und Rechtssprechung
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Patrick

Tja mein Lieber, frag doch mal nach?!

Keine Leute, keine Lust, keine Ahnung....

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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