Foto des Monats September 2024

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Umfrage: Umfrage: Welche Antwort ist richtig?
Ein Solo-Lkw (zulässiges Gesamtgewicht 20,5 to.) mit einem tatsächlichen Gewicht von 19 Tonnen darf die Brücke nicht befahren. - 2 Stimmen12.50%
 
Ein Sattelzug (zulässiges Gesamtgewicht 44 to.) mit einem tatsächlichen Gewicht von 36 Tonnen (18+18 to.) darf die Brücke befahren. - 6 Stimmen37.50%
 
Ein Hängerzug (zulässiges Gesamtgewicht 40 to.) mit einem tatsächlichen Gewicht von 39,9 Tonnen (18+17,9 to.) darf die Brücke befahren. - 8 Stimmen50.00%
 
8 Mitglieder haben an der Abstimmung teilgenommen.
Die Umfrage ist beendet.
25.09.2024 12:57
#1 Foto des Monats September 2024
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Arndt

Foto aus dem Thread Witz des Tages: Verkehrsinfrastruktur - Mehr marode Brücken als gedacht



Bitte beteiligt euch mal an der anonymen Umfrage. Es gibt bei einer Falschantwort keine Punkte und kein Bußgeld...

PS: die Experten geben mal bis Ablauf der Umfrage keine Antwort.
nochmal PS: es könnten (?) mehrere Antworten richtig sein ...

Gruß vom Arndt


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Moderations-Kommentar:
Berichtigung Frage 3:
Ein Hängerzug (zulässiges Gesamtgewicht 40 to.) mit einem tatsächlichen Gewicht von 39,9 Tonnen (20+19,9 to.) darf die Brücke befahren.
02.10.2024 20:40
#2 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

Ich hol die Umfrage mal hoch.
Nur 6 Mitglieder haben abgestimmt - haben die anderen vor Stahlis Bußgeld etwa Angst?
Morgen 18 Uhr gibt es die Auflösung.

PS: ich hätte falsch gelegen, ich hab aber die Antwort schon vorher erfahren. Aber anders falsch, wie hier abgestimmt wurde.

Gruß vom Arndt


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02.10.2024 20:54 (zuletzt bearbeitet: 02.10.2024 20:55)
avatar  Stahli
#3 RE: Foto des Monats September 2024
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Torsten

ich habe übrigens auch teilweise falsch abgestimmt

aber nachträglich ändern geht ja nicht


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02.10.2024 21:44
#4 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

Dann wird das wohl nichts mehr mit Lkw fahren...

Gruß vom Arndt


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03.10.2024 18:29 (zuletzt bearbeitet: 04.10.2024 14:23)
#5 RE: Foto des Monats September 2024
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Uto

Nun zur Auflösung des Rätsels:

Antwort 1: Der LKW darf die Brücke befahren
Antwort 2: Der Sattelzug darf die Brücke nicht befahren
Antwort 3: Der Hängerzug darf die Brücke befahren

Die Gewichtsbegrenzung gilt für das tatsächliche Gewicht, nicht die zGM. Sie gilt beim Solo-LKW wie auch beim Sattelzug für die komplette Einheit. Beim Gliederzug sowie bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger (z.B. Traktor mit 1-2 Anhängern) gilt die Gewichtsgrenze für das Zugfahrzeug und jeden Anhänger, wobei gesamt 40 to bzw. die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden dürfen. Gültig auch für KOM (Busse) ohne und mit Anhänger.

Das VZ 273 (Abstand 60m) bezieht sich auf den Mindestabstand eines LKW > 3,5 to zGM zum vorherigen Fahrzeug oder der Kombination. Gilt nicht für PKW und KOM, aber für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne und mit Anhänger > 3 5 to zGM.

Die Schilder müssen auf jeder Seite der Brücke gut sichtbar gem. VerwVO Schilder aufgestellt werden.

Zweck erfüllt, die Brücke zu schützen?

JEIN. Für die Fahrer sind die Gewichtsbeschränkungen wichtig, die oftmals vorsätzlich oder unbewusst wegen Überladung mißachtet werden.
Wichtiger wäre eine Begrenzung der Achslast, die jedoch fast alle Fahrer nicht kennen oder kontrollieren können. Deswegen wird fast ausschließlich mit dem zulässigen tatsächlichen Gewicht gearbeitet.

Problem könnte der Begegnungsverkehr auf der Brücke mit mehreren LKW an der Gewichtsgrenze sein. Hier ist die Länge der Brücke zu berücksichtigen und das VZ 273 entsprechend anzupassen.

Die Ausschilderung ist das Eine - die tägliche Praxus das Andere. Sofern häufige Verstöße der Fahrer befürchtet werden, muss man sich bei der Verwaltung mit einer Brückensperrung beschäftigen. Es ist anzuraten, im Sinne einer kompetenten Begründung eine Traglastberechnung eines Sachverständigenbüros einzuholen.

Grüße
Uto


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03.10.2024 22:44
#6 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

Deutsche Gesetze sind schwere Gesetze...

@hurgler0815 und @Stahli
Wie müsste es denn ausgeschildert sein, das kein Fahrzeug über 20 Tonnen (auch nicht mit Anhänger) die Brücke befahren darf?
Reicht das Schild (Verkehrszeichen 257-57 StVO, Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger) zusätzlich aus, oder müssen da noch mehr Schilder aufgehangen werden?


Gruß vom Arndt


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04.10.2024 14:30 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2024 11:28)
#7 RE: Foto des Monats September 2024
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #6
Deutsche Gesetze sind schwere Gesetze...

@hurgler0815 und @Stahli
Wie müsste es denn ausgeschildert sein, das kein Fahrzeug über 20 Tonnen (auch nicht mit Anhänger) die Brücke befahren darf?
Reicht das Schild (Verkehrszeichen 257-57 StVO, Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger) zusätzlich aus, oder müssen da noch mehr Schilder aufgehangen werden?


Ich würde wie folgt beschildern:
VZ 262 mit der Gewichtsbeschränkung (wie hier 20 to)
Zusatzzeichen 1010-51 - siehe Anhang
Zusatzzeichen 1048-15 - siehe Anhang

LoF und LU sind in den VZ enthalten.

Grüße
Uto


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04.10.2024 19:56 (zuletzt bearbeitet: 04.10.2024 19:58)
avatar  Stahli
#8 RE: Foto des Monats September 2024
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Torsten

Bei der Variante dürfen aber noch KOM fahren.


einfach nur das Zeichen mit den 20t mit dem entsprechenden Gewichtseindruck (also Zeichen 262)

oder, wenn man leere rüber lassen will, das Zeichen 253 (zGG) mit dem entsprechenden Zusatzzeichen

http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm


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05.10.2024 08:43
#9 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

Zitat von Stahli im Beitrag #9

einfach nur das Zeichen mit den 20t mit dem entsprechenden Gewichtseindruck (also Zeichen 262)


? Dann dürfen ja wieder Hängerzüge mit 40 to. drüber fahren.

Warum ist denn Deutschland so kompliziert? Für mich sind 20 Tonnen nur zwanzig Tonnen

Gruß vom Arndt


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05.10.2024 09:32
#10 RE: Foto des Monats September 2024
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #10
Zitat von Stahli im Beitrag #9

einfach nur das Zeichen mit den 20t mit dem entsprechenden Gewichtseindruck (also Zeichen 262)


? Dann dürfen ja wieder Hängerzüge mit 40 to. drüber fahren.

Warum ist denn Deutschland so kompliziert? Für mich sind 20 Tonnen nur zwanzig Tonnen

Es fehlen

KOM mit Anhänger
LOF mit Anhänger
Wohnmobil solo und mit Anhänger

Abhilfe: Brücke sperren.

Grüße
Uto


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05.10.2024 11:25
#11 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

Zitat von hurgler0815 im Beitrag #11


Abhilfe: Brücke sperren.

Das ist ja nun geschehen.

Aber jetzt mal Klartext: Ist es in Deutschland nicht möglich, eine Brücke rechtssicher für 20 Tonnen tatsächliches Gewicht zu sperren? Ich kann das nicht glauben.

Gruß vom Arndt


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05.10.2024 11:59 (zuletzt bearbeitet: 05.10.2024 12:02)
#12 RE: Foto des Monats September 2024
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #12
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #11


Abhilfe: Brücke sperren.

Das ist ja nun geschehen.

Aber jetzt mal Klartext: Ist es in Deutschland nicht möglich, eine Brücke rechtssicher für 20 Tonnen tatsächliches Gewicht zu sperren? Ich kann das nicht glauben.


Doch...Entweder mit all den Zusatzschildern oder über die Achslast, die fast kein Fahrer im Schwerverkehr kennt.

Ergänzend evtl. mit Höhenbegrenzung...bei 20to eher unmöglich.

Bei 4- oder 6-spurigen BAB-Brücken gibt es noch die österreichische Lösung - siehe A13 Brenner an der Lueg-Brücke. In D gibt es diese Lösung bisher nicht.

Grüße
Uto


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06.10.2024 19:08
#13 RE: Foto des Monats September 2024
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Patrick

Naja, Achslastwaagen haben viele inzwischen drin und die werden ja auch Pflicht demnächst. Und im Ausland - grade Skandinavien, wird mehr auf Achslasten als auf Gesamtgewicht geschaut...

Sollte alles möglich sein, nur ist der deutsche Beamte da wohl nicht fähig, das korrekt zu machen weil es wieder 30 verschiedene Gesetze gibt... Da liegt doch der Haken.

Ergebnis: es kommt eine Totalsperrung, die für alle Hinderlich ist...

Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....


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07.10.2024 17:20
#14 RE: Foto des Monats September 2024
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Arndt

@hurgler0815 und @Stahli und @alle
Zählen unter "sonstige Fahrzeuge" auch Lkw/ WoMo und Traktoren mit Anhänger darunter?







(Zusatz-) Zeichen 1010-50
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge

Gruß vom Arndt


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07.10.2024 17:53
#15 RE: Foto des Monats September 2024
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Uto

Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #15

....
(Zusatz-) Zeichen 1010-50
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge

Aber keine Kombinationen. 20t und PKW...das beachtet niemand.

Grüße
Uto


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