Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden

21.11.2024 15:54
#1 Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Arndt


Nach einer Autowäsche sind Heck und Spoiler seines Wagens kaputt. Der Fahrer fordert vom Betreiber Schadenersatz. Ob der zahlen muss oder nicht, hat nun der BGH entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe. Ausschlaggebend sei den Richterinnen und Richtern zufolge, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgängigen Fahrzeug passe, trage dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber. (Az. VII ZR 39/24)

In dem in Karlsruhe verhandelten Fall war bei einem Range Rover während eines Waschvorgangs der Heckspoiler abgerissen. Auch das Heck des Fahrzeugs war dadurch beschädigt worden. Der am Ende des Dachs angebrachte Spoiler gehörte zur serienmäßigen Ausstattung des Autos. Das höchste deutsche Zivilgericht gab dem klagenden Autofahrer nun recht - und urteilte, dass die beklagte Tankstelle, die die Waschanlage betreibt, ihm den geforderten Schadenersatz von mehr als 3.200 Euro in voller Höhe zahlen muss.

Der Kläger aus dem nordrhein-westfälischen Rheine konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, bei der Urteilsverkündung. Die Waschanlage war demnach in einem ordnungsgemäßen Zustand, aber nicht für das Auto des Klägers geeignet. Dafür muss die Tankstelle nach Ansicht des Zivilsenats haften.

• Aktenzeichen: VII ZR 39/24
• Vorinstanzen:
• AG Ibbenbüren - Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 C 268/21
• LG Münster - Urteil vom 14. Februar 2024 - 1 S 4/23

Quelle: DPA



Über Schäden in einer Waschanlage wurde ja fast Jahrzehnte gestritten - jetzt dürfte Klarheit herrschen.
Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage

Gruß vom Arndt


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23.11.2024 17:50
#2 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Patrick

Bei Serienmäßigen teilen passt das, Zubehör ist ja eher das Problem

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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24.11.2024 10:08
#3 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Arndt

Das ist ja nun eindeutig geklärt: bei Beschädigungen von Serienautos muss der Waschanlagenbetreiber bezahlen, bei nachträglich angebauten Zusatzteilen nicht. Im Gegenteil, wenn durch den angebauten "Klimmbimm" die Waschanlage beschädigt wird, bezahlt der Halter des Autos.

Gruß vom Arndt


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24.11.2024 13:11
#4 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Arndt

Das ist kein Nippelsauger ( ) o.ä., sondern eine gratis (???) Zugabe von der Autowäsche.


Das Urteil scheint Wirkung zu zeigen. Ich hab das Teil (kostenlos) gestern als Fixierung des Heckscheibenwischers in der Autowäsche meines Vertrauens erhalten.

Gruß vom Arndt


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24.11.2024 14:07
#5 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #4
Das ist kein Nippelsauger ( ) o.ä., sondern eine gratis (???) Zugabe von der Autowäsche.


Das Urteil scheint Wirkung zu zeigen. Ich hab das Teil (kostenlos) gestern als Fixierung des Heckscheibenwischers in der Autowäsche meines Vertrauens erhalten.

Dauerhafte Leihgabe?

Grüße
Uto


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24.11.2024 15:53
#6 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Arndt

Ja, Fa. STAR war so großzügig.

Gruß vom Arndt


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24.11.2024 18:11
#7 RE: Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
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Patrick

Wird bei meiner Stammanlage schon seit Jahren drauf gemacht. Soll man aber am Ende in einen Eimer werfen....
Die halten so stark, das der Heckwischer nicht hoch geht......

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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