Ersatzmasken im Fahrzeug - Pflicht ab 2022

25.09.2021 10:04 (zuletzt bearbeitet: 25.09.2021 10:12)
#1 Ersatzmasken im Fahrzeug - Pflicht ab 2022
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Uto

Hier der Link zur Meldung:

https://rp-online.de/politik/deutschland...ie_aid-62963943

Warum nur 2 Masken und nicht eine für jeden Fahrzeugsitz? Gebraucht oder original eingeschweißt? MHD oder Aufbewahrungspflicht?


Bei der Gelegenheit:
hier der Link zur aktuellen Norm und dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandskasten

https://verbandskasten-ratgeber.com/din-13164/

Grüße
Uto


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18.10.2021 08:34
avatar  KatjaR
#2 RE: Ersatzmasken im Fahrzeug - Pflicht ab 2022
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Katja

Und die Frage ist auch, ob man dierekt ab 01.01.2022 nachrüsten muss oder erst wenn der Verbandkasten abläuft...

Und die Dinger darfst Du dann auch regelmässig kontrollieren, weil die regelmässig fehlen werden, wenn jemand die braucht, weil er keine mehr hat....

Ich habe langsam keine Lust mehr....

Einfach mal machen, wird schon gut werden!


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18.10.2021 10:22
#3 RE: Ersatzmasken im Fahrzeug - Pflicht ab 2022
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Uto

Zitat von KatjaR im Beitrag #2
Und die Frage ist auch, ob man dierekt ab 01.01.2022 nachrüsten muss oder erst wenn der Verbandkasten abläuft...

Mit Sicherheit, wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt - nicht erst beim Ablauf des MHD.

Zitat von KatjaR im Beitrag #2
Und die Dinger darfst Du dann auch regelmässig kontrollieren, weil die regelmässig fehlen werden, wenn jemand die braucht, weil er keine mehr hat....

Ich habe langsam keine Lust mehr....

Masken in die Verbandskästen reinlegen.

Kontrolle des Verbandkastens ist Pflicht des Fahrers bei der Abfahrtskontrolle.
Rundschreiben an alle Fahrer, dass die Masken zwingend zur Ausrüstung des Verbandskastens dazugehören und unterschreiben lassen.

Grüße
Uto


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